Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Es ist gut, dass auf europäischer Ebene an einer Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet wird", sagte die Justizministerin. Die FDP-Politikerin teile die Einschätzung von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, dass die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2001 zu hastig beschlossen worden sei.

Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie war vom Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres gestoppt worden. Die Richter befanden, die Speicherung aller Kommunikationsdaten für sechs Monate und ohne konkreten Verdacht sei ein so schwerer Eingriff in die Privatsphäre, dass er nur in Ausnahmen erlaubt werden könne. Das deutsche Gesetz gehe in diesem Punkt zu weit. Vor allem den Zugriff auf die Daten durch Polizei und Geheimdienste wollen die Richter in Karlsruhe beschränkt sehen.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es in Deutschland kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Im Justizministerium wollte man zuerst auf die EU warten und darauf, ob von dort weitere Änderungen kommen. Nun hat die EU-Innenkommissarin mitgeteilt, dass eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfe. "Ich will mir Möglichkeiten angucken, sie zu überarbeiten", sagte Malmström der Wochenzeitung DIE ZEIT.

Einfach zurücknehmen könne man die Richtlinie nicht, sagte EU-Kommissarin Malmström. Immerhin hätten die Mitgliedsstaaten sie angenommen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu hastig zu überarbeiten. "Nationale Schnellschüsse werden den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht", sagte sie.