Vorratsdaten verweigert: Sechs Jahre Schweigepflicht

Vorratsdaten verweigert Sechs Jahre
Vorratsdaten verweigert Sechs Jahre(c) REUTERS (� Nikola Solic / Reuters)
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Ein Internet-Unternehmer wollte Kundendaten nicht ans FBI herausgeben und hatte 2004 eine entsprechende Aufforderung angefochten. Bis jetzt durfte er nicht einmal seiner Familie sagen, dass er in einen Prozess verwickelt ist.

2004 erhielt der Chef des Providers Calyx Internet Access einen "National Security Letter" (NSL) des FBI, in dem er aufgefordert wurde, Daten eines seiner Kunden herauszugeben. Nicholas Merrill entschloss sich, den Brief anzufechten. Die Folge war, dass es ihm verboten würde, seiner Familie, seiner Verlobten oder seinen Freunden auch nur zu erzählen, dass er diesen Brief erhalten hatte, geschweige denn einen Rechtstreit darüber führt. Erst jetzt wurde der Schweigebefehl zumindest teilweise aufgehoben, berichtet Wired.

Richterliche Prüfung wird umgangen

NSLs dienen dem FBI, um ohne den Umweg eines richterlichen Durchsuchungsbefehls an Kundendaten bei Internet-Providern, Banken, Versicherungen oder Reisebüros heranzukommen. Ein FBI-Agent muss einfach nur einen NSL erstellen und behaupten, die gewünschte Information sei "relevant". Zwar existiert die Möglichkeit schon seit den 1980er Jahren, erst mit dem umstrittenen Patriot Act von 2001 und einer Revision 2003 wurden die Befugnisse signifikant ausgeweitet. In vielen Fällen wurden die NSLs aber ungerechtfertigt ausgestellt, wie das US-Justizministerium 2007 feststellen musste.

Recht auf Anwalt verweigert

Mit einem NSL ist eine lebenslange Schweigepflicht verbunden. Unternehmen, die ein derartiges Schreiben erhalten, dürfen niemandem sagen, dass die US-Regierung Kundendaten angefordert hat, nicht einmal den betroffenen Personen. Selbst Beratungen mit einem Anwalt werden untersagt. Nicholas Merrill entschied sich dennoch, seinen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und ging vor Gericht. "Ich bin Amerikaner, ich habe immer das Recht auf einen Anwalt", sagt Merrill im Wired-Interview. Im Gerichtssaal war immer nur sein Anwalt anwesend. Er selbst wurde in den Verfahren nur als "John Doe" bezeichnet und musste vom Zuschauerraum das Geschehen beobachten.

Schweigepflicht nicht verfassungskonform

2007 wollte die amerikanische Bürgerrechtsbewegung ACLU Merrill einen Preis für seinen Widerstand verleihen. Aufgrund des Schweigebefehls konnte sie die Auszeichung aber nur einem leeren Stuhl präsentieren. Erst im Dezember 2008 entschied ein Berufungsgericht, dass einige Passagen der NSL-Schweigepflichten nicht mit der US-Verfassung konform sind. Die US-Regierung versuchte mit geheimen Beweismitteln den Schweigebefehl zu rechtfertigen. Nach zähem Ringen konnte zumindest ein Teil der Anordnung aufgehoben werden.

60 Prozent der FBI-Anfragen illegal

Bereits 2007 befand das US-Justizministerium, dass das FBI beim Verfassen der fast 200.000 NSLs in den Jahren 2003 bis 2006 seine Befugnisse in 60 Prozent der Fälle überschritten hätte. Oft handelte das FBI sogar illegal bei der Beschaffung von Vorratsdaten. Die Anzahl der ausgestellten Briefe fiel nach der katastrophalen Bewertung dramatisch, begann aber in den den letzten Jahren wieder zu steigen.

Neues Gesetz für Vorratsdatenspeicherung

In Zukunft könnte das FBI noch leichter Zugriff auf Vorratsdaten erhalten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird bereits ausverhandelt. Bisher gibt es in den USA keine gesetzlich fixierte Vorratsdatenspeicherung wie etwa in der EU. Über die NSLs kamen die Ermittler aber dennoch an die von ihnen gesuchten Daten. Zahlreiche Datenschützer kritisieren die schwammigen Formulieren, die sowohl in dem neuen Gesetzesentwurf, als auch in bisher verschickten NSLs genutzt wurden. Als nächstes mögliches Ziel der Ermittler sehen die Datenschützer Facebook an. Sie befürchten, dass eine unkontrollierte Überwachung um sich greifen könnte.

(db)

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