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Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische Staaten weiter geben Print E-mail

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 25.10.2007:

 Unter dem Schlagwort „Cybercrime-Konvention“ will die Bundesregierung sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und Internetnutzung an ausländische Staaten wie Azerbaijan, Russland und die USA weiter geben. Bürgerrechtler schlagen Alarm und fordern einen „Stopp der geplanten Datenhalden mit weltweitem Lagerverkauf“.

Anfang November entscheidet der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf, der die Erstellung von Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsprofilen für alle Menschen in Deutschland vorsieht (sog. Vorratsdatenspeicherung). Die Zivilgesellschaft läuft seit Monaten Sturm gegen das verbreitet als verfassungswidrig angesehene Vorhaben. Nun ist ein Beschluss der Bundesregierung vom 28.09.2007 bekannt geworden, wonach Deutschland dem „Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität“ beitreten soll. Dieser Beitritt würde 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen – nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung.

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: „Die Ratifizierung dieses Übereinkommens würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und ‚im größtmöglichen Umfang‘ Folge zu leisten. Ausländische Staaten könnten ohne rechtsstaatliche Sicherungen, also ohne vorherige richterliche Anordnung, ohne Schutz engster Vertrauensbeziehungen, ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, ohne Beschränkung der Nutzung oder Weitergabe der Daten und ohne Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte auf sensibelste Daten über unser Privatleben und unsere sozialen Beziehungen zugreifen. Der Vertrag ist damit fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Deutsche Bundestag muss dem Abkommen seine Zustimmung verweigern.“

Das auch als „Cybercrime-Konvention“ bekannte Übereinkommen wurde 2001 von Vertretern nationaler Sicherheitsbehörden hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und anschließend unter anderem von der Bundesregierung unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht ausländische Datenanforderungen zur Verfolgung jeder Straftat, selbst leichter Vergehen wie dem Austausch von Musik im Internet, und ebenso zum Zweck präventiver Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht. Besonders in außereuropäischen Staaten wie den USA besteht die Gefahr, dass mithilfe übermittelter Daten Europäer als vermeintliches Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sie bei der Einreise festgehalten und vernommen werden oder ihnen die Einreise gänzlich verweigert wird, dass erlangte Informationen quasi lebenslänglich auf Vorrat abgespeichert werden und freizügig an andere Behörden und Geheimdienste weiter gestreut werden, auch an kooperierende ausländische Unrechtsstaaten. In Extremfällen könnten die Daten aus Deutschland genutzt werden, um Europäer im Ausland aufzugreifen, sie in Geheimgefängnisse wie Guantanamo zu verbringen oder an ihnen gar die Todesstrafe zu vollstrecken, wie es in der Vergangenheit vorgekommen ist.

„Die Versicherung, die Daten würden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung nur für sechs Monate gespeichert, ist damit eine Farce“, kritisiert Twister (Bettina Winsemann) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Am Beispiel der Fluggastdaten hat sich bereits gezeigt, dass die Daten in absurden Überwachungssystemen landen und der Einzelne keinerlei Möglichkeit mehr hat, den Weg seiner eigenen Daten überhaupt nachzuvollziehen oder sich gegen Fehlinterpretationen zu wehren. Auch die Speicherdauer kann nicht mehr überprüft werden, weil viele Systeme miteinander verknüpft werden. Alle beruhigenden Worte, die Vorratsdatenspeicherung werde nur im Mindestmaß umgesetzt, dienen somit lediglich dazu, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Davon abgesehen ergeben sich immer genauere Profile, die im Ausland auch zur Wirtschaftsspionage genutzt werden können, z.B. wenn man Kommunikationsdaten und Fluggastdaten eines Managers miteinander verbindet.“

Der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Marc Jan Eumann, forderte gestern, die geplante Vorratsdatenspeicherung müsse „bis zur erwarteten Entscheidung des EuGH befristet und vor dem Hintergrund dieser Entscheidung korrigiert werden“. Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: „Die jetzt vorgeschlagene Befristung würde nichts daran ändern, dass die Vorratsdatenspeicherung eklatant verfassungswidrig ist und verheerende Auswirkungen auf die freie Kommunikation in unserer Gesellschaft hätte. Die einzig richtige Entscheidung ist eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung oder zumindest deren Aussetzung bis zur in wenigen Monaten erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die dort vorliegende Nichtigkeitsklage.“

Weiterführende Informationen:

[1] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28.09.2007 zur Ratifizierung der Cybercrime-Konvention

[2] Die Liste der Vertragsstaaten des Übereinkommens

[3] Vollstreckung der Todesstrafe an Deutschen in den USA

[4] SPD-Pressemitteilung vom 24.10.2007

[5] Gemeinsame Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung  

[6] Juristischer Fachbeitrag von Patrick Breyer zur Cybercrime-Konvention 

[7] Stellungnahme der Artikel 29-Datenschutzgruppe der EU zur Cybercrime-Konvention 

[8] Stellungnahme des Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix  

Presseecho

taz: Daten auf Weltreise (03.11.2007)  
 
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