(bho)

 Damit machten die Richter  einen Strich durch die Rechnung derer, die "Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation" für sechs Monate "vorsorglich und anlasslos" zu speichern - Speicherungen nach dem Verhältnismaßigkeitsgrundsatz, hier also zur Gefahrenabwehr und konkreter Strafverfolgung,  sind jedoch mit Artikel 10 Grundgesetz vereinbar und somit rechtmäßig. Somit bleibt es nun dem Gesetzgeber überlassen, das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" zu modifizieren und zu konkretisieren.

Doch der großen Mehrheit der Umfrageteilnehmer zur Vorratsdatenspeicherung geht das noch nicht weit genug: 59, 23 Prozent plädieren für ein grundsätzliches Verbot der Datenspeicherung. Mit großem Abstand folgen die 28, 92 Prozent der Umfrageteilnehmer, die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einverstanden sind.

Immerhin 9, 76 Prozent sind jedoch für das Gesetz in alter Fassung, es hätte ihrer Meinung nach überhaupt nicht gekippt werden sollen.

Die restlichen 2,09 Prozent der Umfrageteilnehmer interessieren sich nicht für das Thema.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind von nationaler,manchmal sogar von internationaler Bedeutung. Auf dieser Ebene hat der Karlsruher Gemeinderat keinen Einfluss, doch kann er lokal viel bewegen.

Über eine eine seiner jüngsten Entscheidungen, einen kommunalen Ordnungsdienst für Karlsruhe einzuführen,  scheiden sich die Geister allerdings genauso wie über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Wie Sie dazu stehen können Sie uns wie immer auf unserer Startseite sagen!