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Bürgerrechtler informieren über Gerichtsverhandlung zur Vorratsdatenspeicherung (14.12.2009) Drucken E-Mail

+++ Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet Pressekonferenz, Fotoaktion, Infostände und Public Viewing in Karlsruhe +++ Übertragung auch in das Internet +++ Bundesdatenschutzbeauftragter: Telekommunikationsunternehmen speichern illegal zu viel und zu lange auf Vorrat +++

Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgerichts über mehr als 34.000 Verfassungsbeschwerden gegen die 2007 beschlossene verdachtslose Erfassung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung. Weil nur ein Bruchteil der vielen Beschwerdeführer/innen im Gerichtssaal Platz finden wird, informieren die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer die Öffentlichkeit außerhalb des Gerichtssaals:

Um 8.00 Uhr veranstaltet der Arbeitskreis in Karlsruhe eine Pressekonferenz, auf der vor Gericht geladene Beschwerdeführer, Anwälte und Sachverständige die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche schildern werden. Außerdem wird in Karlsruhe ein Public Viewing-Informationsraum eingerichtet, in dem ab 10 Uhr ein Live-Bericht aus dem Gerichtssaal verfolgt werden kann. In der Karlsruher Fußgängerzone und vor dem Bundesverfassungsgericht werden Informations- und Proteststände angeboten. Wer nicht nach Karlsruhe reisen kann, kann die Pressekonferenz und die Live-Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung im Internet verfolgen. Nähere Informationen zu den Veranstaltungen und Angeboten des Arbeitskreises finden sich auf der Homepage http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de .

Unterdessen ist ein Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Verfassungsgericht vom 24. November bekannt geworden, dem zufolge Telekommunikationsunternehmen illegal noch weit mehr Informationen erfassen als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.[1] Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst", so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" sei. Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung länger als sechs Monate auf. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

"Die Vorratsdatenspeicherung gewährleistet nicht die Sicherheit unbescholtener Bürger, sondern gefährdet sie", erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Statistik zeigt, dass Straftaten mit Vorratsdatenspeicherung weder häufiger aufgeklärt noch verhindert werden als ohne Vorratsdatenspeicherung. Dagegen gefährdet die Vorratsdatenspeicherung Menschenleben, indem sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit nimmt, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. So hat ein Schüler, der einen Amoklauf an seiner Schule plante, vor Beginn der Vorratsdatenspeicherung noch ohne Furcht vor Verhaftung die Telefonseelsorge anrufen können und konnte überzeugt werden, sein Vorhaben aufzugeben."

"Die Erfassung unserer Telefon-, Handy- und Internetnutzung stellt die größte, keineswegs aber die einzige Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar", erklärt Rena Tangens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Auch die Surfprotokollierung durch das BSI, das zentrale Einkommensregister ELENA, die massenhafte Auslieferung von Überweisungsdaten an die USA und die jetzt geplante elektronische Akte über jeden Flugpassagier müssen gestoppt werden. Da die Politik trotz der regelmäßigen Nachhilfe aus Karlsruhe nicht willens und in der Lage ist, unsere Grundrechte zu achten, brauchen wir endlich eine Grundrechteagentur mit unabhängigen Verfassungsexperten, die - ähnlich dem Normenkontrollrat - die Legalität geplanter Schnüffelgesetze schon im Entwurfsstadium begutachtet." 

Videoaufzeichnung der Pressekonferenz

Videoaufzeichnung der Pressekonferenz der Beschwerdeführer am 15.12.2009 herunterladen (30 min.): mov (1.5 GB), avi (0.5 GB)

 
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