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Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar zur Kriminalitätsbekämpfung

Busemann und Schünemann fordern verfas-sungskonformen Gesetzentwurf vom BMJ


HANNOVER. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert, umgehend einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die bisherige Ausgestaltung der Regelungen. Eine Neuregelung hat es dagegen ausdrücklich für zulässig erklärt“, sagte Busemann am Mittwoch (23.09.2010) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover. „Die aus Berlin vorgebrachten Einwände können wir nicht gelten lassen“, bekräftigte der Justizminister.

Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Für die Strafverfolgung folge hieraus, dass ein Abruf der Daten zumindest den begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraussetzt. „Welche Straftatbestände davon umfasst sein sollen, hat der Gesetzgeber abschließend mit der Verpflichtung zur Datenspeicherung festzulegen“, betonte Busemann.

Auch Innenminister Uwe Schünemann machte deutlich, dass eine Neuregelung nun zwingend notwendig sei. „Gerade in den Bereichen der Organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus und der Kinderpornographie scheitert die Aufklärung der Taten häufig daran, dass die Verkehrsdaten als Ermittlungsansätze nicht zur Verfügung stehen.“

Die Anzahl der Straftaten, in denen das Internet als Tatmittel verwendet werde nehme immer weiter zu, so der Innenminister. So seien im Jahr 2005 etwa 4000 Fälle in Niedersachsen bekannt geworden; 2009 seien dies bereits rund 31.000 Fälle gewesen. Das entspreche einer Steigerung von über 650 Prozent, so Schünemann.

Als ein weiteres Beispiel nannte der Innenminister den sogenannten Enkeltrick, bei dem straff organisierte Banden ältere Mitbürger schädigen und ihre Opfer oft an den Rand des wirtschaftlichen Ruins bringen. Schünemann sagte, hier hätten Verbindungsdaten in der Vergangenheit wertvolle Dienste geleistet. „Dies sind alles Belege dafür, dass der Polizei und der Justiz mit dem Fehlen einer sinnvollen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung fehlt“, sagte der Minister.

Abschließend appellierte Schünemann eindringlich an die Bundesjustizministerin: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen bei der Nutzung des Internets darauf vertrauen, dass auch im Internet keine rechtsfreien Räume existieren, denn die Opfer sind immer real. Wir brauchen gerade zur Bekämpfung der Internetkriminalität eine neue Regelung für die Vorratsdatenspeicherung.“

Der Direktor des Landeskriminalamtes, Uwe Kolmey, wies darauf hin, dass in Niedersachsen allein seit dem 01. Juli diesen Jahres 341 verschiedene Strafverfahren erfasst wurden, bei denen in 185 Fällen Auskunftsersuchen für Verbindungsdaten an Provider gestellt wurden, zu denen diese jedoch keine Daten mehr gespeichert hatten. „Darunter waren auch 15 Strafverfahren wegen Kinderpornographie“, sagte der LKA-Chef.

Besorgt zeigte sich Kolmey darüber, dass in 156 weiteren Fällen gar keine Ersuchen mehr gestellt wurden, da Staatsanwaltschaften oder Gerichte dies unter Hinweis auf die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ablehnt hatten oder weil der Abfragezeitraum zu weit in der Vergangenheit lag. „Allein bei diesen 341 Verfahren sind die Folgen alarmierend: Die Polizei konnte 258 Fälle gar nicht aufklären, 51 nur noch lückenhaft und weitere 32 mit erheblichem Zeitverlust.“

Der LKA-Direktor nannte mehrere Beispiele, in denen mangels Verbindungsdaten eine Aufklärung der Verbrechen nicht möglich war. Darunter fielen Kinderpornographiedelikte, der Raub zum Nachteil eines Taxifahrers, mehrere Wohnungseinbrüche und der so genannte Enkeltrick.

Busemann und Schünemann bekräftigten, dass eine gesetzliche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, damit die Strafverfolgungsbehörden ihrem Verfassungsauftrag, Kriminalität effektiv und nachhaltig zu verfolgen, nachkommen können. Dies sei ohne eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht gewährleistet, so die beiden Minister.

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erstellt am:
23.09.2010

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