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Verfassungsbeschwerde Bürgerrechtler wollen Volkszählung 2011 stoppen

Eine Initiative von Bürgerrechtlern hat Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 eingereicht. Begründung: Durch eine Kennziffer seien Daten einzelnen Personen zuzuordnen - auch nachträglich noch. Nun müssen die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Berlin/Karlsruhe - Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Bürgerrechtler die erste Volkszählung in Deutschland seit mehr als 20 Jahren stoppen. Eine Initiative reichte die Beschwerde gegen den "Zensus 2011" am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein und übergab gleichzeitig mehr als 13.000 Unterschriften von Unterstützern. Die zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gehörende Initiative befürchtet, dass Daten zu Herkunft, Beruf und Religion über eine Kennziffer einzelnen Menschen zugeordnet werden könnten.

Das Bundesinnenministerium zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass das Zensus-Gesetz vor dem obersten deutschen Gericht Bestand hat. Das Gesetz sei intensiv beraten worden, auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. "Insofern glauben wir, dass wir ein gutes, solides Gesetz gemacht haben", sagte Sprecher Stefan Paris am Freitag in Berlin. Im Vergleich zur Volkszählung 1987 sei das Verfahren auch bürgerfreundlicher und kostengünstiger. Es würden nur zehn Prozent der Bevölkerung als Stichprobe befragt. Paris erinnerte daran, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Zählungen durchführen müssten.

Die Volkszählung 1987 wurde von lautstarken Protesten begleitet. In der DDR gab es die letzte Volkszählung 1981. Die Kosten für den Zensus werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit rund 700 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen etwa 176 Millionen Euro auf Vorlaufkosten und etwa 528 Millionen Euro auf die eigentliche Durchführung des Zensus. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war schon an der erfolgreichen Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt.

Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat, hält es für besonders heikel, dass die Daten aus der Volkszählung durch eine Personenkennziffer in den ersten vier Jahren eindeutig zugeordnet werden könnten. Genau das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.

"Unbefugtes Betreten der Privatsphäre strengstens verboten"

"Für die Volkszählung werden Daten der Meldeämter, Liegenschaftskataster, der Bundesanstalt für Arbeit und aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengeführt. Dies geschieht quasi hinter unserem Rücken", kritisierte auch Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD. Durch die Frage nach der Religionszugehörigkeit, die über die EU-Vorgaben hinausgehe, lasse sich etwa eine Liste aller Muslime erstellen. Auf einem Plakat, das die Initiatoren vor dem Bundesverfassungsgericht aufstellten, hieß es: "Das unbefugte Betreten der Privatsphäre ist strengstens verboten." Als problematisch gilt, dass Heime und sogenannte Sondereinrichtungen, wie Haftanstalten, gesondert erfasst werden.

Die Linkspartei begrüßte die Verfassungsbeschwerde. Derartige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger seien bei dem zu erwartenden Nutzen nicht vertretbar, teilte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte mit.

Dagegen warf der Bevölkerungswissenschaftler Herwig Birg den Kritikern der Zählung Unwissenheit vor. Dem Sender MDR Info sagte er, wenn die Melderegister, die ohnehin vorhanden seien, ausgewertet würden und ein Teil der Menschen befragt werde, sei das keine Volkszählung. Die klassische Volkszählung sei eine 100-Prozent-Befragung.

Der Zensus soll im Mai 2011 durchgeführt werden. Das Zensus-Gesetz wurde noch unter der Großen Koalition im Jahr 2009 verabschiedet. Zuständig für die Verfassungsbeschwerde ist der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof. Wann die Verfassungsbeschwerde bearbeitet wird und ob es eine mündliche Verhandlung geben wird, ist noch nicht absehbar.

ffr/dpa/apn