EU-Expertengruppe soll Probleme mit Vorratsdatenspeicherung untersuchen

Die EU-Kommission will u. a. die Probleme der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Speicherung der Verbindungsdaten bei der Telekommunikation untersuchen. Es wird auch darum gehen, ob die umstrittene Richtline geändert werden muss

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Von
  • Jürgen Kuri

Die EU-Kommission hat eine Expertengruppe zur systematischen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten eingesetzt. Die Fachleute sollten unter anderem Schwierigkeiten der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie untersuchen, heißt es laut dpa in dem Brüsseler Beschluss. Dies gelte insbesondere für die Pflicht, E-Mail-Verbindungen und Daten zur Internet-Telefonie zu speichern.

Bei der Prüfung wird es auch um die Frage gehen, ob die umstrittene Richtlinie geändert werden soll. Die Kommission muss dem Europa-Parlament und dem Ministerrat im September 2010 eine Bewertung zur praktischen Anwendung des EU-Gesetzes vorlegen, auf deren Grundlage dann weitere Schritte beschlossen werden könnten. Die Expertengruppe soll ihr dabei helfen. Der Beschluss zu ihrer Einsetzung, datiert vom 25 März, wurde aber erst jetzt bekannt.

Gegen die Regelung, die in Deutschland zu einem höchst umstrittenen Gesetz geführt hat, nach der die Kommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate zu speichern sind, haben zuletzt Bürgerrechtsgruppen und Berufsverbände beim Europäischen Gerichtshof interveniert. Sie appellierten an das EU-Gericht, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären. Dabei beziehen sie sich auf eine im Jahr 2006 gegen die Richtlinie erhobene Nichtigkeitsklage Irlands. Neben den darin genannten formellen Gründen sehen die Bürgerrechtler einen Verstoß "gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz".

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im März die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in einer Eilentscheidung eingeschränkt, nachdem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Klagen eingereicht hatte. Telekommunikationsfirmen müssen demnach zwar Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen. Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Im Unterschied dazu erlaubte das Gesetz den Ermittlern generell auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" das Schürfen in den Datenbergen. Mit der Verhandlung in der Hauptsache wird nicht vor Ende dieses Jahres gerechnet, da das Bundesverfassungsgericht bei der Bundesregierung einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung angefordert hat, der bis zum 1. September vorliegen soll. (jk)