Grüne starten Auskunftskampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Auf einer Website der Oppositionspartei können die Bürger mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern gespeicherten Verkehrsdaten verlangen. Das BKA rechtfertigt die Vorratsdatenspeicherung mit der Organisierten Kriminalität.

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Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, über die Bürger mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können. Rechtlicher Hintergrund der Kampagne ist die Auffassung der Grünen und des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass der Auskunftsanspruch über gespeicherte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für die vorgehaltenen elektronischen Nutzerspuren gilt. Die Provider lehnen Auskunftsbegehren derzeit mit Rückendeckung der Bundesnetzagentur ab. Die Grünen wollen die Mobilfunkfirmen nun zwingen, "den eigenen Kunden die umfassende Datenschutzauskunft zu erteilen, zu der sie eigentlich verpflichtet sind".

Zur Nutzung des Portals ist eine Registrierung mit der Angabe persönlicher Daten erforderlich. Dies begründen die Grünen vor allem mit geplanten "Folgeaktionen" zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Die eingesetzte Software sei "absolut datenschutzfreundlich". Die Daten seien bei jedem Login einsehbar und könnten gelöscht werden. Es sei auch möglich, sich anzumelden, die Schreiben zu kopieren und seinen Account wieder zu stornieren. Dann könne man aber nicht an den geplanten weiteren Aktionsschritten teilnehmen.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hat gestern zur Vorstellung des Bundeslagebilds (PDF-Datei) betont, gegen die Organisierte Kriminalität (OK) könne ohne die anlasslose halbjährige Protokollierung der Nutzerspuren nicht effektiv vorgegangen werden. Das Internet und die modernen Speichermöglichkeiten hätten die zu sichtenden Datenmengen explodieren lassen. Deshalb müssten Verbindungs- und Standortdaten den Ermittlern ausreichend lange zur Verfügung stehen.

Die Zahl der einschlägigen Ermittlungsverfahren ist laut BKA 2008 im Vergleich zum Vorjahr zwar erneut zurückgegangen, dieses Mal um 4,5 Prozent. Der durch die Bandenkriminalität verursachte Schaden stieg aber um 50 Prozent auf 691 Millionen Euro. Voriges Jahr wurden beim BKA so im Bereich OK 331 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung durchgeführt, in sechs Fällen Wohnungen per großem Lauschangriff überwacht und 64 Mal Gespräche außerhalb von Wohnungen aufgezeichnet.

Vor allem die steigende Zahl von Internet-Telefonaten sowie der Einsatz verschlüsselter Kommunikationsformen stelle die Ermittler vor weitere enorme Probleme, führte der BKA-Chef aus. Er hält daher auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung von Voice over IP (VoIP), die vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner eines Verdächtigen ansetzt, für unerlässlich. Schon im Januar hatte Ziercke sich dafür stark gemacht, den technisch mit der Quellen-TKÜ verwandten Bundestrojaner im Rahmen heimlicher Online-Durchsuchungen auch bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität und von "industrialisiertem" Cybercrime einsetzen zu dürfen. Bisher ist dies den BKA-Ermittlern nur zur Abwehr terroristischer Gefahren gestattet. (Stefan Krempl) / (anw)