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Datenschutz: Bürgerrechtler kritisieren Datenaustausch
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Die Pläne zum Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA stoßen auf harte Kritik. Die Datenschützer kritisieren, dass die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf Daten ohne einen konkreten Verdachtsmoment besteht.

Bürgerrechtler haben scharfe Kritik an Plänen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Deutschland und den USA geübt. Dabei geht es um ein Abkommen zum Datenaustausch, dessen Entwurf am Donnerstag in Berlin vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht wurde. Die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer rufen den Bundestag auf, seine

Zustimmung zu dem Abkommen zu verweigern, das „hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang“ von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit US-Regierungsvertretern ausgehandelt worden sei. Das Innenministerium wies die Vorwürfe als „unzutreffend“ zurück.



Die Datenschützer kritisieren besonders, dass US-Behörden unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten ein direkter Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglicht werden solle. Außerdem sollten deutsche Behörden den USA melden dürfen, wen sie der Beteiligung an der Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen, ohne dass für diese Daten ein hinreichender Schutz gewährleistet sei. Informationsrechte für die Betroffenen sind demnach nicht vorgesehen.

„Mit dem Abkommen tun sich Abgründe auf. Ohne Anlass und ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts sollen sich die USA in deutschen Datenbanken online bedienen können“, erklärte dazu die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Trotz erheblichen Protests aus dem Bundestag habe die Regierung nichts unternommen, um die Daten der eigenen Bürger zu schützen. Piltz wies darauf hin, dass unter bestimmten Umständen sogar sensible Daten zur sexuellen Orientierung oder zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden sollen. Diese Daten „gehen den Staat nichts an – nicht den deutschen und erst recht nicht den amerikanischen“, erklärte Piltz weiter. Wenn die Bundesregierung das Vorhaben nicht stoppe, solle der Bundestag die Ratifizierung verweigern.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte, das Abkommen habe „weder das Ziel, systematisch Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit oder zum Sexualleben zu erheben, noch vorhandene Daten hierüber routinemäßig an die USA weiterzugeben“. Daten, die etwa die ethnische Herkunft, politische oder religiöse Überzeugungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder das Sexualleben beträfen, würden nur zur Verfügung gestellt, „wenn sie für die Verhinderung terroristischer Straftaten besonders relevant sind.“

Das Abkommen sei auch nicht hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang ausgehandelt worden, teilte die Sprecherin weiter mit. An den Verhandlungen sei der Bundesbeauftragte für den Datenschutz „kontinuierlich“ beteiligt gewesen, auch der Bundestag sei frühzeitig informiert worden. Zudem beruhten wesentliche Elemente des Abkommens „wortgleich“ auf einem bereits 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedern geschlossenen Vertrag.
AFP
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