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RECHTSPOLITIK Zwischen den Stühlen

Die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger macht momentan die Erfahrung, dass Abgeordnete manchmal mehr durchsetzen können als Minister.
aus DER SPIEGEL 50/2009

Es ist ein Comeback, wie man es sonst eher aus der Popmusik kennt: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger steht wieder vorn auf der Bühne als Bundesjustizministerin und strahlt - fast genau 14 Jahre, nachdem sie das Amt unter Tränen verlassen hatte. Aus ihrer Genugtuung macht sie keinen Hehl: Die Rückkehr fühle sich gut an, gesteht die Ministerin. Die FDP-Frau war damals zurückgetreten, weil sie den Großen Lauschangriff nicht mittragen wollte.

Doch in Berlin können Triumphe kurzlebig sein. Leutheusser-Schnarrenberger ist lange genug in der Politik, um das zu wissen. Am Montag erlitt die stolze Neu-Ministerin ihre erste Niederlage.

Das EU-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA, nach der zuständigen Organisation kurz Swift genannt, sei gegen ihren Widerstand zustande gekommen, empörte sie sich kurz nach der deutschen Enthaltung im EU-Ministerrat durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die faktisch eine Zustimmung war.

Leutheusser-Schnarrenberger klang wie immer, es war noch der Sound der Opposition, aber nun sprach die Ministerin.

Zwei Tage später saß sie im leuchtend blauen Jackett auf der Regierungsbank im Reichstag und musste sich mit gequältem Lächeln anhören, wie SPD, Linke und Grüne ihr Verrat vorwarfen, und zwar ausgerechnet an ihren liberalen Leitthemen, den Bürgerrechten und dem Datenschutz.

Sie sei »in Rekordzeit von einem Datenschutztiger zu einem Bettvorleger geworden«, höhnten SPD-Abgeordnete, die Swift-Entscheidung sei ein »schwarzer Tag für die Freiheitsrechte«. De Maizière verteidigte die Datenfreigabe zum Zweck der Terrorbekämpfung. Leutheusser-Schnarrenberger blieb sitzen und schwieg.

In einem internen Memo zu Swift machten zumindest ihre Ministerialen ihrem Ärger Luft: Die von de Maizière vertretene Linie, ein nicht perfektes Abkommen sei besser als keins, werde »nicht geteilt«, seine Aussage, die USA hätten die Daten auch über die Rechtshilfe einfordern können, sei »unzutreffend«.

Es ging beim Swift-Streit nicht nur um einen weiteren Offenbarungseid in Sachen Datenschutz, es war eine erste Machtprobe, wer in der Regierung und wer in der FDP den Ton angibt in der Innen- und Rechtspolitik. Leutheusser-Schnarrenberger hat zweimal verloren. In der Regierung hat sich der CDU-Innenminister durchgesetzt, in der eigenen Partei war es FDP-Chef Westerwelle, der seiner Justizministerin die Unterstützung verweigerte.

Berlin war von den Amerikanern bedrängt worden, das Abkommen über den Datenaustausch nicht platzen zu lassen. Noch am Freitag hatte US-Justizminister Eric Holder am Telefon versucht, die deutsche Kollegin umzustimmen. Westerwelle stand zusätzlich unter dem Druck der Kanzlerin, nach der Chaos-Woche und dem Rücktritt des Unglücksministers Franz Josef Jung nicht noch ein weiteres Problem auf die Agenda zu setzen. Er verzichtete darauf, Swift zum Thema im Koalitionsausschuss zu machen, wozu einige aus der Fraktion ihn gedrängt hatten.

Am Dienstag kommender Woche wartet auf die Justizministerin vor dem Bundesverfassungsgericht schon die nächste Bewährungsprobe: Bei der Verhandlung in Karlsruhe um die Vorratsdatenspeicherung ist sie gleichzeitig Beschwerdeführerin und Vertreterin der Beklagten.

In der Opposition hatte sie gegen die pauschale Vorratsspeicherung der Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten in Deutschland Verfassungsbeschwerde erhoben. Nun ist sie Regierungsvertreterin, was schon die Sitzplatzfrage schwierig macht.

Gewöhnlich sitzen die Beschwerdeführer in Karlsruhe beim ersten Senat links, deren Gegner, oft Vertreter der Bundesregierung, rechts des Mittelgangs. Bei ihren letzten Besuchen saß die FDP-Frau auf Seiten der Kläger. Dieses Mal will sie mit der Tradition brechen, »aus Respekt vor meinem Amt«.

Dabei befindet sich ihr wahrer Platz eher zwischen den Stühlen. Wie im Bundestag zu Swift will sie auch in Karlsruhe zur Sache schweigen, zu diesem verunglückten Gesetz, das noch zu Zeiten ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries entstand - die damit eine EU-Richtlinie umsetzte.

Leutheusser-Schnarrenberger fand das Vorhaben, die Verbindungsdaten verdachtslos für ein halbes Jahr zu speichern, von Beginn an falsch, nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig - und sie findet das immer noch.

Zusammen mit ihren Parteifreunden Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und elf weiteren FDP-Leuten legte sie 2008 Verfassungsbeschwerde gegen diese Totalprotokollierung der Telekommunikationsvorgänge ein, nach der Telefon- und Internetanbieter etwa speichern müssen, wer wann mit wem wie lange telefoniert. Man lege sich einen solchen Vorrat »nicht aus Spaß an, sondern weil man ihn nutzen will«, schrieben die FDP-Leute in ihrem Schriftsatz ans Gericht, und niemand könne ausschließen, dass sich aus den Daten »Schlüsse auf den Inhalt« ergeben, die zu nachteiligen »beruflichen, politischen oder persönlichen Folgen führen könnten«.

Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Mitstreiter setzten sich damit an die Spitze einer Protestbewegung, die in einer weiteren Verfassungsbeschwerde mit mehr als 34 000 Mitzeichnern mündete, auf Demos durch deutsche Innenstädte protestierten Tausende. Einer der Gründer des umtriebigen »Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung«, der Jurist Patrick Breyer, gab gar eine Wahlempfehlung für die FDP ab.

Von dem Kompromiss, den Leutheusser-Schnarrenberger mit der Union für den Koalitionsvertrag aushandelte, sind Breyer und der »Arbeitskreis Vorrat« nun enttäuscht. Zwar wird darin auf die anstehende Karlsruher Entscheidung verwiesen und der Zugriff auf die Daten eingeschränkt. Das gelte aber nur für die Bundesebene.

Ausgerechnet bayerische Behörden nutzen die Daten für die Strafverfolgung besonders fleißig, mindestens 398- mal von März bis August, obwohl Leutheusser-Schnarrenberger für ihre bayerische FDP den gleichen Passus im Münchner Koalitionsvertrag vereinbart hat.

An Kritik von Bürgerrechtlern, als deren Galionsfigur sie doch bislang gilt, wird sie sich noch gewöhnen müssen.

Als Oppositionsabgeordnete hat Leutheusser-Schnarrenberger die deutsche Sicherheitsgesetzgebung maßgeblich mitgestaltet - und entschärft. Sie brachte das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz vor das Verfassungsgericht, das die Karlsruher Richter prompt kassierten. Beim Großen Lauschangriff zog das Gericht auf ihre Klage hin so hohe Hürden ein, dass er nur selten genutzt wird. Ob sie als Verfassungsministerin ähnlich viel bewegen und den von ihr angekündigten »Kurswechsel« durchsetzen kann, muss sie erst noch beweisen.

Ansonsten gibt es da ja noch ihre Weggefährten und mehrfachen Co-Beschwerdeführer in Karlsruhe, Gerhart Baum und Burkhart Hirsch, die bereits prüfen, ob sie nicht auch gegen das Datenabkommen noch etwas ausrichten können, auf bewährtem Weg. Diesmal müssten die beiden wohl auch gegen ihre Parteifreundin klagen - aber für deren Überzeugungen. »Die Vorratsdatenspeicherung ist ein europäischer Sündenfall gegen die Grundrechte gewesen, Swift ist jetzt der zweite«, sagt Ex-Innenminister Baum. Er überlege mit dem Kollegen Hirsch bereits, »was verfassungsrechtlich dagegen zu tun« sei.

DIETMAR HIPP, MARCEL ROSENBACH

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