Vorratsdatenspeicherung

Ausweitung auf Suchmaschineneingaben geplant

Im EU-Parlament hat eine Erklärung, die die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenanfragen vorsieht, fast die erforderliche Zahl von Unterschriften der Abgeordneten erreicht. Der Text ist so abgefasst, dass die wahren Absichten nicht klar werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Christian Engström
Christian Engström

Christian Engström, der für die schwedische Piratenpartei im Europaparlament sitzt, ruft dazu auf, einen Plan zu stoppen, der die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenanfragen vorsieht. Der Abgeordnete sieht darin einen neuen Versuch, unter dem Vorwand des Kampfes gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder die Überwachung der Bevölkerung massiv auszubauen.

"Die schriftliche Erklärung 29 wurde im Europäischen Parlament verbreitet, zusammen mit einer sehr emotionsgeladenen Abbildung eines Kindes. Im Erklärungstext wird über die Notwendigkeit eines 'Frühwarnsystems' im Kampf gegen Kindesmissbrauch gesprochen", sagte Engström. "In Wirklichkeit geht es im Kern der Erklärung aber darum, die EU-Kommission dazu aufzurufen, die Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen auszuweiten, so dass alle Suchanfragen, die beispielsweise bei Google gestellt werden, aufgezeichnet werden."

Die Abgeordneten seien zur Unterzeichnung der Erklärung gedrängt worden, ohne dass dieser Hintergrund klar wurde, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der schwedischen Piratpartiet weiter. Der Begriff Vorratsdatenspeicherung taucht in der Erklärung beispielsweise gar nicht auf, lediglich von der Richtlinie 2006/24/EG ist die Rede. Die Europaparlamentarierin Cecilia Wikström von der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa formulierte in einem offenen Brief, sie fühle sich regelrecht getäuscht. Wikström hat ihre Unterschriften bereits zurückgezogen. Engström ruft auch andere Parlamentarier auf, ihre Unterschrift zurückzuziehen. Die Erklärung benötigt 369 Unterschriften, 324 haben sie bereits gezeichnet.

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und könnte Deutschland zur Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung zwingen. CDU und CSU wollen die verdachtslose Massenüberwachung mit einem neuen Gesetz schnell wieder einführen.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union hatte Ende Mai 2010 die drei großen US-Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzer zu ergreifen. Die Unternehmen sollten Nutzerdaten nach einem halben Jahr anonymisieren. Außerdem sollten sie Maßnahmen ergreifen, damit sich aus den Logdateien nicht mehr zurückverfolgen lässt, wer wonach gesucht hat.

Nachtrag vom 04. Juni 2010, 09:38 Uhr:

Im Blog von Engström fand sich gestern eine Formulierung, die besagte, dass auch er seine Unterschrift zurückgezogen habe. Dies wurde geändert, wir haben die Nachricht entsprechend aktualisiert.

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Die Glatze 13. Jun 2010

Die Schweiz hier als Vorbild zu nennen soll sicher Ironie sein. Wie hier schon...

Versteh ich nicht 05. Jun 2010

Die FDP hat damit nun wirklich nichts tun! Wir reden auch von der EU.

NineBerry 04. Jun 2010

War eine Fehlmeldung. Christian Engström hatte nie unterschrieben.

wrdlbrnft 04. Jun 2010

wir haben ein Grundgesetz, das hat fast den selben Stellenwert, na und?



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