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Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung (08.11.2007) Print E-mail

Im Vorfeld der Abstimmung des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am morgigen Freitag hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen des Max-Planck-Instituts veröffentlicht.

Die Empfehlungen stammen aus einem 400-seitigen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Obwohl die Bundestagsabgeordneten morgen über eine grundlegende Neuregelung der Abfrage von Verbindungsdaten abstimmen sollen, verweigert das Bundesjustizministerium die Herausgabe des vollständigen Gutachtens. Das Gutachten war auf Verlangen des Bundestags in Auftrag gegeben worden, um besser informiert über die bis Ablauf des Jahres befristeten Regelungen über den Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten entscheiden zu können. Vermutlich hält das Bundesjustizministerium das Gutachten zurück, um die von der Koalition geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung am morgigen Tag nicht durch objektive Zahlen zu gefährden.

Schon aus dem jetzt vorliegenden Auszug geht aber die Sinnwidrigkeit des Gesetzesvorhabens hervor. In Bezug auf die neu geplante, massiven Protesten ausgesetzte Regelung zur verdachtslosen Erfassung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) heißt es in den Empfehlungen des Instituts wörtlich: "Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen der Löschungen ins Leere gehen."

Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten - gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% im besten Fall auf 55,01% steigern.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten dringend auf, den Gesetzentwurf morgen abzulehnen. Er stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Die Empfehlungen des Max-Planck-Instituts im Volltext:
http://www.ak-vds.de/images/mpi-gutachten.pdf

 
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