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Samstag, 28. Januar 2012 |
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Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1] Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das
Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der
Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen
Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur Umsetzung
der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen
Deutschland wegen Nichtumsetzung.
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Samstag, 28. Januar 2012 |
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Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hatten stets argumentiert, dass ohne die Vorratsdatenspeicherung ein "rechtsfreier Raum" im Internet geschaffen werde. Dieser würde unweigerlich zu einer "Schutzlücke" für die Bevölkerung führen. Eine Studie der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht belegt nun auf 271 Seiten das genaue Gegenteil: Vorratsdatenspeicherung erhöht eben nicht die Sicherheit der Bevölkerung.[1] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher die Bundesregierung dazu auf, die Debatte noch einmal auf Grundlage der nun vorliegenden Ereignisse neu aufzurollen.
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Donnerstag, 26. Januar 2012 |
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Malte Spitz ist weltweit bekannt geworden, als er von T-Mobile die zu seiner Person gespeicherten Vorratsdaten herausklagte und veröffentlichte. Nach Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 hat er nun erneut nachgefragt. Ergebnis: T-Mobile praktiziere eine "Verkehrsdatenspeicherung wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung".
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Dienstag, 24. Januar 2012 |
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Der Datenschützer Patrick Breyer und der Bundestagsabgeordnete
Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen) haben bei dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Beschwerde gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung
der Internetnutzung eingereicht[1] (Beschwerde Nr. 77066/11). Die
Entscheidung des Gerichtshofs könnte der umstrittenen verdachtslosen
Vorratsdatenspeicherung in Europa ein Ende setzen.
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Sonntag, 22. Januar 2012 |
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Angesichts der Vorfälle um den polnischen Militärstaatsanwalt Mikolay Przybył warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor dem Missbrauch von Vorratsdaten. Gleichzeitig kritisiert er die Politik, die diese Missbrauchsmöglichkeiten weiterhin ignoriert. "Durch die Vorratsdatenspeicherung sind auf vertrauliche Kommunikation angewiesene Berufsgruppen wie Journalisten, Rechtsanwälte und Seelsorger besonders gefährdet", so Katarzyna Szymielewicz von der polnischen Bürgerrechtsorganisation Panoptykon. "Die Missbrauchsfälle zeigen: Vorratsdatenspeicherung untergräbt die Pressefreiheit und den Quellenschutz."
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Freitag, 6. Januar 2012 |
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Die deutschland- und europaweit heftig umstrittene
Vorratsdatenspeicherung büßt den Schein ihrer Rechtmäßigkeit ein: Ein
nun in die Öffentlichkeit geratenes internes Papier der europäischen
Kommission über die Planung der nächsten sechs Monate belegt das
vollständige Scheitern der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Kritiker analysieren den Inhalt des Dokuments und sehen das Ende der von
vielen Rechtswissenschaftlern als "Paradigmenwechsel" oder
"verfassungsmässigen Tabubruch" bewerteten Überwachungsmaßnahme voraus.
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Sonntag, 25. Dezember 2011 |
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Auf dem Kongress "Datenspuren" am 15. Oktober 2011 wurden zwei interessante Vorträge zur Vorratsdatenspeicherung gehalten: Der Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Lichdi beleuchtete den im Rahmen der Anti-Nazi-Proteste entstandenen, unter dem Namen "Handygate" öffentlich gewordenen Datenskandal um die Massenauswertung der Handydaten von Demonstranten in Dresden. Und Malte Spitz gab einen Einblick in die Auswertung seiner, per Vorratsdatenspeicherung erfassten Bewegungsdaten. Hier die Vorträge als Videos zum Nachhören.
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Dienstag, 20. Dezember 2011 |
 Die spannende Debatte auf dem SPD-Bundesparteitag über die Vorratsdatenspeicherung ist nun als Video verfügbar. Wir dokumentieren den Schlagabtausch und stellen die Falschaussagen richtig, auf deren Grundlage sich der Parteitag letztlich für eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ausgesprochen hat.
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Montag, 19. Dezember 2011 |
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Im September hat der AK Vorrat sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen wegen illegaler Vorratsdatenspeicherung angezeigt. Obwohl die Anbieter massenhaft abrechnungsirrelevante Informationen wie
eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern
speichern, sieht die Bundesnetzagentur ausweislich einer "Aktennotiz" vom 10.10.2011 "nicht genügend Anhaltspunkte" für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit. Jedoch hat sie die Anbieter BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 im Rahmen eines "Verwaltungsverfahrens nach § 115 TKG" "um Stellungnahme zu der angegebenen Speicherpraxis, insbesondere um nähere Erläuterungen zur Rechtsgrundlage für die Speicherung sowie zur Erforderlichkeit im Hinblick auf den Umfang wie die Dauer der Datenspeicherung" gebeten.
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Donnerstag, 15. Dezember 2011 |
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Anlässlich
des sechsten Jahrestages des Beschlusses des EU-Parlaments zur
Vorratsdatenspeicherung fanden am 14.12. in zahlreichen Städten Proteste
gegen die geplante Wiedereinführung der umstrittenen Maßnahme statt. In
über 20 Städten haben sich Bürger an dem von Campact unterstützten Aktionstag des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung beteiligt,[1] außerhalb Deutschlands auch in
Luxemburg und Wien.
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