Datenschützer kritisiert Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht im Koalitionsvertrag "keine Änderung gegenüber dem Status Quo" bei der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren, die Grünen rügen ein "Umfallen" der FDP.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich enttäuscht über den Kompromiss zur inneren Sicherheit im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb gezeigt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Vorratsdatenspeicherung gebe es "keine Änderung gegenüber dem Status Quo", bemängelte der Datenschützer die Absprache gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Da hat sich doch gar nichts bewegt." Schaar hätte sich nach eigenen Worten beim Streitpunkt der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren "eigentlich ein bisschen mehr erwartet". Die neue Regierungskoalition forderte er auf, sich für die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung (PDF-Datei): "Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."

Von einer "Aussetzung" könne damit keine Rede sein, rügt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer ersten Analyse des Texts. Die Passage beziehe sich allein auf das Bundeskriminalamt (BKA), das gemäß einer Anordnung aus Karlsruhe ohnehin nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden erhalte. Zudem sollen die Vorgaben des Vertrags laut der Bürgerrechtsvereinigung im Wege einer Verwaltungsanweisung an das BKA umgesetzt werden. Gerichte könnten diese aber nicht anwenden, Bürger sich nicht darauf berufen. Die überwiegende, vom Koalitionsvertrag nicht betroffene Nutzung von Vorratsdaten erfolge ferner zur Strafverfolgung auf Länderebene.

Trotz der allenfalls geringfügigen Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Absicht der neuen Regierungskoalition als "Stück aus dem Tollhaus". Das BKA werde "ausgerechnet inmitten der höchsten Gefährdungslage durch den Terrorismus an die Kette gelegt". Das sei mehr als unverantwortlich. Innerhalb der Polizei habe die Passage "Fassungslosigkeit" ausgelöst. In der Aufholjagd gegen die "technisch wesentlich besser gerüstete internationale Schwerkriminalität" würden die Ermittler "um Längen zurückgeworfen".

Nicht ganz zufrieden zeigte sich Schaar unterdessen auch mit dem Vorhaben von CDU, CSU und FDP, eine Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre von Arbeitnehmern im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes anzugehen. Er halte ein eigenes Beschäftigten-Datenschutzgesetz "für unbedingt erforderlich", betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Im Arbeitsleben gebe es sehr spezielle Umstände, die sich von anderen Bereichen der Datenverarbeitung deutlich unterscheiden, begründete Schaar den von ihm bevorzugten Ansatz. Hinzu komme, dass es sich bei einem Arbeitsverhältnis auch immer um ein Abhängigkeitsverhältnis handele: "Das Abstellen auf die Einwilligung des Betroffenen, wie wir das im allgemeinen Datenschutzrecht haben, ist deshalb nicht ausreichend."

Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth ließ auf dem Parteitag der Oppositionspartei in Rostock am gestrigen Samstag kein gutes Haar am Fahrplan von Schwarz-Gelb für die neue Legislaturperiode. Der "Bürgerrechtslack" sei damit bei den Liberalen ab, wetterte die Grünen-Chefin. Es bleibe bei heimlichen Online-Durchsuchungen und bei der Vorratsdatenspeicherung, hinzu komme eine zentrale Visa-Warndatei. Die sich als "moderne Linke" bezeichnende Politikerin fügte hinzu: "Mehr Umfallen war nie."

Für den Präsident des Hightech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, legt der Koalitionsvertrag dagegen "gute Grundlagen, um Deutschland erfolgreich in der digitalen Welt zu positionieren". Erstmals sei IT, Telekommunikation und Internet ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Lobbyorganisation begrüßt vor allem, "dass der Rechtsrahmen des Internet und der neuen Medien auf den Prüfstand kommt und der Bürokratieabbau forciert werden soll". Nur "die ungewöhnlich kritische Grundhaltung" gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte bereite der IT-Wirtschaft Sorgen. (ad)