Thailand geht schärfer gegen Computerkriminalität vor

Der "Computer Crime Act" sieht schwere Strafen für Hacker vor und verpflichtet Internetprovider zur 90-tägigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

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In Thailand werden am 23. August die Vorschriften eines umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Cybercrime verbindlich. Dies berichtet die regierungsnahe Bangkok Post. Der entsprechende, 2007 vom damaligen Militärregime verabschiedete "Computer Crime Act" (PDF-Datei) sieht unter anderem schwere Strafen für Hacker vor. Darüber hinaus verpflichtet er Internetprovider zur 90-tägigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Die Frist kann auf Geheiß in spezifischen Fällen auf bis zu ein Jahr ausgedehnt werden. Auf die gesammelten Verbindungsdaten sollen Sicherheitsbehörden ohne richterlichen Beschluss zugreifen dürfen. Hinzu kommt dem Zeitungsbericht nach eine Pflicht für die Betreiber von Internet-Cafés, Ausweise ihrer Nutzer zu kontrollieren und den Zeitpunkt des Logins sowie besuchte Webseiten aufzuzeichnen.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Computerkriminalität sind weit gefasst. Wer etwa unrechtmäßig auf ein mit Zugangssperren abgesichertes Computersystem zugreift, dem drohen eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten und beziehungsweise oder eine Geldbuße in Höhe von maximal 10.000 Baht (knapp 200 Euro). Wer Hilfe zum Umgehen von technischen Maßnahmen zur Verhinderung eines Zugriffs auf ein Computersystem gibt und dadurch Schaden verursacht, kann bis zu einem Jahr im Gefängnis landen und muss obendrein mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht rechnen. Kriminalisiert werden zudem etwa das Abhören elektronischer Kommunikation durch Private, die Beschädigung, Zerstörung oder Änderung von Computerdaten Dritter, die Behinderung oder Unterbrechung von Datenverarbeitungen, Phishing und Formen des Versands von Malware. Die Strafandrohungen reichen dabei bis zu fünf Jahren Gefängnis und 100.000 Baht.

Die schwersten Sanktionen sind vorgesehen für Rechtsverletzer, die mit ihren Taten möglicherweise Daten oder Computersysteme beschädigen, die für die Sicherheit des Landes, die Aufrechterhaltung der Wirtschaft oder der Verwaltungsdienste wichtig sind. Hier ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren zu rechnen sowie mit einer Geldbuße in Höhe von maximal 300.000 Baht (fast 5950 Euro). Zum anderen kann ein Computervergehen, das zum Tod eines Menschen führt, mit bis zu zwanzig Jahren Knast geahndet werden. Wer Hackerwerkzeuge verkauft, muss dagegen "nur" einer einjährigen Einkerkerung oder 20.000 Euro Geldstrafe ins Auge sehen.

Die Bürgerrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen zeigte sich bereits im vergangenen Jahr über das damals in Kraft getretene Gesetz besorgt. "Die thailändische Militärregierung nutzt den Kampf gegen die Pornographie, um eine zunehmend restriktive Linie zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung zu verbergen", fürchtete die sich für die Pressefreiheit stark machende Einrichtung. Die Politik sollte die Cyberkriminalität und die sexuelle Ausbeutung von Menschen besser ohne Eingriffe in die Meinungsfreiheit oder in die Privatsphäre der Nutzer bekämpfen. Thailändische Behörden hatten im Frühjahr 2007 zuvor die Videoplattform YouTube und andere Webangebote mit regimekritischen Inhalten blockiert.

Thailändische Blogger beklagen nun, dass weder die neue Regierung noch die Opposition das Cybercrime-Gesetz kritisieren oder auf den Prüfstand stellen. Ihrer Ansicht nach bestünden nicht einmal in China vergleichbar drakonische Regeln. Die Frist zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung beträgt hierzulande aber etwa sechs Monate und auch die umkämpfte deutsche Hackergesetzgebung braucht sich hinter dem thailändischen Gesetz keinesfalls zu verstecken. (Stefan Krempl) / (jk)