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Bures-Appell an Fekter und Bandion-Ortner: Vorratsdatenspeicherung im EU-Rat neu diskutieren

Brief von Bures an die Ministerinnen: "Grundrechtliche Fragenstellungen noch einmal erörtern"

Wien (OTS/BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures schlägt
vor, die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene erneut zu thematisieren. Eine nochmalige Behandlung auf EU-Ebene sei angebracht, weil in mehreren Mitgliedstaaten Zweifel bestehen, dass die umstrittene EU-Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorschreibt, mit der europäischen Grundrechte-Charta, insbesondere dem Artikel 8 ("Schutz personenbezogener Daten"), im Einklang steht. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages mit 1. Dezember 2009 ist die Charta der Grundrechte Teil des EU-Primärrechts. ****

Infrastrukturministerin Bures hat diesen Appell auch brieflich direkt an ihre Ministerkolleginnen gerichtet. Darin spricht sich Bures dafür aus, dass Österreich in den EU-Gremien darauf hinarbeiten soll, "deutlich dafür einzutreten, die Richtlinie und die betreffenden grundrechtlichen Fragestellungen angesichts der Entwicklungen in den letzten Monaten noch einmal einer Erörterung zuzuführen". Justiz- und Innenministerin müssten dies im zuständigen Rat für Justiz und Inneres, der die Richtlinie auch erlassen hat, auf die Tagesordnung bringen. Bures sichert ihren Regierungskolleginnen dabei zu, "dass ich alles im Rahmen meiner Möglichkeiten Liegende unternehmen werde, um Sie bei diesem Ziel auf europäischer Ebene zu unterstützen".

Für den Fall, dass die Bemühungen auf europäischer Ebene zu keiner Veränderung der Richtlinie führen, müsse die Republik Österreich vorbereitet sein, um Strafzahlungen in Millionenhöhe zu verhindern. Deshalb müsste eine grundrechtskonforme Gesetzesänderung vorbereitet werden, so Bures. Aus diesem Grund habe sie bereits im November einen Entwurf des Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte - ihren Teil der Umsetzung im Telekommunikationsgesetz betreffend - in einer acht Wochen langen Begutachtung zur breiten Diskussion gestellt.

Bures begründet ihren Appell an die Justiz- und Innenministerin mit den schwerwiegenden Bedenken, die sowohl in Österreich als auch in vielen anderen EU-Staaten gegen die Richtlinie geäußert werden. So hat der österreichische Datenschutzrat erklärt, "dass eine anlasslose, verdachtsunabhängige undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung wohl, unabhängig von der Speicherdauer, als eine unverhältnismäßige Maßnahme einzustufen und als solche mit Art. 8 EMRK und § 1 Abs. 2 DSG 2000 unvereinbar ist".

Mittlerweile gibt es auch höchstgerichtliche Urteile in Rumänien und Bulgarien, wo das nationale Verfassungsgericht die Umsetzung wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung und unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben hat. Auch in Deutschland prüft bereits das Bundesverfassungsgericht die Übereinstimmung mit der Verfassungslage.

In Österreich hat es in der Begutachtung zum Entwurf für die Telekommunikationsgesetznovelle eine außerordentlich hohe Beteiligung gegeben. Wobei sich die Kritik in erster Linie gegen die Richtlinie richtet und die Frage der Grundrechtskonformität der Regelung aufwirft. In dem Zusammenhang bekräftigt die Ministerin, dass nun die Stellungnahmen gewissenhaft bewertet und entsprechend berücksichtigt werden.

Beim gegen Österreich laufenden Vertragsverletzungsverfahren hat die Republik in ihren Stellungnahmen auf die erheblichen grundrechtlichen Bedenken gegen die Richtlinie hingewiesen. Da es sich jedoch um ein Verfahren wegen einer bloßen formalen Nichtumsetzung handelt, könnten im weiteren Verfahren diese Argumente unberücksichtigt bleiben. (Schluss)

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