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Kriminalität Republik im Raster

Der tödliche Holzklotz-Anschlag in Oldenburg zeigt, wie selbstverständlich sich Fahnder mittlerweile der massenhaften Auswertung von Telefondaten bedienen. Juristen bezweifeln allerdings die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethode.

An dem Abend, als ein massiver Block aus Holz zur tödlichen Waffe wird, ist die Autobahn A 29 nahe Oldenburg in völlige Finsternis getaucht. Der silbergraue BMW, der auf der rechten Spur mit gut 130 Stundenkilometern durch die Nacht gleitet, fährt mit Abblendlicht, die Familie ist auf dem Rückweg aus Wilhelmshaven. Neben Wladimir K. sitzt seine Frau Olga, auf den hinteren Plätzen dösen die beiden Kinder, neun und sieben Jahre alt.

Der Wagen ist unter der Autobahnbrücke, Butjadinger Straße, als es plötzlich knallt, als wäre ein Sprengsatz explodiert. Ein tödliches Geschoss durchschlägt die Frontscheibe des BMW, die Kinder schreien, Wladimir K. lenkt gegen, nach 200 Metern bringt er das Auto zum Stehen.

Die Forensiker der niedersächsischen Polizei werden später feststellen, dass ein Klotz aus Pappelholz die Scheibe durchschlagen hat, so groß wie ein Sack Kartoffeln und 5,9 Kilogramm schwer. Der Quader trifft Olga K. laut Polizei mit einer Wucht von bis zu zwei Tonnen.

Die 33-Jährige hat keine Chance. Als der BMW anhält, ist ihre Bluse blutverschmiert, ihr Kopf nach vorn geneigt, als sei sie eingenickt. Die Obduktion ergibt später, dass Olga K. an Verletzungen des Herzens und der Schlagadern stirbt, auch der Schädel ist gebrochen; der Tod kam schnell, so ist es im ärztlichen Bulletin festgehalten.

Um 20.02 Uhr an diesem Ostersonntag geht der Notruf von Wladimir K. bei der Polizei ein. Der Täter muss also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein, das ist vorerst alles, was die "Sonderkommission Brücke" über ihn weiß.

Es ist nicht viel, und deshalb startet die Oldenburger Polizei eine technisch zeitgemäße, aber juristisch umstrittene Operation: Sie beginnt mit einer digitalen Großfahndung, die sich einen Gegenstand zunutze macht, den heutzutage nahezu jeder mit sich führt - das Mobiltelefon.

Bis zu 10.000 Menschen geraten in diese Fahndung, ein Dutzend von ihnen werden zu Beschuldigten erklärt und ihre Gespräche abgehört. Die meisten sind unbeteiligte junge Leute, denn Zeugen haben angegeben, sie hätten an jenem Abend mehrere Jugendliche auf der Brücke gesehen.

Der brutale Anschlag ist aus Sicht der Ermittler inzwischen aufgeklärt, die Polizei geht von einem Einzeltäter aus, der mutmaßliche Mörder Nikolai H. sitzt hinter Gittern. Vergangene Woche erhob die Oldenburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes gegen den 30-jährigen Russlanddeutschen, der Hartz IV bezieht, schon mittags im "Etzhorner Krug" in Oldenburg trank und heroinabhängig ist. Zur bitteren Ironie der Geschichte gehört, dass sowohl das Opfer als auch der mutmaßliche Täter Aussiedler gleicher Herkunft sind. Als sich die Lebenswege der Kasachin und des Kasachen begegnen, sitzt sie in einer Mittelklasselimousine und hat den sozialen Aufstieg geschafft, er nicht.

Die Gerichte werden nun, neben der Frage, ob Nikolai H. tatsächlich für die Bluttat verantwortlich ist, auch eine juristisch heikle Grundsatzfrage klären müssen: Wie umfangreich und unter welchen Bedingungen dürfen Ermittler auf den kriminalistischen Schatz der angefallenen Geodaten der Mobiltelefone zugreifen?

Reicht schon der vage Verdacht, dass der Täter in der Nähe eines Tatorts auch telefoniert hat, um Tausende von Unbeteiligten Teil einer Großfahndung werden zu lassen, wie die Staatsanwälte und Polizisten meinen? Oder dürfen die Beamten Daten erst dann auswerten, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt?

Weil Nikolai H.s Rechtsanwälte Matthias Koch und Andreas Schulz die massenhafte Abfrage ohne "tatsächliche Anhaltspunkte für rechtswidrig" halten und die Causa notfalls durch die Instanzen klagen wollen, könnte der Fall zu einem Exempel darüber werden, welche Möglichkeiten die moderne Technik der Kriminalistik eröffnet - und welche Grenzen ihnen der Gesetzgeber setzt. Das Verfahren wird wohl auch die Verfassungsrichter in Karlsruhe interessieren, die sich derzeit mit einer Klage gegen die ausgeweitete Speicherung der Verbindungsdaten beschäftigen.

Doch daran denken die Ermittler nicht, als sie noch in der Nacht die "Soko Brücke" einrichten. Der Druck ist immens, das schreckliche Verbrechen bewegt die Republik, das Verfahren wird zur "Jagd auf den Brücken-Teufel" ("Bild").

Am Morgen nach dem tödlichen Anschlag beantragt die Polizei den Zugriff auf sämtliche möglicherweise relevanten Verbindungsdaten. Die Kriminalisten lokalisieren rund ein Dutzend Funktürme, die in der Nähe stehen, in Oldenburg und Rastede, und weil das Landeskriminalamt den Ortsangaben der Telefonfirmen nicht traut, wird eigens ein Techniker geschickt, der Standorte und Reichweiten der Masten neu vermisst. Der Tatort gehört zu Sendemast Nr. 12, alle Handys in einem Bereich von 1,3 Kilometern nördlich der Autobahnbrücke und 1,8 Kilometern in westlicher Richtung sind hier erfasst.

Jedes Gespräch, das am 23. März zwischen 17 und 22 Uhr in diesem Gebiet von etwa zwei Quadratkilometern geführt wird, taucht in einer langen Liste auf, 12.927 Einträge insgesamt.

Das ist der Pool der potentiellen Verdächtigen.

Die Maßnahme sei unerlässlich, weil die Aufklärung sonst aussichtslos oder wesentlich erschwert würde, argumentiert die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Oldenburg, die sonst mit Familienfragen betraut ist.

Merkwürdig: Am Morgen nach dem Mord haben die Beamten gerade erst begonnen, die Spuren zu sichten und zu verfolgen, rund 700 werden es am Ende sein. Wie können sie da schon wissen, dass die Aufklärung ohne den Datenpool "aussichtslos" sei?

Zumal ein Zeuge berichtet, er habe kurz nach acht Uhr auf der Brücke mehrere Jugendliche gesehen, eine Person sei hochgewachsen und habe eine weiße Jacke und ein Basecap getragen; zu der Gruppe habe auch ein Mädchen gehört. Die Beamten heften die Aussage als Spur 85 ab.

Die Fahnder werden misstrauisch, als sie am Morgen nach der Tragödie auf der Brücke von vier neugierigen jungen Leuten im Alter von 16 bis 18 Jahren angesprochen werden. Nachforschungen ergeben, dass das Quartett am Abend erst bei einem Osterfeuer weilte und anschließend im Auto durch die Gegend fuhr. Zu der Gruppe gehört auch ein Mädchen, das auf die Beschreibungen passen könnte. Die Beamten erklären die vier kurzerhand zu Beschuldigten. Sie sind fortan des Mordes verdächtig.

Nun hören die Kriminalisten nicht nur die Telefone der Jugendlichen ab, sie überwachen auch deren Eltern und den Internet-Verkehr der Familien; sogar der Anschluss eines Ingenieurbüros steht auf der Abhörliste, weil dort einer der Väter arbeitet.

Etwas milder verfahren die Kriminalbeamten mit einem 21-Jährigen, den Zeugen auf einem Phantombild wiedererkannt haben wollen: Das Bewegungsprofil seines Handys und die angerufenen Nummern werden überprüft - Fehlanzeige.

Fehlanzeige auch bei drei weiteren Jugendlichen, 16 Jahre alt der Jüngste, 19 der Älteste, die zu Mordverdächtigen und offiziellen Beschuldigten werden. Warum, vermag nicht einmal der Ermittlungsrichter zu erklären, aber er erlässt weitere Beschlüsse, die ohne jede Begründung auskommen. Die meisten der Beschuldigten tauchen in dem Daten-Jackpot der Verbindungsnachweise auf, den die Polizei von den Telefonfirmen erhalten hat.

Diese Daten sind ein mächtiges Werkzeug in der Hand der Fahnder - vielleicht das mächtigste Werkzeug überhaupt, das die moderne Kriminalistik bietet. Die Frage, ob Kommunikation überhaupt stattgefunden hat, trete inzwischen "häufig zurück", urteilt der Kölner Polizist Joachim Ludwig, ein Spezialist für Telekommunikationsüberwachung, wichtiger sind die Informationen drum herum. "Die Erhebung von Daten", so Ludwig, "entwickelt sich zunehmend zur Standardmaßnahme."

Verbindungsdaten Tausender unschuldiger Bürger nach Zusammenhängen durchsucht

Moderne Mobilfunkgeräte funktionieren ähnlich wie ein Peilsender, der in regelmäßigen Abständen ein Ortungssignal abgibt. Die Möglichkeiten, die diese Datensammlung eröffnet, ist so ergiebig und vielfältig, dass das bayerische Landeskriminalamt ebenso wie die Kollegen in Oldenburg damit begonnen haben, die Standorte der Funkzellen präzise zu vermessen - um ein genaues Bild davon zu erhalten, wo sich ein Handy zu einem fraglichen Zeitpunkt aufgehalten hat. So entsteht derzeit ein geografisches Raster, ausgerichtet an den Funkmasten der Telekommunikationsfirmen.

Weil der Bundestag zum 1. Januar 2008 per Gesetz verfügt hat, dass sämtliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden müssen, existiert in den Archiven der Unternehmen ein retrogrades Profil, wann sich welcher Handy-Kunde wo aufgehalten und mit wem er kommuniziert hat - oder jemand anderes mit dessen Telefon. Man muss sich die Daten nur beschaffen, wie die Männer aus Oldenburg.

Die Beamten der "Soko Brücke" arbeiten intensiv mit den 12.927 Telefonkontakten. Sie unterteilen sie nach verschiedenen Kriterien in einzelne Listen, mal sind es 152 Personen, geordnet nach Familiennamen, mal werden 35 E-Plus-Kunden herausgefiltert, die sich zwischen 19.15 Uhr und 20.15 Uhr an einem Ort in der Umgebung der Brücke aufhielten. Die Analyseprogramme spucken auch ein auffälliges Telefonat zwischen zwei Frauen um 19.46 Uhr aus und zwei Gespräche zwischen drei älteren Oldenburgern um 20.16 Uhr und 20.32 Uhr. Die Strafprozessordnung haben die Analysten dabei nach Einschätzung von Experten nicht immer im Blick.

Die Daten Tausender Bürger wurden nach Zusammenhängen mit der Straftat durchsucht.

Das erst Anfang 2008 überarbeitete Gesetz sieht vor, dass die Telefondaten ausgewertet werden dürfen, wenn "bestimmte Tatsachen" den Verdacht begründen, dass jemand eine schwerwiegende Straftat begangen hat. Als "bestimmte Tatsache" reicht den Oldenburger Kriminalpolizisten die Annahme, dass die mutmaßlichen Täter telefoniert haben könnten.

"Hier wurde etwas ganz anderes getan, als es im Gesetz vorgesehen ist", sagt Andy Müller-Maguhn, der für den Chaos Computer Club den Fall untersucht hat. "Es wurden die Verbindungsdaten Tausender unschuldiger Bürger nach Zusammenhängen mit der Straftat durchsucht." Dabei werde jeder verdächtig, der sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten habe. Müller-Maguhn nennt das "effektive Abschaffung der Unschuldsvermutung".

Von einer "rechtlichen Grauzone" und einem "Bereich, der juristisch nicht wirklich definiert ist", spricht der Bielefelder Staatsrechtsprofessor Christoph Gusy. In der bisherigen Rechtsprechung findet sich zumindest der Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit, die gewahrt bleiben müsse. Trifft ein Ermittlungsschritt zu viele unbeteiligte Personen, ist die Handy-Datenabfrage unrechtmäßig.

Einerseits geht es um Mord, es gibt nichts Schlimmeres, in einem solchen Fall erwartet man von der Polizei, dass sie viel unternimmt, um den Täter zu finden. Andererseits sind in Oldenburg bis zu 10.000 Bürger betroffen. "Der zur Begründung genannte Paragraf der Strafprozessordnung ist für eine solche Form der Breitbandaufklärung nicht geschaffen", urteilt Gusy. "Das Vorgehen der Polizei ähnelt eher einer Rasterfahndung." Er habe nichts gegen intensive Ermittlungen, sagt H.s Anwalt Koch, "aber sie sollten rechtsstaatlich korrekt sein".

Auf den mutmaßlichen Mörder kommen die Ermittler mit dieser Methode ohnehin nicht. Nikolai H. kommt zu ihnen, er wird zu Spur 479.

Am 5. April, einem Samstag, erscheint der Aussiedler auf der Wache und gibt an, er müsse mit der Polizei reden. Er habe den Holzklotz am Nachmittag des 23. März auf der Brücke liegen sehen und ihn zur Seite gelegt, er sei ein ordnungsliebender Mensch. Wenn sich seine Spuren auf dem Holzstück befänden, dann nur deshalb. Er sei nicht der Täter, er habe an dem Nachmittag Heroin auftreiben wollen und sei abends zu Hause geblieben.

Nikolai H. ist vorbestraft, wegen Diebstahls, Besitzes von Drogen, gemeinschaftlichen Raubs, fahrlässiger Trunkenheit, die Polizisten kennen ihn. Sie glauben ihm die Geschichte nicht. Ein Junkie mit Ordnungssinn? H.s Wohnung sieht aus wie ein Saustall.

Die Beamten prüfen auch seine Telefondaten, und siehe da: Von seinem Handy aus wurde am Abend nur Minuten nach der Tat telefoniert. Um 20 Uhr, 6 Minuten und 31 Sekunden verzeichnet O2 ein Gespräch mit einem Freund - ein Bekannter, korrigiert H., richtige Freunde habe er nicht. Und wieder spielen die Handy-Daten eine entscheidende Rolle: Die Ermittler registrieren einen Abstrahlwinkel von 120 Grad für dieses Telefonat. Demnach wäre H. beim Funkmast Nr. 12 eingeloggt gewesen, also im Umfeld der Brücke. Wie zuverlässig diese Technik funktioniert, wird im Herbst ebenfalls ein Thema sein, wenn der Prozess in Oldenburg beginnt.

Wäre er Staatsanwalt, gibt H. am Ende der Vernehmung zu, würde er die Erklärungen auch nicht glauben, alles spreche gegen ihn.

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, die Beamten kreisen ihn ein. Am 21. Mai, nachdem die "Soko Brücke" ihn und einige Bekannte zu Beschuldigten erklärt und eine Weile abgehört hat, gesteht Nikolai H., dass er den Holzklotz auf Olga K. hinabgestoßen habe, ganz allein. Er sei frustriert gewesen, weil er an jenem Abend keine Drogen hatte auftreiben können.

Beim Geständnis ist der Junkie auf Entzug, erst in der Pause lassen ihm die Ermittler Methadon verabreichen, sechs Milliliter, vielleicht hat dieser Umstand sein Geständnis beflügelt. Später widerruft Nikolai H., er sagt, er sei es doch nicht gewesen.

Bislang hat man ihm nicht geglaubt.

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