Google ändert seine Datenschutzrichtlinien

Künftig will der Such-Dienstleister spätestens nach 24 Monaten zu Suchanfragen gesammelte IP-Adressen und Cookie-Details anonymisieren.

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Der US-amerikanische Suchmaschinenanbieter Google plant, künftig gesammelte Daten über Suchanfragen nach einer bestimmten Zeit schwer zurückverfolgbar zu machen. In einer Mitteilung schreibt der für Datenschutz zuständige Google-Manager Peter Fleischer, solange es keine entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen gebe, werde das Unternehmen die zu den Suchstichworten gesammelten IP-Adressen und Cookie-Details nach 18 bis 24 Monaten anonymisieren, und zwar auch rückwirkend. Derzeit würden die technischen Erfordernisse implementiert, mit dem Abschluss der Arbeiten sei aber erst frühestens ab Ende 2007 zu rechnen. Außerdem arbeite Google an Datenschutzfunktionen beispielsweise für Google Talk und seine Desktop-Applikation.

Google reagiert nach eigenen Angaben mit diesem Schritt auf Wünsche, die in Gesprächen mit europäischen und US-amerikanischen Datenschützern geäußert worden seien. Gleichzeitig soll die künftige Praxis aber auch möglichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung entsprechen. Auf die Weise wolle das Unternehmen die Balance zwischen der Nutzung der Daten für einen verbesserten Service, einem zusätzlichen Schutz der Privatsphäre und politischen Erfordernissen halten. In den USA wird derzeit eine Vorratsdatenspeicherfrist von bis zu zwei Jahren erwogen, ein entsprechendes Gesetz wurde im Februar in den Kongress eingebracht. Eine EU-Richtlinie sieht eine Vorratsdatenspeicherung von 6 bis 24 Monaten vor. In Deutschland hat Google kürzlich gegen Pläne des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung protestiert.

Der Suchmaschinenhersteller ist spätestens ins Kreuzfeuer von Regierungen und Datenschützern geraten, nachdem das US-Justizministerium die Herausgabe lückenloser Such-Logs verlangt hatte, um die Funktionstüchtigkeit eines Gesetzes zu prüfen. Dagegen ging Google vor Gericht und setzte sich mit dem Antrag durch, weniger Daten aushändigen zu müssen. Die Log-Anonymisierung garantiere nicht, dass die Regierung nicht in der Lage sei, einzelne Computernutzer zu rekonstruieren, teilt Google jetzt mit. Das Unternehmen baue aber eine "weitere Datenschutz-Schicht" ein.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und bei der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

Siehe auch in Telepolis:

(anw)