Initiative gegen Vorratsdatenspeicherung in Norwegen

Banner der Initiative „Stopp Datalagringsdirektivet“

Berichten von Datenschutzaktivisten zufolge wird das Thema Vorratsdatenspeicherung auch in Norwegen aktuell. Weil Norwegen kein Mitglied der EU ist, ist es eigentlich nicht verpflichtet die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in nationales Recht umzusetzen. Dennoch gibt es den Angaben nach Bestrebungen, die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen und entsprechende Regelungen in norwegisches Recht zu gießen. Es soll daher demnächst eine öffentliche Anhörung geben, das Parlament könnte dann noch in 2010 über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschließen. Für IP-Adressen gilt nach Anordnung der Datenschutzbehörden bislang eine maximale Speicherdauer von 3 Wochen.

Banner der Initiative "Stopp Datalagringsdirektivet"Norwegische Datenschützer und Bürgerrechtler warnen vor dem Vorhaben, das eine Totalprotokollierung jeglicher elektronischen Kommunikation mit sich brächte. Im November gründeten sie eine überparteiliche Organisation „Stopp Datalagringsdirektivet“, die mit ihrer Kampagne informieren und vor den negativen Konsequenzen einer Vorratsdatenspeicherung warnen möchte und deren Ziel es ist, die Umsetzung in Norwegen zu verhindern. Bereits jetzt haben sich der Initative über 6000 Menschen angeschlossen. Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen, Parteien, Jugendverbände und Branchenvereinigungen zählen zu den Unterstützern.

Auch in Deutschland führte die Umsetzung zu großen Protesten und zur bislang größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik: Auf Antrag von fast 35.000 Klägern prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit die Verträglichkeit einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz. In Bulgarien hatte das Verwaltungsgericht die Umsetzung bereits 2008 vorerst gestoppt. In Rumänien hatte das Verfassungsgericht die Regelungen 2009 gar als verfassungswidrig erklärt und somit verworfen. Im Fall einer Vorratsdatenspeicherung könne von Fernmeldegeheimnis und Meinungsfreiheit nicht mehr „frei und unzensiert Gebrauch gemacht werden“ urteilten die rumänischen Richter. Die dauerhafte und die gesamte Bevölkerung betreffende Vorratsdatenspeicherung bedrohe die Unschuldsvermutung und erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern. Eine solche exzessive Erfassung aller Verbindungsdaten könne „nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden“.

Weitere Informationen zur norwegischen Initiative sowie Banner zum Unterstützen etc. gibt es unter http://stoppdld.no . Aktuelle Updates gibt es auch auf Twitter.

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3 Ergänzungen

  1. Ich finde, es sollte statt „Vorratsdatenspeicherung“ besser „Datenvorratsspeicherung“ heißen, schließlich spricht man auch von einem Getreidevorrat und nicht von Vorratsgetreide.

  2. Es ist aber schön zu lesen das sich soviele Kläger mobilisieren.

    Leider erwarte ich kaum ein Einlenken/Einsehen der Politiker.

    Wenn die doch nur die Bürgerrechte und Bürgerdaten so gut schützen würden wie die eigenen Nebeneinkünfte.

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