TOR-Server durch Vorratsdatenspeicherung von Schließung bedroht

Im Forum "Ende der Privatsphäre?" erläuterten Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Justiz die erwarteten Folgen der Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie anderer Überwachungsvorhaben.

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In einem Forum zum Thema "Ende der Privatsphäre?" diskutierten Vertreter aus Zivilgesellschaft, Justiz und Wirtschaft am gestrigen Freitagabend die erwarteten Folgen der Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie anderer Überwachungsvorhaben. Organisiert wurde die Veranstaltung von der neu gegründeten German Privacy Foundation (GPF) in Berlin.

Experten erwarten durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gravierende Auswirkungen auf Anonymisierungsdienste. "180 von 200 deutschen TOR-Servern gehen offline", kündigte Karsten Neß an, der einen TOR-Server für die German Privacy Foundation betreibt.

Von Januar 2009 an greifen die Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Vorhaltung von Verbindungsdaten auch für den Internetbereich. Unter diesen Bedingungen werden die größtenteils privat betriebenen deutschen Server für das schlagzeilenträchtige Anonymisierungsnetzwerk nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.

Neß hat mit seinem TOR-Zugangsknoten vor kurzem einen einwöchigen Test für die Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Dabei seien derart "beachtliche Datenmengen" zusammengekommen, dass die Vorrichtungen zum Aufbewahren der Verbindungsinformationen gesondert nachgerüstet werden mussten. Zudem verlangen die gesetzlichen Vorgaben, dass Anfragen von Ermittlern zeitnah nachzukommen seien. "Ein privater Betreiber darf dann keinen Urlaub mehr machen", um ständig erreichbar zu sein, erklärte der Informatiker.

Dabei hinterfragte Neß auch den praktischen Nutzen des Speichergesetzes: Wenn sich die Strafverfolgung im Netz nur an der IP-Adresse eines Verdächtigen festhält, dürften Vorratsdaten von TOR-Servern wenig bringen. Neß habe auf seinem Server zu einem beliebigem Zeitpunkt allein rund 8000 parallele Verbindungen gezählt; die einzelnen IP-Adressen seien somit kaum aufzuschlüsseln. Zudem laufe der Verkehr rasch über internationale Server weiter, was eine Zuordnung der Datenpakete weiter erschwere.

Auch Ulf Buermeyer, Richter des Landes Berlin und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, erklärte, ihm persönlich gehe "die Vorratsdatenspeicherung zu weit". Künftig werde er von seinem Dienstanschluss keine Journalisten mehr anrufen, um möglichen Verfahren aufgrund von Geheimnisverrats aus dem Weg zu gehen. Es sei fraglich, ob man "mit so vielen Freiheitseinschränkungen" tatsächlich einen großen Sicherheitsgewinn erziele. Eine freiheitliche Gesellschaft müsse mit eventuellen Sicherheitslücken leben können, die trotz aller Aufrüstung bei der Überwachung noch bestünden. Verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen wie der Richtervorbehalt würden zum Schutz vor Missbrauch nicht ausreichen. Dabei müsse sich der Ermittlungsrichter auf die Wahrhaftigkeit des Antrags der Staatsanwaltschaft verlassen.

Laut Jakob Erkes vom Verein der Ingenieure für Kommunikation (ifKom) "ist noch gar nicht verstanden worden, was die Vorratsdatenspeicherung eigentlich heißt". Der ifKom sei nicht pauschal gegen Anonymisierungsdienste, versuchte er eine frühere Verlautbarung der Telekommunikationslobby zurechtzurücken. Es gehe aber auch nicht allein um die Speicherung von Logdateien, sondern um die Aufzeichnung von "Bewegungsbildern". Die "Schrauben" zur Kontrolle der Bürger würden immer weiter angedreht, während auf die Wirtschaft immense Kostenbelastungen zukämen. Erkes hält die bisher etwa vom Bitkom und dem Providerverband eco geschätzten Anfangsinvestitionen für deutlich zu niedrig angesetzt: "Wir werden auch mit 700 Millionen Vorlaufkosten nicht auskommen."

Die Debatte ließ auch die kurzfristig auf Eis liegenden Pläne des Bundesinnenministeriums für heimliche Online-Durchsuchungen nicht aus. Mangels praktischer Durchführbarkeit bezeichnete der GPF-Vorsitzende Burkhard Schröder den so genannten Bundestrojaner zwar generell als "Ente". Für wesentlicher hielt Buermeyer den vom Verfassungsgericht angemahnten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Der Richter erinnerte daran, dass bei der Berührung dieser Intimsphäre ein "Erhebungsverbot" bestehe. So dürften entsprechende Daten "nicht einmal beschafft werden", was etwa gegen das von der Union geforderte "Richterband" beim großen Lauschangriff spreche.

Laut Buermeyer führt daher die vom Bundeskriminalamt ins Spiel gebrachte Stichwortsuche bei der Analyse etwa von Festplatten nicht weiter: "Ich wüsste nicht, wie ich das als Programmierer umsetzen sollte." Man könne aber durchaus fragen, ob die Vorratsdatenspeicherung etwa bei einer Telefonsexfirma aufgrund desselben Prinzips nicht aufhören müsste.

Abschließend versicherte Schröder, dass "wir alle Maßnahmen verbreiten werden, die Vorratsdatenspeicherung legal ad absurdum zu führen". Generell wolle die GPF die Bürger dazu bringen, den hohen Wert der Privatsphäre stärker anzuerkennen und zu verteidigen. Eine solche Lobby müsse aber "von unten kommen". Vielleicht müsse die Republik dann auch nicht mehr "vom Bundesverfassungsgericht regiert werden", das die Politik derzeit bei Sicherheitsgesetzen "permanent abwatscht". (Stefan Krempl) (ghi)