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Arbeitskreis begrüßt Forderung nach Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung (09.03.2007) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heutige Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an die Bundesregierung, die geplante sechsmonatige Vorratsprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshofs über deren Rechtmäßigkeit entschieden hat.

Bereits im Januar hatten sich über 30 Datenschutz-, Medien-, Juristen- und Wirtschaftsverbände gegen das Vorhaben ausgesprochen. Es sei "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden sollen, so die Gemeinsame Erklärung der Verbände.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, hat bereits über 12.000 Anmeldungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen die für Sommer geplante Vorratsdatenspeicherung gesammelt. "Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können", begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Falls die Bundesregierung jetzt nicht reagiert, erwartet sie vor dem Bundesverfassungsgericht das gleiche Waterloo wie beim Europäischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz."

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