Es war die größte Verfassungsklage in der Geschichte Deutschlands. 35.000 Menschen hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt – und Recht bekommen. Es war der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen heftigen Debatte um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG.

Doch war der Streit keineswegs ein deutsches Phänomen. Auch in anderen EU-Ländern gab es Debatten, Proteste und Gerichtsurteile gegen die Vorratsdatenspeicherung. In etlichen Ländern verschleppten die Regierungen beispielsweise die Umsetzung der Richtlinie. Andere hingegen gingen weit über die EU-Vorgaben hinaus oder mussten auf Geheiß ihrer Verfassungsgerichte ihre Gesetze ändern.

Große Vorbehalte gegen ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gibt es in Schweden, Belgien, Irland, Griechenland und Österreich. Schwedens Regierung weigerte sich bislang die EU-Richtlinie umzusetzen. Man habe sich noch kein abschließendes Urteil zu dem Thema gebildet, heißt es zur Begründung. Diese Blockadehaltung führte kürzlich dazu, dass die EU-Kommission Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich verklagte. (Die Klagen gegen die anderen vier Länder laufen noch.) Von einer Verhängung von Strafzahlungen wurde jedoch abgesehen. Beobachter gehen davon aus, dass die Situation sich nicht vor den Parlamentswahlen im September ändern wird. Denn würde die Regierung das Gesetz vorantreiben, wäre dies ein willkommenes Wahlkampfthema für die in Schweden populäre Piratenpartei – und vielleicht sogar ihr Ticket ins Parlament.

Auch die Regierungen in Belgien und Österreich konnten sich noch auf kein Gesetz einigen. Belgien wird jedoch wahrscheinlich noch im Juni ein Gesetz verabschieden. Und das hat einen Grund: Das Land übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den EU-Vorsitz. Im gleichen Zeitraum steht die Überprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an. Belgiens Regierung möchte sich nicht die Blöße geben den Vorgang zu leiten, ohne das Gesetz im eigenen Land umgesetzt zu haben.

Eines der Länder, in denen das Gesetz vom Verfassungsgericht zurückgewiesen wurde, ist Rumänien. Das Gericht sah das grundrechtlich geschützte Briefgeheimnis, sowie die Privatsphäre der Bürger verletzt. Auch den demokratischen Grundsatz der Unschuldsvermutung sahen die Richter in Gefahr: "Die Vorratsdatenspeicherung richtet sich gleichermaßen an alle die dem Gesetz unterstehen, ungeachtet dessen ob sie ein strafbares Verbrechen begangen haben oder nicht". Das Gericht wies den Gesetzgeber an, ein neues verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden. Wann dies geschieht ist angesichts der andauernden Regierungskrise jedoch ungewiss.

Auf dem anderen Ende der Datenschutzskala liegen Länder wie Ungarn, Italien, Frankreich und Bulgarien.