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Deutschland Verbrechensaufklärung

BKA beklagt Fehlen der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundeskriminalamt sieht Probleme bei der Verbrechensaufklärung, seit die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wurde.

Laut einer bundesweiten Erhebung beklagt die Polizei durch die derzeit untersagte Vorratsdatenspeicherung Missstände bei Verbrechensaufklärung und Gefahrenabwehr. „Zahlreiche Beispielfälle belegen, dass wir ohne den Zugriff auf Vorratsdaten eine erhebliche Sicherheitslücke haben“, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke der „Rheinischen Post“ unter Verweis auf die polizeiliche Erhebung.

Es gehe unter anderem um die Aufklärung von Kapitalverbrechen, um Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und um Internetkriminalität. So sei es unlängst nicht möglich gewesen, die Besitzer von über 200-000 Computern davor zu warnen, dass ihre Rechner unbemerkt zu kriminellen Zwecken verwendet wurden.

„Aber auch bei der Gefahrenabwehr sind uns die Hände gebunden“, sagte Ziercke. Er führte beispielhaft im Internet angekündigte Amok- Taten oder Selbsttötungen an, bei denen die Sicherheitsbehörden mit Hilfe der Verkehrsdaten früher gezielt hätten einschreiten können.

Fahndung sei erheblich schwerer

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen möglichst rasch der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten ermöglichen. Die Fahndung nach Kriminellen sei erheblich erschwert worden, seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, wurde Ende Mai bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg beklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

Kritiker sehen in der Datenspeicherung einen Angriff auf die persönliche Freiheit. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.“

dpa/pz

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