Kompromissantrag gegen EU-weite "freiwillige Vorratsdatenspeicherung"

Für die Novellierung des Telecom-Pakets zuständige Berichterstatter im EU-Parlament haben sich darauf geeinigt, die vom EU-Rat geforderte Freigabe von Verbindungsdaten zu Sicherheitszwecken zu streichen.

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Im EU-Parlament wächst der Widerstand gegen die Forderung des EU-Rates, Telekommunikationsfirmen im Rahmen der umstrittenen Novellierung des Telecom-Pakets die Aufbewahrung von Verbindungsdaten für die Aufrechterhaltung der Funktion und Sicherheit ihrer Netzwerke zu erlauben. So haben sich der für die Überarbeitung der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ("E-Privacy-Direktive") zuständige Berichterstatter Alexander Alvaro und der die übergeordnete Universaldienstrichtlinie betreuende Malcolm Harbour auf einen heise online vorliegenden Kompromissantrag für die 2. Lesung des Vorhabens geeinigt, in dem die entsprechende Klausel aus der Position der Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten ersatzlos gestrichen wird. Bürgerrechtler und Datenschützer waren zuvor gegen die geplante Bestimmung für eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" Sturm gelaufen.

Im Streit um die geplanten Informationspflichten über Datenschutzverletzungen und Sicherheitspannen für die Anbieter elektronischer Dienste sieht der Änderungsantrag vor, dass "kompetente" nationale Behörden über eine Veröffentlichung der Providerangaben entscheiden und dafür gegebenenfalls formale Vorgaben machen sollen. Die Anbieter sollen angehalten werden, Verzeichnisse über Datenpannen und ihre Auswirkungen zu führen. Damit will man die Aufgabe der Regulierungsbehörden erleichtern, über die Einhaltung der Informationsauflagen zu wachen. Zugleich wollen die Berichterstatter der EU-Kommission die Befugnis gegeben, im Interesse einer einheitlichen Umsetzung der Meldepflichten Verfahrensvorschriften im Einvernehmen mit der European Network and Information Security Agency (ENISA), der "Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten sowie dem obersten EU-Datenschützer Peter Hustinx zu erlassen.

Ferner sieht der Kompromissvorschlag, der bislang vor allem von den Sozialisten, Liberalen, Grünen und unabhängigen Wählergruppen mitgetragen wird, ein Verbot der Unterdrückung des Absenders bei E-Mails zu Marketingzwecken vor. Dieses soll sich auch auf SMS, MMS und vergleichbare Applikationen beziehen. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die Einhaltung der gesamten Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie mit effektiven Strafen und Sanktionen zu bewehren. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden.

Nicht zuletzt schlägt das Papier vor, dass die Kommission spätestens drei Jahre nach der Umsetzungsfrist der Bestimmungen eine Evaluierung vorlegt. Den bisher vorgesehenen Auftrag, innerhalb zwei Jahren einen Gesetzesentwurf zur Behandlung von IP-Adressen auszuarbeiten, enthält die gefundene Linie nicht mehr. Vielmehr soll die Kommission Entwicklungen rund um die Verwendung der Internetkennungen nur noch genau beobachten und dabei unter anderem auf die Vorarbeiten der EU-Datenschutzbeauftragten zurückgreifen. Diese sehen IP-Adressen in der Regel als besonders schutzwürdige persönliche Informationen an. Die Abstimmung über alle Änderungsanträge zum Telecom-Paket steht nächsten Dienstag in den federführenden Parlamentsausschüssen an. (Stefan Krempl) / (hob)