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AK Vorrat lehnt Koalitionspläne zum Ausbau des Überwachungsinstrumentariums ab (05.04.2007) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist die Polemik von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble gegenüber Bürgerrechtlern und Datenschützern von sich. Der Schutz des Grundgesetzes ist Kernaufgabe des Staates und keinesfalls "naiv".

Das Grundgesetz darf keine sicherheitspolitische "Verhandlungsmasse" sein. Der leichtfertige Umgang des Bundesinnenministers damit ist schädlich, denn es entfaltet seine Schutzfunktion nur, wenn es nicht ständig Bestrebungen gibt, Teile davon "umzudeuten" oder zu ändern.

Ein wesentlicher Grundsatz der im westlichen Wertesystem verankerten Rechtsordnung ist, dass der Staat die Bürger nicht pauschal überwachen und damit verdächtigen darf. Eine "erkennungsdienstliche Behandlung", also die Erfassung von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Merkmalen der gesamten Bevölkerung mittels zentraler bzw. vernetzbarer elektronischer Datenbanken ist ebensowenig mit einer modernen, libertären Rechtsauffassung zu vereinbaren, wie die Erfassung sämtlicher Telekommunikation im Falle der geplanten Vorratsdatenspeicherung. Dasselbe gilt natürlich auch für visuelle Überwachung des öffentlichen Raumes oder das Mautsystem.

Auch die neuesten Kriminalitätsstatistiken, die seit Jahren sinkende Zahlen ausweisen, wie jüngst das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen verlautbaren ließ, weisen darauf hin, daß die von Dr. Wolfgang Schäuble und Teilen der Koalition geforderten Maßnahmen unverhältnismäßig sind. So hat das Institut beispielsweise nachweisen können, daß die absoluten Zahlen von schweren Sexualdelikten seit Jahren rückläufig sind, die Berichterstattung sich aber versechsfacht hat.

Eine Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung im Bereich schwerer Kriminalität, organisierter Kriminalität oder Terrorismus ist schon deshalb nicht zu erwarten, da auch die neuesten Maßnahmen selbstverständlich von versierten, gut organisierten Kriminellen umgangen werden können. Getroffen durch diese Maßnahmen werden unbescholtene Bürger, aber auch Journalisten, Seelsorger, Anwälte und andere Vertrauensberufe.

Die geplanten und angedachten Maßnahmen zur "Sicherheit" sind für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nicht hinnehmbar. Die bürgerlichen Freiheiten in Europa werden durch diese Maßnahmen erheblich gefährdet. Schon das Bewusstsein, dass die Überwachung auch im absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung möglich ist, führt zu einer Veränderung des Verhaltens der Menschen. Die demokratischen Pflichten und Rechte werden aus Angst vor Überwachung nicht mehr wahrgenommen.

Daher fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Stopp weiterer Gesetzesverfahren und eine unabhängige Überprüfung bestehender Gesetze und verweist auf Kanada, wo die neu eingeführten Gesetze vor kurzem gestoppt und ausgesetzt wurden.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Diese Presseerklärung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/97/55/

 
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