Weg frei für Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat nach langer Verzögerung den umstrittenen Entwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung unverändert verabschiedet.

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Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch den umstrittenen Entwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung nach langer Verzögerung unverändert verabschiedet. Für das Vorhaben stimmten die Union und die SPD, dagegen die Linksfraktion und die Grünen; die FDP enthielt sich. Der bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachte Vorstoß sieht eine pauschale Entschädigung für Dienste der Provider wie etwa die die verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Verbindungs- und Standortdaten vor. Die dafür zunächst nötigen Investitionen in Infrastrukturen sollen entgegen der Empfehlung von Experten nicht vergütet werden.

Abgeordnete der SPD werteten die Initiative, die nun noch in diesem Jahr vom Bundestag abgesegnet werden kann, als einen "Einstieg in eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des personellen und finanziellen Aufwandes". Die Union betonte, dass über eine Erstattung von Investitionskosten nächstes Jahr verhandelt und entschieden werden solle. Die Grünen machten – ähnlich wie die Linken – einmal mehr deutlich, dass sie die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ablehnen. Den Liberalen wäre es lieber gewesen, das Bußgeld-Moratorium bei der verlangten Protokollierung der Nutzerspuren um ein weiteres Jahr bis Anfang 2010 zu verlängern. Die große Koalition lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP, der die Unterstützung der Grünen fand, jedoch ab.

Dampf gemacht hatte Schwarz-Rot das Verwaltungsgericht Berlin. Es entschied Ende Oktober, dass BT Deutschland die Verpflichtung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen muss. Die Tochter der BT Group (British Telecom) hatte geltend gemacht, die Verpflichtung zum Anschaffen und Betreiben von Überwachungstechnik auf eigene Kosten verletze sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei daher verfassungswidrig. Diesen Bedenken, die aufgrund der fehlenden Regelung zur Erstattung von Investitionskosten weiter Bestand haben, schlossen sich die Richter an.

Branchenverbände forderten daraufhin einmal mehr eine "umfassende" Kostenentschädigung. Die Lobbyvereinigung Bitkom schätzt, dass Telefonanbieter bis zu 75 Millionen Euro für die technischen Grundlagen zur Vorratsdatenspeicherung ausgeben müssen. Geht es nach dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, haben zudem die Zugangsanbieter für die Anschaffung von Hard- und Software mindestens 322 Millionen Euro zu schultern. Aus Datenschutzgründen haben zudem über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Aufzeichnung ihrer elektronischen Fußstapfen eingelegt. (Stefan Krempl) / (vbr)