Videoüberwachung in Hannover ist gesetzwidrig

Die Überwachung der Innenstadt mit über 70 fest installierten Kameras entspricht in ihrer derzeitigen Form nicht den gesetzlichen Anforderungen, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Überwachung müsse für jeden Bürger erkennbar sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 251 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die von der Polizei Hannover in der Innenstadt durchgeführte dauerhafte Videoüberwachung ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag (Az. 10 A 5452/10). Nach Ansicht des Gerichts verstößt die mit über 70 fest installierten aufzeichnungsfähigen Kameras durchgeführte Überwachung gegen Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Danach ist eine Videoüberwachung nur als "offene" Beobachtung zulässig.

Geklagt (PDF-Datei) hatte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Hannover (AK Vorrat), das die Vorgaben zur Offenheit verletzt sah. Die Aktivisten gehen seit Jahren gegen die Überwachungspraxis in der Landeshauptstadt vor. Auch der niedersächsische Datenschutzbeauftrage hatte den laxen Umgang der Behörden mit einschlägigen Vorschriften gerügt.

Die verantwortliche Polizeidirektion Hannover hielt dem entgegen, die Kameras seien nicht versteckt. Auch sei die Öffentlichkeit über die Medien informiert worden. Zudem seien Standorte und Funktionsstatus der Kameras jederzeit im Internet einzusehen.

Das reichte dem Gericht nicht. Die vom Gesetz geforderte Offenheit werde durch die Information im Internet nicht gewährleistet, teilte die Kammer mit. Bürger müssten im öffentlichen Raum selbst erkennen können, ob der Bereich einer Beobachtung unterliege. Zum Beispiel bei Kameras in großer Höhe sei dies nicht gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Die Polizei hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Kameras abzuschalten oder die Überwachung den Erfordernissen des Gesetzes entsprechend anzupassen. Das ginge etwa mit eindeutigen Markierungen auf dem Boden, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Die Polizeidirektion werde das schriftliche Urteil abwarten und das weitere Vorgehen dann mit dem niedersächsischen Innenministerium abstimmen, so ein Behördensprecher. (vbr)