Wie schaffen wir die Vorratsdatenspeicherung in der EU ab?

Nach dem Urteil am Dienstag, das ja die EU-Richtlinie nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat, haben AK Vorrat und andere schnell die Parole ausgegeben: „Dann gehen wir halt jetzt nach Europa.“

Das kann zweierlei bedeuten: Straßburg (EuGMR) bzw. Luxemburg (EuGH), also die juristische Schiene. Da ist mir als Nicht-Jurist noch etwas unklar, ob und wie es genau weitergehen kann, wenn das Gesetz erstmal nicht mehr gilt. Das sollen bitte die Juristen schnell klären, ich höre aber bereits unterschiedliche Meinungen. Mögliche Klagen dort sind aber derzeit noch ohnehin mehr Mobilisierungs- („es besteht noch Hoffnung“)- und Droh- („wenn ihr politisch nicht hört, dann…“)-Potenzial.

Wie ist es dann mit der politischen Schiene – also dem Marsch nach „Brüssel“?

Ich finde es zunächst richtig und wichtig, dass die Message „wir müssen nach Europa“ so breit angekommen ist. Da kommt die Vorratsdatenspeicherung nämlich her. Und das wäre eh der Schritt gewesen, der in der Bewegung seit ein, zwei Jahren anstand („Freedom not Fear“ war ja schon ein punktueller Versuch), nun haben ihn aber viel mehr Leute verstanden. Lustig fand ich persönlich, dass ich mehrfach damit zitiert wurde, dass die nächste „Freiheit statt Angst“-Demo in Brüssel sein soll, obwohl ich das nur als Idee und eher als Frage in den Raum geworfen hatte. Es scheint also einen Resonanzboden dafür zu geben.

Der Zeitpunkt für eine stärkere Europäisierung ist darüber hinaus äußerst günstig. Die EU-Kommission sitzt ohnehin gerade an einer Evaluation der Vorratsdatenspeicherung. (Nebenbemerkung: Es gab Ende 2009 eine öffentliche Konsultation dazu, hier die Stellungnahme des AK Vorrat. Wer jetzt hektisch Pressestatements der Justizkommissarin Viviane Reding und der Innenkommissarin Cecilia Malmström zitiert und diese als Reaktion auf das Urteil versteht, der bringt Kausalität und Koinzidenz durcheinander.) Die EU hat sich mit dem Lissabon-Vertrag eine Grundrechtecharta gegeben und sich verpflichtet, bald auch der Menschenrechtskonvention des Europarates beizutreten. Und das mit dem Lissabon-Vertrag gestärkte EU-Parlament hat bei SWIFT bereits beweisen, dass es bereit ist, für Datenschutz auch den offenen Konflikt mit den Regierungen zu suchen.

Dennoch ist ein Abschaffen der EU-Richtlinie sehr voraussetzungsvoll. Es geht nämlich hier nicht mehr darum, einzelnen Veto-Playern den Rücken zu stärken, um zukünftigen Schaden abzuwenden. Es geht darum, eine Mehrheit dafür zu organisieren, die etwas aktiv  ändern kann und das Kind wieder aus dem Brunnen holt. Das bedeutet: Kommission, Rat und Europaparlament müssen mehrheitlich dafür sein, die Richtlinie aufzuheben oder massivst einzuschränken. Im Einzelnen:

Kommission: Viviane Redings Position ist noch etwas unklar. Sie will vermutlich nach überall auf der sicheren Seite sein, scheint aber eher näher an uns als an den Überwachern zu sein. Jedenfalls hat sie bei ihrer Anhörung vor der Wahl der neuen EU-Kommission im Januar durchblicken lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung damals, wenn es nach ihr gegangen wäre (sie war da noch Kommissarin für Informationsgesellschafts-Angelegenheiten), gar nicht beschlossen worden wäre. Dabei arbeitet sie aber z.T. gegen ihren eigenen Apparat. Wir hatten bei einer EDRi-Konferenz vor ein paar Wochen den Herrn eingeladen, der die Evaluierung macht, und der ist ein klarer Hardliner-Apparatschik. Reding braucht also unsere Hilfe. Sie wird sich aber nicht radikal positionieren, solange sie den Eindruck hat, dass sie im Rat eh auf Granit beissen wird. Und bei der neuen Innenkommissarin Cecilia Malmström, immerhin auch eine Liberale, sieht das alles schon nicht mehr so eindeutig aus.

Rat: Bislang haben wir dort m.E. nur Rumänien (vermutlich aber nur widerwillig wegen des dortigen Verfassungsgerichtsurteils) sowie einen Teil der österreichischen und deutschen Regierungen hinter uns. Die schwedische Regierung hält die Füße still bis zur Wahl im Herbst (die haben Piratenangst). Die großen Parteien dort wollen aber die VDS umsetzen.

Europäisches Parlament: Das EP könte sich eventuell auf unsere Seite schlagen, weil die Abgeordneten sich derzeit fraktionsübergreifend gerne als Datenschützer sehen. Allerdings haben die europäischen Sozialdemokraten unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Martin Schulz damals auch der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Das wird also auch nicht leicht, ist aber evtentuell  machbar, vor allem im Kontext der anstehenden SWIFT- und PNR-Auseinandersetzungen. Hier ist massive Lobbyarbeit gefragt.

Das Hauptproblem bleibt also der Rat. Und dort brauchen wir eine Mehrheit. Die Herausforderung besteht im ersten Schritt darin, in ca. zehn anderen EU-Staaten ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es hier überhaupt ein Problem gibt. Das wird schon nicht einfach. Wir können dazu die aktuelle Debatte und potenzielle weitere Konflikte in Brüssel nutzen, aber auch bei SWIFT haben wir gemerkt, dass das außerhalb von Deutschland und Österreich kaum ein Medienthema war.

Das heisst: Wir brauchen jetzt massive Unterstützung und Aufbauarbeit im europäischen Ausland. Dazu brauchen wir vor allem Leute, die Freunde in anderen Staaten haben, viel reisen, übersetzen können, sich mit interkultureller Kommunikation auskennen, Öffentlichkeitsarbeit können, Leute vernetzen können, EU-Prozesse ein wenig kennen, Lust haben auf internationale Freiheits-Sommercamps, etc. (Das alles natürlich nicht pro Person, sondern ergänzend.) Die „No Border“-Bewegung macht das ja schon sehr gut mit ihren Sommercamps (in Lesbos waren 2009 um die 500 Leute).

Dennoch wird das alles schwer, weil in vielen Staaten die Vorratsdatenspeicherung bereits umgesetzt und damit nicht mehr Medienthema ist. Da muss man nationale thematische Schnittstellen finden zu anderen, ähnlich gelagerten Themen, die dort aktuell sind.

In dieser Perspektive sind die Überlegungen für den Fortgang der Kampagne in Deutschland (FDP unter Druck setzen, De Maiziere zum Schäuble 2.0 stigmatisieren, …) nur ein kleiner, wen auch notwendiger Baustein im Gesamtkonzept. Der Schwerpunkt muss auf der europäischen Aufbauarbeit liegen. Selbst wenn wir die gesamte Bundesregierung hinter uns kriegen sollten (mal rein theoretisch), hilft uns das EU-weit nicht viel weiter.

Wir haben also eine riesige Aufgabe vor uns. Das sollte uns aber nicht schrecken. Wir sind bisher mit unseren Aufgaben gewachsen und haben bereits heute mehr Wissen, mehr Erfahrung, mehr Netzwerke, mehr Öffentlichkeit und mehr (Infra)Strukturen als noch vor wenigen Jahren. Wir werden im Ausland oft bewundert für das, was wir aufgebaut haben. Die Leute dort haben große Lust, mit uns zu kooperieren. Darauf können wir aufbauen. Wir müssen es nur hinbekommen, dass die europaweite Bewegung sich nicht nur an (wichtigen, aber) recht selektiven Zusammenhängen wie EDRi entwickelt, sondern genauso eine Grassroots-Bewegung wird wie unsere hier.

Packen wir es an. Das wird sicher viel Spaß machen.

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25 Ergänzungen

  1. Was ist mit einer Bürgerinitiative nach Art. 11 Abs. 4 EUV? 1 Million Stimmen aus mehreren Mitgliedsstaaten. Wird nicht einfach, aber dann wärs ja auch langweilig ;)

  2. Oeffentlichkeit kann ja definitiv nicht schaden.

    Und mit dem Hintergrund die FSA nach Bruessel zu tragen und international zu machen, waere wohl ein Meilenstein, der international Aufmerksamkeit erregen sollte.
    Zumal das Internet sich nicht an Landesgrenzen haelt (bzw halten sollte).
    Also sollte man Fragen in dem Bezug auch auf internationaler Ebene regeln (und vor allem buendeln. Es gibt ja nicht nur in Deutschland eine Blogosphaere).

  3. Wird in Richtung EU weitergehen müssen, allein schon, um der Schaffung des von dort gewünschten Riesen-Datenpools entgegen zu arbeiten. Finde im Moment die 180°-Wendung unserer Justizministerin in dem Zusammenhang Friends of Transparency auch sehr interessant – und ziemlich rätselhaft.

  4. @Niclas197 Deutschland ist Mitglied der Menschenrechtskonvention. Ich habe mir von einem Juristen sagen lassen, dass wir als Karlsruhe-Kläger nach Straßburg gehen können, weil ein wichtiger Teil unserer Klage (Abschaffung der VDS) nicht erfüllt wurde. Wir klagen also sozusagen darauf, dass VDS insgesamt gegen die EMRK verstößt und nie in Deutschland eingeführt werden darf. Das war ja genaue die Argumentation des Rumänischen Verfassungsgerichts.

    @Alex: Die European Citizens`Initiative hat der AK Vorrat bereits auf dem Schirm, das stand ja auch in seiner Pressemitteilung. Die wird aber gerade erst implementiert. Ob man vorher schon Unterschriften sammeln kann, haben wir schon bei der EU-Kommission angefragt.

  5. Also zum EuGH kann ich zumindest sagen, dass das von Deutschland aus ein Problem darstellt. Das EuGH kann lediglich von einem nationalen Gericht oder einem Vertragspartner (anderes Land) angerufen werden.
    Das BVerfG hätte den EuGH anrufen können. Jedoch hat es in seinem Urteil entschieden, dass die Vorschrift hier genug Freiheit in der Umsetzung lässt und sich somit auch nicht die Frage stellt ob Gemeinschaftsrecht das Grundgesetz überwiegen könnte (das ist möglich wenn ein ähnlicher Schutz gewährleistet wäre). Somit fällt Deutschland raus.

    Hierzu ein kleiner Ausschnitt aus der Pressemitteilungen des BVerfG:

    „[…]Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, da
    es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankommt.
    Die Wirksamkeit der Richtlinie 2006/24/EG und ein sich hieraus
    möglicherweise ergebender Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor deutschen
    Grundrechten sind nicht entscheidungserheblich. Der Inhalt der
    Richtlinie belässt der Bundesrepublik Deutschland einen weiten
    Entscheidungsspielraum. Ihre Regelungen sind im Wesentlichen auf die
    Speicherungspflicht und deren Umfang beschränkt und regeln nicht den
    Zugang zu den Daten oder deren Verwendung durch die Behörden der
    Mitgliedstaaten. Mit diesem Inhalt kann die Richtlinie ohne Verstoß
    gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden. Das
    Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen
    Umständen. […]“

  6. 10 Länder also? Mal nach zählen:
    1. Schweden (die Piraten sollten dort Öffentlichkeit schaffen können, ist ja bald Wahlkampf)
    2. Detschland
    3. Österreich
    4. Luxemburg
    (können alle in der gleichen Sprache erreicht werden)
    5. Frankreich (kann man da auf Kritik gegen 3 strikes aufbauen?)
    6. Belgien (gleiche Sprache)
    7. UK (da sind wohl auch bald Wahlen)
    8. Irland (kann man mit der gleichen Sprache erreichen)
    Fehlen noch zwei, müßte man sehen, ob es irgendwo noch Protestpotential gibt. In Griechenland ist wohl ein anderes Thema grad dran…
    Ansonsten gibt es auch viele Menschen, die Spanisch oder Italienisch sprechen…
    Aber es müssen ja nicht alle Länder von Deutschland aus erreicht werden…

  7. @bundesbedenkentraeger Niederlande fallen mir theoretisch noch ein – da stehen ja auch bald wieder Wahlen an… Allerdings sahnen da wohl gerade die Rechtspopulisten ab. UK hatte ich im Artikel erst drin, weil die Tories z.T. sich von Blair/Brown abgrenzen, indem sie weniger Überwachung fordern. Aber bis die echte Datenschützer werden, ist es ein sauweiter Weg. Habe es daher nach etwas Nachdenken wieder gestrichen.

    Wir sollten mal im AK-Vorrat-Wiki sammeln, wie die EU-Staaten momentan regiert werden und wo demnächst Wahlen anstehen.

    Insgesamt nachhaltiger ist es aber natürlich, in /allen/ Ländern eine Grassroots-Bewegung wie in DE aufzubauen.

  8. PS: Die „zehn Länder“ waren nicht wirklich wörtlich gemeint – um eine Mehrheit zu bekommen muss man im EU-Rat viele kleine und ein paar Große oder umgekehrt zusammenkriegen. Ich meinte vor allem: Wenn ~10 Regierungen sich für die Abschaffung der VDS einsetzen würden, wäre eine ungeheure politische Dynamik da. Dann können wir fast nur noch gewinnen und die anderen einsammeln. Aber da müssen wir halt hin. Vielleicht reichen für den Anfang auch erstmal ein oder zwei wirklich engagierte Justizminister/innen, die unser Anliegen im Ministerrat wirklich mit Verve vertreten.

  9. Ach ja, hab ich vergessen zusagen: Das mit den Vertragspartnern bezieht sich lediglich auf Vertragsverletzungsverfahren. In dem Fall kann das nur gegen die Länder passieren die die Vorschrift eben nicht umsetzen. :)
    Also über das EuGH gibt es in dem Fall nur die Möglichkeit, dass es von einem nationalen Gericht angerufen wird.
    Somit hätte das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz vom EuGH prüfen lassen können. Aber das hat es ja anscheinend – wie das BVerfG – nicht gemacht.

    Also eine Lösung durch den EuGH scheint wohl schwerer zusein als man denkt. Aber wie schon erwähnt scheint der politische Weg sowieso besser geeignet zusein.

    Jedoch erhoff ich mir davon auch nicht sonderlich viel. Anscheinend ist das ja nicht nur ein nationales/europäisches Problem, dass schwachsinnige „Internet-Gesetze“ erzeugt werden. ACTA lässt grüßen. Das Streben nach Kontrolle über das Internet zeigt einfach wohin die Reise geht. Und leider gewöhnen sich Menschen an solche Dinge. Also ich will jetzt keine Depression auslösen, aber auf irgendeinen Weg kommt der ganze Spaß doch durch.
    Vielleicht einfach ein neues Netzwerk aufbauen. Dann können die Herren Politiker das Internet zensieren, überwachen und ausdrucken. Wir wandern ins Internet 2.0 ab. Bis die dort sind dauert das 30 Jahre und dann gibt es das Internet 3.0.

  10. Ralf, die Niederlande werden aber wegen ihrer (noch; relativen) Liberalität von aus z.B. DE vor der Jugendschutzmafia geflohenen Netzinhaltsanbietern gerne als Standort genutzt. Das hat sicher ein gewisses wirtschaftliches Gewicht und auch eine gewisse Schnittmenge mit dem Thema VDS (Privatsphäre!). Mit den richtigen Argumenten könnte man da ansetzen.

  11. Selbst wenn wir die gesamte Bundesregierung hinter uns kriegen sollten (mal rein theoretisch), hilft uns das EU-weit nicht viel weiter.

    Puh, das sehe ich doch etwas anders. Unsere Regierung schätze ich schon als sehr einflussreich ein (einflussreiche Treiber). Andersrum ist es auch so, dass wenn wir in Europa was verändern wollen, das nicht ohne die deutsche Bundesregierung geht (einflussreiche Blockierer). Will heißen, wir müssen ganz viel Einfluss auf die Bundesregierung nehmen und schauen dass wir sie überzeugt bekommen, weil von ihr ganz viel auch für Europa abhängt.

    Konkret heißt das, dass wir der FDP den Rücken stärken müssen, sprich Druck auf sie aufbauen müssen, i) einer erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung entgegenzutreten und ii) die Richtlinie in Frage zu stellen.

    Hier sind jetzt auch wieder alle FDP-Mitglieder und insbesondere JuLis aufgefordert, sich lautstark einzusetzen. Die Union kräht nicht umsonst jetzt so laut und verbreitet nicht umsonst die Propaganda, wir würden jetzt in Kriminalität versinken. Die wollen das ganz zügig über die Bühne bringen und eine Grundgesetz-konforme Vorratsdatenspeicherung einführen und damit die Debatte beenden.

    Bei der Union könnten wir z.B. bei der Jungen Union ansetzen. Da gab es ja schon erste Äußerungen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gewollt ist. Hier ist jetzt wieder persönliches Lobbying gefragt. Also Kontakt aufnehmen mit der JU und Überzeugungsarbeit leisten. Vielleicht sollten wir jemand vom Bundesvorstand (aller Jugendorganisationen) auch zum Aktivenkongress nächste Woche nach Hamburg einladen (http://is.gd/9JAMI).

    Auch die weiteren Dialog-Gespräche mit dem BMI sind hier extremst wichtig. Da sollten „wir“ gut vorbereitet und mit eben diesen Forderungen rein gehen. Dort können wir dem Innenminister auch die Hand reichen und die Chance geben, sich für die gute Sache in Europa stark zu machen.

    Insgesamt denke ich, dass es ein ganz wichtiger Schritt auf der Europa-Schiene ist, zunächst die Bundesregierung zu überzeugen und auf unsere Seite zu bringen. Ralf beschreibt es als theoretisch, ich denke das muss hier definitiv für uns ein nächstes ganz konkretes Ziel sein.

  12. @Florian:
    Ich bezweifle, dass man bei der JU irgendwas erreichen kann. Im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen ist die JU nicht eine eigenständig (denkende) handelnde Jugendorganisation, sondern eine reine CDU-Kampftuppe, die gleichzeitig auch als Karrierepool für angehende CDU-Berufspolitiker steht. Widerworte o.ä. wird man dort vergeblich suchen, weil deren Selbstverständnis ein ganz anderes ist, als das der anderen Jugendorganisationen. Nur weil hin und wieder einem JU’ler die persönliche Meinung öffentlich rausrutscht, bedeutet das noch lange nicht, dass die sich innerhalb der CDU auch dafür stark machen würden.

  13. Gem. Richtlinie selbst (Art. 14) werden am 15. September 2010 dem Rat und dem EP aus den Mitgliedsländern öffentlich zugängliche Bewertungen zum Erfolg und den Auswirkungen der Massnahmen übergeben, um anhand dieser und Kommentaren aus den Mitgliedsländern eine ggf. erforderliche Überarbeitung der Richtlinie vorzunehmen.
    Vielleicht sollte man darauf hinarbeiten und SLS kann bis dahin „Merkel spielen“ und aussitzen.
    DE würde dabei lediglich eine Verurteilung durch EUGh wegen Verstoss gg. Art. 258 AEU (ex Art. 226 EGV) riskieren.

  14. „De Maiziere zum Schäuble 2.0 stigmatisieren“

    Solche Methoden sind schon fragwürdig genug, sowas aber auch noch ganz offen als Ziel zu proklamieren grenzt schon an Dreistigkeit.

    Lobbyarbeit in allen Ehren, aber man sollte doch dabei sachlich bleiben und nicht einzelne Personen stigmatisieren, weil es gerade in die politische Agenda passt.

  15. In den Niederlanden wird glaube ich im Juni gewählt. Die Regierungskrise entstand wohl durch den Beschluß eines baldigen Abzugs aus Afghanistan. Wenn eine konservative Regierung gebildet wird, könnte dieser Beschluß wieder gekippt werden.

  16. Du schreibst: „Das kann zweierlei bedeuten: Straßburg (EuGMR) bzw. Luxemburg (EuGH), also die juristische Schiene.“

    Nein, das geht derzeit beides nicht, weil es derzeit schlicht an einem deutschen Gesetz und somit an einem Beschwerdegrund für uns fehlt. Erst wenn es eine neue nationale Umsetzung gibt, ist das möglich.

  17. ich rate in jedem fall dazu, dass ihr als volk nun verantwortung übernehmt, aktiv werdet. als juristin sage ich aber auch, dass ich für ein verfahren vor dem eugh wenig aussicht auf erfolg sehe, da ich die rechtsprechung kenne – er hat eigentlich noch nie eine eu-richtlinie für unvereinbar mit den grundrechten anerkannt. europäischer menschengerichtshof könnte besser klappen, in jedem fall mit einbeziehen. des weiteren gibt es was, was auch erfolg haben könnte: ihr könnt euch, mit 1 mio stimmen (unterschriften, mitzeichnende innerhalb der eu-mitgliedsländer europaweit, per i-net machbar, iss viel, ich weiß, aber so isses nu mal) als gesetzesvorschlag euch an die eu wenden, eine art petition, allerdings etwas gewichtiger, dennoch noch nicht plebiszitär (die entscheiden, nicht das volk). dass das eu-parlament die volksstimmen ernst nimmt, habt ihr ja bei swift gesehen. erforderlich sind aber 1 mio mitzeichnende. das würde ich zusätzlich empfehlen als aktion.

    viel erfolg!

  18. macht den „antrag auf gesetzesinitiative“ mal bei der kommission, das ist der richtige ansprechpartner. näheres dazu findet ihr im vertrag von lissabon. öffentliche diskussion europaweit tut dem volk sowieso gut, von daher ist das sammeln mit 1 mio stimmen (möglichst viel mehr)ein wichtiger schritt. den antrag von einem rechtskundigen ausformulieren lassen, text ist dabei sehr wichtig.

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