Grüne fordern Auskunftsanspruch über gespeicherte Vorratsdaten

Die Oppositionspartei sieht im Bundesdatenschutzgesetz einen Anspruch der Bürger auf Einsicht auch in die Verbindungs- und Standortdaten begründet, die über sie bei den Telcos sechs Monate lang aufbewahrt werden.

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Die Grünen wollen Telekommunikationsunternehmen dazu bringen, Bürgern Einsicht in die über sie sechs Monate lang aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten zu gewähren. Der allgemeine Auskunftsanspruch über gespeicherte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt nach Ansicht der Oppositionspartei auch für die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehaltenen elektronischen Nutzerspuren. Es gehe dabei schlicht um die Durchsetzung des "umfassend gewährleisteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung", erklärte Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen gegenüber heise online. Er appellierte an die betroffenen Telcos, interessierten Bürgern baldmöglichst Übersichten über die auf sie bezogenen Vorratsdaten zu erteilen.

Die Provider und die zuständige Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde lehnen entsprechende Auskunftsbegehren derzeit ab. Die Grünen fragten gezielt bei vier großen Mobilfunkanbietern hierzulande nach und erhielten durch die Bank abschlägige Antworten. Dabei berufen die Firmen sich zum Teil auf die "strengen Regeln" zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses, da auch viele Daten Dritter betroffen wären. Andere verweisen auf "umfassende und abschließende" Auskunftsrechte für die sogenannten Verkehrsdaten im Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese würden unterlaufen, wenn man die allgemeine Norm aus Paragraph 34 BDSG heranziehe. Die Daten würden auch nur "für staatliche Zwecke gespeichert". Zudem sehen die Netzbetreiber "erhebliche praktische Datenschutzaspekte" bei einer Beauskunftung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bejahte auf einer Fachkonferenz des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco dagegen laut einem Bericht (PDF-Datei) den Auskunftsanspruch für die Verbindungs- und Standortdaten. Die gesetzliche Zweckbindung durch das TKG führe nicht zu dessen Ausschluss. Nur der Aufwand für die Bearbeitung könne nicht als "Rechtsverkürzung" für eine Absage der Dateneinsicht herhalten. Daten Dritter wie die Kennung der angerufenen oder eingehenden Telefonanrufe müssten freilich von der Auskunft ausgeschlossen werden. Als problematisch bezeichnete Schaar die Doppelzuständigkeit von Bundesnetzagentur und seiner eigenen Behörde, die nicht zum ersten Mal zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen führe.

Die "Grundidee" des Auskunftsanspruchs im BDSG ist den Grünen zufolge, Kunden ein Recht einzuräumen, Kenntnis über falsche oder ungerechtfertigt gespeicherte Daten zu erhalten. Nur so könnten sie gegebenenfalls eine Korrektur oder Löschung verlangen. Werde dem Verbraucher diese Möglichkeit verwehrt, sei er nicht mehr "Herr über die eigenen Daten". Eine Kontrolle über möglicherweise fehlerhaft aufbewahrte Ortsangaben falle weg. Stattdessen müssten Nutzer und Telcos auf die "technischen Lösungen" zur Datenerfassung und -lagerung "blind vertrauen".

Diese Situation wollen die Grünen beenden. Falls es wider Erwarten nicht möglich sei, gemäß den Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten den Kunden das Anrecht auf Einblick in die über sie gespeicherten Verkehrsdaten zu gewähren, müsse schnellstmöglich eine gesetzliche Änderung in Angriff genommen werden. Selbst bei "falschen Vorschriften" wie der Vorratsdatenspeicherung habe die Bundesregierung den Bürgern "endlich wirksame Mittel für einen effektiven Datenschutz an die Hand zu geben". Kampagnen, um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen, sollen auch in der Sommerpause übers Web koordiniert werden. Zahlreiche Grüne haben gemeinsam mit anderen Oppositionspolitikern im Rahmen der von über 34.000 Bürgern getragenen "Massenbeschwerde" in Karlsruhe Klage gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren erhoben. In diesem Prozess läuft in dieser Woche die Frist ab, in der Sachverständige Eingaben an das Bundesverfassungsgericht richten können.

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(Stefan Krempl) / (jk)