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Web-Überwachung Der Weg zum Spanner-Staat

Noch in diesem Jahr will der Bundestag schärfere Gesetze zur Internet- und Telefonüberwachung beschließen. Internet-Provider klagen, Google Deutschland droht, Datenschützer verzweifeln – SPIEGEL ONLINE erklärt, welche Pläne der Grund dafür sind.

Große, vernetzte Datenbanken halten fest, wer im vergangenen halben Jahr mit wem telefoniert, gemailt, SMS geschrieben hat. Sie speichern, wann und auch wo jedermann sein Mobiltelefon benutzt hat. Und sie protokollieren, wer wann im Internet herumlungert. Im kommenden Jahr ist das Realität, wenn alle Gesetzesänderungen zur Überwachung der Telekommunikation durchkommen, die die Bundesregierung gerade vorantreibt.

Jetzt droht Google: Wenn man in Deutschland den elektronischen Post-Verkehr protokollieren muss, werde Google die deutsche Version seines E-Mail-Dienstes schließen. Doch die sogenannte Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation betrifft viel mehr als E-Mail-Fächer. SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.

1. Wann kommen die neuen Gesetze?

Wahrscheinlich gelten die Änderungen ab Anfang 2008. Der Bundesrat kommentierte schon im Juni schon den Entwurf der Regierung und schlug einige Verschärfungen vor. Da der Bundesrat wahrscheinlich nicht zustimmen muss, berät der Bundestag nach der Sommerpause weiter über das Gesetz und könnte im Herbst darüber abstimmen.

2. Was ärgert Google so sehr?

Die deutschen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung verlangen von E-Mail-Anbietern mehr als die EU-Richtlinie, die hier umgesetzt werden soll. Laut dem Gesetzentwurf der Regierung sollen E-Mail-Dienstleister zum einen Namen, Adresse und Geburtsdatum ihrer Kunden für deutsche Behörden automatisch abrufbar bereithalten.

Zum anderen verlangt der Entwurf, an dem auch der Bundesrat nichts auszusetzen hat, von Mail-Anbietern, dass sie sechs Monate lang diese Informationen speichern:

  • Beim Versenden einer E-Mail: die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders und der Empfänger, außerdem Datum und Uhrzeit
  • Bei Ankunft einer Nachricht: Datum und Uhrzeit, außerdem die IP-Adresse des absendenden Servers, die E-Mail-Adresse der Empfänger und des Absenders
  • Bei Zugriff auf das Postfach: Datum und Uhrzeit plus IP-Adresse des Abrufenden

Ursprünglich hatte das Innenministerium sogar darauf gedrängt, dass sich jeder ausweisen muss, der in Deutschland ein E-Mail-Konto eröffnen möchte. Diese Identifikationspflicht ist aus dem aktuellen Entwurf gestrichen.

Trotzdem ärgern sich Internetunternehmen. Die Gründe laut Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Die Internetunternehmen sollen auf die Schnelle bis zum 1. Januar 2008 diese neue Form der Überwachung umsetzen". Das sei "schlicht illusorisch". Denn, so Süme: "Bisher sind weder die technischen noch die organisatorischen Grundlagen dafür geklärt." Und: Obendrein sollen den Unternehmen weder die Kosten für die Anschaffung noch für den Betrieb der notwendigen Technik erstattet werden.

3. Weiß der Staat bald, wo ich telefoniert habe?

Mobilfunk-Anbieter sollen sechs Monate lang speichern, wo jemand telefoniert. Außerdem natürlich auch, wer wann welche Nummern anruft und von wem er angerufen wird. Der Gesetzentwurf verlangt, dass für jeden Anruf die benutzte Funkzelle von Anrufer und Angerufenem gespeichert wird. Außerdem sollen die Mobilfunk-Anbieter für die Behörden dokumentieren, wo die jeweilige Funkzelle liegt und in welche Richtung die Funkantenne hauptsächlich strahlt. All das sollen die Mobilfunk-Firmen auch beim Versand und Empfang von SMS und MMS speichern.

4. Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verbietet klar, dass Inhalte von E-Mails, Telefonaten und Web-Recherchen gespeichert werden. Es dürfen auch "keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden." Allerdings ist bei den Protokollen einiger Dienste, etwa E-Mail, technisch nicht ohne weiteres sauber zwischen Inhalten (etwa Betreffzeile) und Transport-Details (E-Mail-Adressen) zu trennen.

5. Wer darf diese Informationen nutzen?

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können diese Daten nutzen. Der deutsche Gesetzentwurf erlaubt aber auch den drei Geheimdiensten die Nutzung. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die Vorratsdaten zurückgreifen. Über die EU-Richtlinie gehen auch die beiden Formulierungen "zur Verfolgung von Straftaten" und "zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" hinaus.

Im EU-Dokument ist nur die Rede davon, "Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" zu erheben. Der Bundesrat will Behörden auch in anderen Fällen die Recherche in den gespeicherten Daten erlauben: bei Verstößen gegen das Vereinsgesetz. Begründung: "Gerade extremistische Gruppierungen verstoßen regelmäßig gegen Verbote im Sinne dieser Vorschrift."

6. Kann außer den Behörden noch jemand die Daten nutzen?

Neben den Gesetzesänderungen zur Vorratsdatenspeicherung ist auch ein Gesetz zur sogenannten "besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" in Arbeit. Der Bundesrat hat Anfang Juni den entsprechenden Gesetz-Entwurf zurück zur Beratung in den Bundestag gegeben – mit einer entscheidenden Verschärfung: Inhaber geistiger Eigentumsrechte sollen die Internetverbindungs-Daten, die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallen, nutzen dürfen. Zum Beispiel, um Tauschbörsen-Nutzer zu identifizieren.

Sprich: Der Staat verpflichtet Internetprovider zur Vorratsdatenspeicherung. Und die Film- und Musikverlage können sich an diesen Daten bedienen - ohne dass ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Anfrage entscheidet. Die Provider sind zur Herausgabe verpflichtet, ohne Richtervorbehalt. So will es der Bundesrat.

Jetzt muss der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Bei einer Anhörung in der vorigen Woche sagte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, dieses Vorhaben erfülle seine "schlimmsten Befürchtungen". Volker Kitz, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum wies in derselben Expertenanhörung darauf hin, dass man bei Fällen von Kinderpornografie im Internet heute nur mit Gerichtsbeschluss die Internet-Verbindungsdaten einsehen könne. Und frage, warum die entsprechenden Regeln bei Urheberrechtsverletzungen lockerer sein sollen.

Wird sich noch etwas an den Gesetzen ändern?

Noch hat der Bundestag die geplanten Gesetzesänderungen nicht beschlossen – Änderungen sind durchaus noch möglich. Mit Sicherheit werden Gegner des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , ein Zusammenschluss mehrerer Interessenverbände, hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, sollte das Gesetz beschlossen werden.

Lesen Sie morgen in Teil 2: Wie Unternehmen Sie im Web ausspähen

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