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Debatte und Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung (12.11.2007) Print E-mail

Das Protokoll der Debatte und Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung am 09.11.2007 ist unten wiedergegeben.

Abrufbar sind auch Video-Aufzeichnungen der Reden von Brigitte Zypries (SPD), Jörg van Essen (FDP), Siegfried Kauder (CDU/CSU), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Siegfried Kauder (CDU/CSU), Jan Korte (DIE LINKE.), Jerzy Montag (B90/GRÜNE), Siegfried Kauder (CDU/CSU), Jerzy Montag (B90/GRÜNE), Klaus Uwe Benneter (SPD), Gert Winkelmeier (fraktionslos), Joachim Stünker (SPD), Dr. Hermann Otto Solms (FDP).

Das Abstimmungsergebnis findet sich hier

Debatte 

Ich rufe die Zusatzpunkte 15 a und 15 b auf:

a)    -    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

    -     Drucksache 16/5846 -

-    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung)

    -     Drucksache 16/3827 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

- Drucksache 16/6979 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Joachim Stünker
Klaus Uwe Benneter
Jörg van Essen
Wolfgang Neškovic
Jerzy Montag

b)    Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

    Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen

- Drucksachen 16/1421, 16/6979 -

Berichterstattung:
Abgeordnete Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Joachim Stünker
Klaus Uwe Benneter
Jörg van Essen
Wolfgang Neškovic
Jerzy Montag

Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, über den wir später namentlich abstimmen werden, liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.

(Beifall bei der SPD)

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über zwei Gesetzentwürfe: zum einen über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung und zum anderen über den Entwurf eines Gesetzes, mit dem eine europäische Richtlinie - Stichwort "Vorratsdatenspeicherung" - umgesetzt werden soll. Im Hinblick auf die Redezeit haben der Kollege Stünker und ich vereinbart, dass er zur Telekommunikationsüberwachung redet und ich zur Vorratsdatenspeicherung. Nicht, dass Sie sich wundern, warum ich einen Teil in meiner Rede ausspare.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Wie kam es zu dieser europäischen Richtlinie? Nach den Attentaten von Madrid wurde anhand von Handys, die man gefunden hatte, festgestellt, mit wem die Attentäter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere aus dem terroristischen Umfeld fangen, die an den Attentaten beteiligt waren. Das war der Anlass für England, Schweden, Frankreich und Irland, eine Initiative im Rat zu starten mit dem Ziel, dass künftig in ganz Europa Verbindungsdaten gespeichert werden.

Es ist also keineswegs so, dass Deutschland, wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung heute behauptet, dieses Thema bei der EU lanciert habe. Vielmehr haben die genannten Länder massiv auf die Umsetzung ihrer Vorschläge gedrungen. Diese sahen die Speicherung der Daten bis zu 36 Monaten vor, darunter die Daten jedes versuchten Anrufes, der Bewegungsdaten beim Telefonieren mit dem Handy sowie vieles andere. Der Antrag dieser Länder war in der dritten Säule. Das heißt, es musste Einstimmigkeit herrschen.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht in der dritten Säule!)

- Darüber wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, Herr Kollege Montag, und nicht Sie.

(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])

Deutschland hat sich ungefähr ein gutes Jahr lang - und zwar allein auf weiter Flur - im Europäischen Rat gegen diese weitgehenden Vorschläge der vier Staaten ausgesprochen.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rot-Grün!)

Wir haben unter Rot-Grün, aber auch mit Unterstützung des ganzen Deutschen Bundestages deutlich gemacht, dass uns das viel zu weit geht. Wir haben in ausführlichen Gesprächen - auch mit Telekommunikationsunternehmen - darauf hingewiesen, dass man allenfalls die Daten speichern kann, die ohnehin beim Telefonieren erhoben und bereits zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Wir Deutsche haben uns in Europa dafür eingesetzt, die Richtlinie so zu formulieren, dass das möglich ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu behaupten, wir hätten auf europäischer Ebene etwas lanciert, was wir jetzt umsetzen. Das ist völlig daneben.

Die Tatsache, dass die Iren gegen diese Richtlinie klagen, heißt nicht, dass sie inhaltlich dagegen sind; sie waren ja Antragsteller. Das heißt nur, dass sie den Systemwechsel angreifen, den die Engländer während ihrer Präsidentschaft durch die Überführung der Entscheidung von der dritten in die erste Säule vorgenommen haben. Die Engländer haben das getan, um eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen zu können und damit Deutschland als blockierendes Land auszubremsen und die Macht Deutschlands zu beschränken. Es geht bei der Klage nicht um den Inhalt der Richtlinie. Deswegen kann man nicht glauben, dass der Europäische Gerichtshof über den Inhalt entscheiden wird. Da liegen Sie völlig falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben erreicht, dass die Richtlinie ganz erheblich entschärft wurde. Wir setzen jetzt diese Richtlinie, die bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum lässt, in minimaler Weise um. Wir sehen von den möglichen Speicherfristen die geringste Speicherfrist von sechs Monaten vor, und wir orientieren uns auch an anderer Stelle am geringsten Level. Frau Leutheusser, Sie haben in Ihrem Interview mit der Berliner Zeitung behauptet, dass wir mit diesem Gesetz dem Verfassungsschutz und sonstigen Geheimdiensten Tür und Tor öffnen würden. Das ist einfach nicht richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste. Dies muss in einem anderen Gesetz geregelt werden. Damit wir uns darüber klar sind: Aufgrund dieses Gesetzes ist kein Zugriff möglich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aufgrund dieses Gesetzes bleibt es dabei, dass die Daten gespeichert werden, die heute bereits zu Abrechnungszwecken drei Monate gespeichert werden. Die Daten umfassen Angaben darüber, mit wem ich telefoniert habe, wann ich telefoniert habe, wie lange das Gespräch gedauert hat und wie teuer es war. Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger. Richtig ist, dass die Daten künftig nicht drei Monate, wie es heute üblich ist, sondern sechs Monate gespeichert werden. Richtig ist ebenfalls, dass wir auch Daten speichern, die heute nicht gespeichert, aber generiert werden. Es werden nur Daten gespeichert, die ohnehin generiert werden; es müssen keine zusätzlichen Daten generiert werden. Das heißt, dass auch die Daten, die bei Nutzung einer Flatrate anfallen, gespeichert werden müssen. Insoweit ist das eine Regelung, die über das, was heute möglich ist, hinausgeht, aber eben auch nur insoweit. Ich wäre dankbar, wenn man diese Tatsache zur Kenntnis nehmen würde.

Mit der Erweiterung von Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten hat die Regelung schon gar nichts zu tun. Dass da ein großer Unterschied besteht, wollen wir auch dadurch deutlich machen, dass zu den beiden Gesetzen unterschiedliche Personen reden. Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Durch die einfache Speicherung der Vorratsdaten wird auch nichts verschlechtert; denn es bleibt dabei, dass die Daten nicht beim Staat, sondern wie heute bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Es kann nicht willkürlich auf Daten zugegriffen werden. Deswegen sind die Beispiele aus den genannten Interviews falsch.

Ich wäre dankbar, wenn Sie diesen Unterschied zur Kenntnis nähmen und helfen würden, auch in der öffentlichen Kommunikation deutlich zu machen, dass wir nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, sondern dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass schwerste Kriminalität, terroristische Taten und organisierte Kriminalität wirksam bekämpft werden können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Kollege Jörg van Essen für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Jörg van Essen (FDP):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über zwei Themenfelder: erstens über die Telekommunikationsüberwachung und zweitens über die Vorratsdatenspeicherung. Gerade die Telekommunikationsüberwachung ist ein Thema, das mich seit meinem Eintritt in den Deutschen Bundestag beschäftigt. Ich bin derjenige gewesen, der Jahr für Jahr die Überwachungszahlen abgefragt hat, weil diese Zahlen sonst nicht errechnet worden wären. Das ärgert mich; denn die Parlamente müssen natürlich wissen, ob sie gegebenenfalls eingreifen müssen.

Das Ergebnis der Berichte, nach denen ich bei der Bundesregierung gefragt habe, war, dass wir von Jahr zu Jahr erhebliche Steigerungsraten hatten. Im letzten Jahr hat es - Gott sei Dank; auch das darf man hier sagen - zum ersten Mal einen Rückgang gegeben. Ich finde, dass sich ein Parlament damit beschäftigen muss, warum es diesen Anstieg gab. Das ist erklärungsbedürftig. Es bedeutet nämlich einen ganz erheblichen Eingriff in die Intimsphäre eines Bürgers, wenn Telefonate abgehört werden.

Die parlamentarischen Beratungen in der Vergangenheit haben deutlich gemacht, dass es Verbesserungsbedarf gab, insbesondere bei den Verfahrenssicherungen. Deshalb will ich zunächst zu dem aus meiner Sicht einzigen positiven Punkt kommen: Bei den Verfahrenssicherungen gibt es eindeutig Fortschritte. Das will ich als Vertreter der Opposition ausdrücklich anerkennen.

Es gibt aber auch heftige und, wie ich finde, berechtigte Kritik. Insbesondere für Berufsgruppen, die bewusst geschützt werden müssen, gibt es Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind. Absolut geschützt sind nur Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete.

(Zurufe des Abg. Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU] und des Abg. Joachim Stünker [SPD])

- Sie können gleich dazu Stellung nehmen. - Wie absurd das Ganze ist, können wir gerade bei dem Beruf des Verteidigers erleben. Viele Beratungen finden zunächst einmal nicht unter dem Aspekt des Strafrechts, also der Verteidigung, statt. Deshalb kann man vieles gar nicht vorhersehen; die Entwicklung kann sich sehr schnell wandeln. Daher ist die Kritik, die insbesondere von den entsprechenden Verbänden geübt wird, absolut berechtigt; sie findet ausdrücklich unsere Unterstützung.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Anwälte, Ärzte und viele andere Berufsgruppen haben berechtigterweise Sorgen. In Zukunft findet eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Keiner kann mehr sicher sein, dass das Vertrauensverhältnis, das gegenüber einem Arzt, einem Rechtsanwalt oder anderen bestehen muss, nicht in Gefahr gerät.

(Joachim Stünker [SPD]: Und wie ist das heute?)

Wir haben genauso heftige und, wie ich gleich darlegen werde, berechtigte Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Es mangelt doch bereits an einer wirklich tragfähigen Grundlage, Frau Ministerin. Sie haben dargestellt, wie es zu der EU-Richtlinie gekommen ist. Das ändert aber nichts daran, dass Irland berechtigterweise den Europäischen Gerichtshof angerufen hat. Ich weiß, wie das Urteil aussehen wird. Wer das Urteil zu der Fluggastdatenspeicherung gelesen hat, weiß, zu welchem Urteil es hier kommen wird. Sie hätten warten müssen, bis dieses Urteil vorliegt.

Die Bundeskanzlerin hat zu Beginn der Legislaturperiode das Versprechen gegeben, dass EU-Richtlinien in Zukunft nur noch eins zu eins umgesetzt werden. Dieses Versprechen ist erneut gebrochen worden. Das ärgert uns.

(Beifall bei der FDP)

Diese Richtlinie gibt vor, Regelungen zum Umgang mit schweren Straftaten zu treffen. Sie haben den Umfang der Regelungen auf erhebliche Straftaten, auf Straftaten, die mit Telekommunikation zu tun haben, erweitert. Damit gehen Sie weit über die EU-Richtlinie hinaus.

Uns macht die anlass- und verdachtslose Speicherung von Daten von Bürgern am meisten Sorgen. Bürger werden unter Generalverdacht gestellt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Das ist ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich bin deshalb sehr froh, dass mehrere Kollegen meiner Fraktion prüfen, ob es sinnvoll ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ich bin sicher, dass sie das tun werden, und ich bin genauso sicher, dass sie ausgesprochen gute Chancen haben, zu erleben, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz kippt. Es muss gekippt werden.

Frau Ministerin, ich erinnere daran, dass der Bundestag Sie mit den Stimmen aller Fraktionen ausdrücklich aufgefordert hat, einer solchen Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen.

(Beifall des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir erleben heute eine klare und eindeutige Missachtung des Deutschen Bundestages. Das ist für uns nicht akzeptabel.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Die Entscheidung meiner Fraktion ist unzweideutig: Wir lehnen Ihre Vorschläge heute hier ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Siegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt kommt wieder Sachkunde in die Debatte!)

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung das Schreckgespenst eines Orwell'schen Überwachungsstaates an die Wand malt, der zündelt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Er zündelt in einem hochsensiblen Bereich und versucht, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln zu unterminieren. Er zündelt im Bereich der inneren Sicherheit sowohl am Ende der Prävention als auch am Ende der Repression. Das dürfen wir nicht zulassen.

Wie ist denn die augenblickliche Gesetzeslage? Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht um den Großen Lauschangriff; den haben wir schon in der Strafprozessordnung. Es geht nicht um das Abhören von Telekommunikationsinhalten; das haben wir schon. Es geht um das Abgreifen von Übermittlungsdaten, sogenannten Verkehrsdaten. Herr Kollege Ströbele, auch das haben wir schon in § 100 g und § 100 h der Strafprozessordnung.

Genau bei diesen beiden Vorschriften bestand Handlungsbedarf; denn diese beiden Paragrafen laufen zum 31. Dezember 2007 aus. Hätte die Bundesregierung nicht reagiert, würde das bedeuten, dass wir Verkehrsdaten ab dem 1. Januar 2008 überhaupt nicht mehr abfragen dürfen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit ganz und gar nicht vertretbar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Bundesregierung ist über das, was man aus gesetzgeberischer Sicht dringend tun musste, hinausgegangen, aber nicht, um in die Rechte unbescholtener Bürger einzugreifen, sondern um den achten Abschnitt des ersten Buches der Strafprozessordnung neu zu ordnen. Das war auch geboten. Fachkundige können sich den geltenden § 100 h der Strafprozessordung gern einmal anschauen. Im ersten Absatz gibt es eine Verweisungskette, die keiner nachvollziehen kann. Im zweiten Absatz ist etwas enthalten, das viele übersehen, nämlich der Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Schauen Sie sich § 100 h Abs. 2 StPO einmal genau an! Die nichtprivilegierten Berufsgeheimnisträger sind dort überhaupt nicht geschützt.

(Joachim Stünker [SPD]: Richtig!)

Dieses Gesetz wird also zu einer Verbesserung der Rechte der Berufsgeheimnisträger führen und nicht zu einer Verschlechterung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Man wird es der Bundesregierung nicht verübeln können, dass sie die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs mit eingebunden hat, enthalten in § 100 a Abs. 4 des Gesetzentwurfes. Dem wird sich wohl keiner verwehren können.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Placeboregelung! Die hat keinerlei Wirkung!)

Streit ist bei der Frage entstanden, ob es zwei unterschiedliche Gruppen von Berufsgeheimnisträgern geben darf oder nicht. Ich wiederhole es: Diese Unterscheidung gibt es schon nach jetzigem Recht. Ich erlaube mir, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im 107. Band der amtlichen Sammlung auf Seite 299 hinzuweisen. Es ging um einen Fall, in dem ein Terrorist mit sechs Tatgenossen einen Anschlag auf die OPEC-Konferenz in Wien im Jahr 1975 verübt hat. Drei Menschen wurden getötet, 70 wurden als Geisel genommen. Die Ermittlungsbehörden hatten die begründete Vermutung, dieser Top-Terrorist aus Deutschland habe sich ins Ausland abgesetzt und halte Kontakt zu einer Journalistin eines großen Magazins in Deutschland. Dann wurden Verbindungsdaten erhoben. Diese Erhebung hat dazu geführt, dass man diesen Top-Terroristen festnehmen konnte und, obwohl er von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hat, zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilen konnte. - Genau diesen Zustand wollen wir beibehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Drittbetroffene in solchen gravierenden Fällen abgehört werden dürfen und dass Verbindungsdaten erhoben werden dürfen. Das soll auch so bleiben.

Natürlich soll es auch den Schutz von nichtprivilegierten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten geben. Das Bundesverfassungsgericht sieht vor, dass in solchen Fällen ein Abwägungsprozess stattzufinden hat; genau das ist im neuen § 160 a des Entwurfes zur Änderung der Strafprozessordnung vorgesehen, nichts anderes.

Nun kann man sich darüber aufregen, dass Verteidiger gegenüber Anwälten, Abgeordnete gegenüber Ärzten und Geistliche gegenüber Journalisten privilegiert sind; denn bei den jeweils zuerst Genannten besteht jeweils ein absolutes Beweisverwertungsverbot. Das ist aber verfassungsrechtlich nun einmal so vorgegeben.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?)

Man muss von unten anfangen zu argumentieren: Bei den Ärzten, Anwälten und Journalisten ist es verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im 107. Band auf Seite 299 hat das glasklar zum Ausdruck gebracht. Bei den anderen drei Berufsgruppen ist es zwingend vorgeschrieben.

Genau diese Vorgaben berücksichtigt der Gesetzentwurf. Deswegen gibt es daran überhaupt nichts zu kritisieren. Es wird keinen Überwachungsstaat geben, um das klar zum Ausdruck zu bringen.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach nee!)

Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher. Daran werden wir festhalten. Um nichts anderes geht es bei diesem Entwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt Populismus!)

Man darf nicht den Eindruck erwecken, als würden wir flächendeckend Daten erheben. Um was geht es denn bei der Vorratsdatenspeicherung? Es geht darum, dass Sinn und Zweck eines ohnehin schon bestehenden Zustands anders gelagert werden. Schauen Sie in § 100 g der Strafprozessordnung im derzeitigen Zustand! Er besagt, dass man Verbindungsdaten für Zwecke der polizeilichen Ermittlung erheben darf.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur bei einem bestimmten Verdacht!)

Wer den dritten Satz des ersten Absatzes des § 100 g liest und versteht, der wird sehr schnell feststellen, dass man auch zukünftig anfallende Verbindungsdaten abgreifen darf.

Was ändert sich mit dem Gesetzentwurf an der jetzigen Gesetzeslage? Nichts Wesentliches.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen es besser!)

Der einzige technische Unterschied ist, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten nicht mehr freiwillig speichern, sondern dass sie gesetzlich dazu aufgerufen werden.

(Joachim Stünker [SPD]: Verpflichtet! - Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu einem anderen Zweck!)

Der Staat darf aber auf diese gespeicherten Daten nicht willkürlich zugreifen, sondern nur bei erheblicher Kriminalität und nur dann, wenn der Richter es bewilligt. Das sind genau die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht gemacht hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen, Herr Kollege van Essen, habe ich keine großen Sorgen, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhält. Im Übrigen dürfen wir nicht immer wie das Kaninchen vor der Schlange vor verfassungsgerichtlichen Entscheidungen stehen, die noch gar nicht gefallen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Jürgen Gehb [CDU/ CSU]: So ist das! Wir sind der Gesetzgeber!)

Natürlich dürfen wir uns nur im grundrechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Darüber haben wir uns lange Gedanken gemacht. Die Pressefreiheit ist zu wahren. Um auch das klar zu sagen: Journalisten verbessern sich gegenüber dem bestehenden Zustand ganz deutlich. Wir legen im neuen Abs. 3 des § 108 der Strafprozessordnung fest, dass die Verwertung von Zufallsfunden bei Journalisten nur in deutlich eingeschränktem Maße zulässig ist.

(Daniela Raab [CDU/CSU]: So ist es!)

Kommen die Ermittlungsbehörden im Rahmen einer Hausdurchsuchung in eine Redaktion, dürfen sie etwas, was sie zufällig finden und sich auf § 353 b des Strafgesetzbuches, also auf Geheimnisverrat, bezieht, nicht verwerten; da wird eine Sperre eingebaut.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur zu Beweiszwecken nicht!)

- Zu Beweiszwecken, Herr Kollege Montag. - Die Journalisten verbessern sich also deutlich in ihrer Position. Sie sind damit - wir haben mit ihnen gesprochen - eigentlich auch zufrieden.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit wem haben Sie denn da gesprochen?)

Sie sehen also, dass wir berechtigte Interessen sehr wohl berücksichtigen. Populismus werden wir aber nicht unterstützen.

Wer innere Sicherheit in diesem Lande will, wer will, dass Menschen sicher und in Freiheit leben, der darf nicht nur auf Freiheitsrechte schauen, sondern der muss sich dessen bewusst sein, dass wir einen von der Verfassung gegebenen Auftrag haben, die innere Sicherheit zu schützen. Daran werden wir festhalten. Deswegen bitte ich alle, die diesem Ziel folgen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP-Fraktion.

(Joachim Stünker [SPD]: Warum darf die das?)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in der Debatte angesprochen worden und möchte die Gelegenheit nutzen, etwas zu ergänzen zu den Ausführungen meines Fraktionskollegen van Essen, der die Kernpunkte unserer Kritik richtig benannt hat, aber auch die Punkte angesprochen hat, die wir für eine Verbesserung halten, wie wir es auch im Ausschuss gesagt haben. Wir setzen uns mit diesem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben also sehr konstruktiv auseinander.

(Joachim Stünker [SPD]: Na, na!)

Dabei muss auf manche Bestimmungen hingewiesen werden, die bisher nicht so sehr im Fokus der Debatte standen, die aber große Besorgnis im Hinblick auf die Bestandskraft der Regelungen rechtfertigen.

Sie ändern mit diesem Gesetzentwurf nicht die Kompetenzen von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst, aber Sie nehmen im neuen § 113 b Telekommunikationsgesetz ausdrücklich Regelungen auf, wonach die Verpflichteten die Daten, die pauschal von jedem gespeichert werden, der telefoniert, surft oder mailt, auf Anforderung an Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst - im Rahmen der Kompetenzaufgaben - herausgeben dürfen. Nach der Richtlinie wäre das nicht geboten gewesen. Hier geht man deutlich über die Richtlinie hinaus. Warum gibt es überhaupt diese Verpflichtung der Diensteanbieter, in der Weitergabe der Daten viel weiter zu gehen?

Nicht die Inhalte werden gespeichert; das sagen auch wir bei jeder Gelegenheit. Aber alle Telekommunikationsverbindungsdaten werden gespeichert. Das ist mehr, als derzeit zu Abrechnungszwecken gespeichert wird. Dass man aus diesen Daten, aus allen Telefonnummern, aus dem Zeitpunkt der Verbindung und aus allen IP-Nummern, sehr wohl nachvollziehen kann, wie das Telekommunikationsverhalten eines Bürgers bzw. einer Bürgerin aussieht, ist absolut unstreitig. Dass aufgrund dessen Profile erstellt werden können, ist vollkommen unstreitig. Genau das ist datenschutzrechtlich relevant.

(Joachim Stünker [SPD]: Das geht doch gar nicht! Das ist Volksverdummung, was Sie machen!)

- Das ist keine Volksverdummung, sondern das Rekurrieren auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Denn das Bundesverfassungsgericht sagt: Schon die Erhebung und Speicherung dieser Daten sind grundrechtsrelevant.

Ihr Hinweis, Frau Ministerin, wie heute in einem Interview von Ihnen zu lesen ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird, reicht hier eben nicht aus.

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das ist doch eine Kurzintervention, oder?)

Ich denke, das zu sagen, gehört zu dieser Debatte.

(Beifall bei der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zur Erwiderung Herr Kauder.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):

Es war schon bemerkenswert, was Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat. Kein Wort zum Interesse und zu der Aufgabe des Staates, die innere Sicherheit zu wahren!

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Sind wir nicht aufgerufen, schwere und schwer zu ermittelnde Straftaten aufzuklären? Darauf hat die Bevölkerung einen Anspruch. Auch das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in mehreren, wenn nicht gar zahlreichen Urteilen. Es fällt auf, dass darauf hinzuweisen Sie tunlichst unterlassen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Kollege Jan Korte von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])

Jan Korte (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich feststellen, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, eine Gesamtregelung für alle im Bereich der Telekommunikation bestehenden Maßnahmen zu schaffen; darin sind wir uns, glaube ich, einig. Allerdings wird Sie nicht überraschen, dass wir die gesamte Stoßrichtung für nicht richtig halten.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])

Ich will das an zwei Punkten verdeutlichen. Der eine Punkt ist der Schutz des Kernbereichs; er ist angesprochen worden. Ich möchte noch einmal für alle deutlich machen: Das ist der Raum, wo Menschen völlig ungestört und unbeobachtet, zum Beispiel im Schlafzimmer oder in intimsten Gesprächen im engen Familienkreis, kommunizieren. In dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, steht zum Schutz dieses Kernbereichs, dass eine Überwachungsmaßnahme dann unzulässig ist, wenn - ich zitiere - "allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden". Das ist das entscheidende Problem. Die Telekommunikation bzw. die Kommunikation zwischen Menschen läuft doch nicht nach einer bestimmten Tagesordnung ab, nach dem Motto: Von 10.00 bis 10.15 Uhr rede ich über intime Angelegenheiten des Kernbereichs und von 10.20 bis 10.30 Uhr über eventuelle terroristische Aktivitäten. So funktioniert es nicht. Das ist das Problem an dieser Stelle.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] - Lachen des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU])

- So funktioniert nun einmal Kommunikation.

Der zweite Punkt ist die Vorratsdatenspeicherung, die nicht nur uns, die Opposition, sondern auch viele andere Menschen und Organisationen in diesem Land bewegt. Es sollte noch einmal deutlich gemacht werden, worum es dabei geht. Per Gesetz - das ist die Neuerung, also verpflichtend - werden die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Ganz konkret bedeutet dies, dass es möglich ist, nachzuvollziehen, wer mit wem in den letzten sechs Monaten wie lange und von wo aus per Telefon, Handy, SMS oder E-Mail in Verbindung stand. "Vorratsdatenspeicherung" ist in diesem Zusammenhang vielleicht nicht der politisch absolut treffliche Begriff. Trefflicher müsste es vielmehr heißen: Wir haben es hier mit einer Totalregistrierung von menschlichem Kommunikationsverhalten zu tun. - Das ist der Kern, um den es heute geht.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])

Wir beschließen heute, wie ich finde, viel zu kurz und viel zu fahrlässig mal eben schnell einen Paradigmenwechsel. Dieser besteht darin, dass ab 2008 das Telekommunikationsverhalten von 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik auf Vorrat gespeichert wird, und zwar ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass. Statt Datensparsamkeit exorbitante Datensammelwut!

Die Bundesregierung geht sehr wohl über die EU-Richtlinie hinaus; das ist hier bereits angesprochen worden. Denn in der Richtlinie heißt es, die Speicherung diene "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten".

Bei der Bundesregierung soll der Zugriff bei erheblichen Straftaten und bei einer "mittels Telekommunikation" begangenen Straftat geregelt werden. So steht das dort drin. Das beinhaltet beispielsweise auch eine Beleidigung am Telefon oder das illegale Herunterladen von Klingeltönen oder was auch immer. Das ist die Logik davon.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist Ihre Logik!)

Deswegen ist es heute ein ganz trauriger Tag für die Demokratie, wenn das hier umgesetzt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Man muss sich auch darüber im Klaren sein, was das für die Menschen praktisch bedeutet. Erstens werden sie ihr Kommunikationsverhalten ändern. Sie werden versuchen, unauffällig zu kommunizieren, und sich anpassen. Wir als Linke wollen das Gegenteil, dass sie unangepasst und frei kommunizieren können.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens ist das ein Eingriff in die Pressefreiheit; das ist hier schon angesprochen worden. Nicht nur wir, sondern sämtliche Journalistenverbände und viele andere sagen, dass dies einer der größten Eingriffe in die Pressefreiheit ist.

(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht! Sehen Sie einmal in das Gesetz!)

Erfahrungen aus Belgien zeigen ganz deutlich, dass nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Kontakte zwischen Informanten und Journalisten ein Ende gefunden haben. Das ist in Belgien nachweislich der Fall gewesen.

Im Zusammenhang mit den Datenmengen erinnere ich an die Debatten über die Mautdaten und daran, welche Begehrlichkeiten dort geweckt wurden. Bei den gigantischen Datenmengen, die hier gesammelt werden, sind der Missbrauch und das Wecken von Begehrlichkeiten schon vorprogrammiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun noch ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Auf Ihrem Hamburger SPD-Parteitag heißt es in Ihrem Beschluss zur Innenpolitik: "Die SPD ist die Partei der Bürgerrechte und der rechtsstaatlichen Terrorbekämpfung." Wenn dies wirklich ernst gemeint ist, wäre es an der Zeit, eine Kurskorrektur vorzunehmen und der Vorratsdatenspeicherung hier heute nicht zuzustimmen. Dazu fordern wir Sie auf.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke hat in den letzten Monaten die vielfältigen Protest- und Widerstandsaktionen in diesem Lande unterstützt. Wir freuen uns, dass bereits über 7 000 Menschen dieses Landes Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Ich finde, es ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, dass sich die Leute zusammenschließen und ihre Rechte wahrnehmen. Wir unterstützen das ganz deutlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich glaube, dass es heute wirklich Zeit ist - das muss das Signal in die Öffentlichkeit sein, auch wenn dieser Gesetzentwurf heute von Ihnen beschlossen werden sollte - für eine neue, energische und freche Bürgerrechtsbewegung. Dafür gibt es gute relevante Indikatoren. Denn einen Staat, den Sie in Richtung Überwachung dirigieren wollen, möchten wir nicht und möchten ganz viele andere in diesem Lande auch nicht.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Jerzy Montag vom Bündnis 90/Die Grünen.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in der Bundesrepublik Deutschland - ein tiefschwarzer Tag!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wie schwarz dieser Tag für die Bürgerrechte in Deutschland ist, können Sie dieser deutschen Zeitung entnehmen: Meine Damen und Herren, hier in meiner Hand sehen Sie den Donaukurier aus Bayern, eine konservative Zeitung. Ich nehme die Chefredaktion und den Verleger ausdrücklich vor dem Vorwurf in Schutz, sie seien Zündler, wenn sie in dieser Woche in dieser Zeitung schreiben: Wir wehren uns gegen die Einschränkungen von Grundrechten und der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Die Zeitungsverleger in Land und Bund sind keine Zündler. Aber sie sind gegen Ihr Gesetz.

(Abg. Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Montag, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Nein, ich möchte keine Zwischenfragen beantworten.

(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)

Bei einer Redezeit von fünf Minuten will ich das nicht.

Die Bundesrechtsanwaltskammer gehört nicht zu den Zündlern in diesem Lande, die Bundesärztekammer und der Bundeshebammenverband auch nicht. Ich komme auf die Hebammen noch zurück. Ich nehme mir hier ausdrücklich das Recht heraus, zu sagen: Es steht Ihnen nicht an, die Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um ihr Land machen, als "Zündler" zu beschimpfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Ich will die Kritik beim Namen nennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, erinnern Sie sich noch an Ihren hochverehrten Kollegen Hermann Bachmaier?

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist ein ernstzunehmender, nachdenklicher Rechtspolitiker, mit dem wir hier viele Jahre gemeinsam gearbeitet haben. Er hat sich die Freiheit genommen, Ihnen zu sagen - das steht in der Süddeutschen Zeitung in dieser Woche -, die Große Koalition wahrt nicht den Berufsgeheimnisschutz in der Bundesrepublik, sondern begeht, wie er schreibt, "Geheimnisverrat per Gesetz". Das sagen nicht wir Grünen oder irgendwelche Radikalinskis, sondern das sagen die, die Sie als "Zündler" bezeichnen, das ist Ihr ehemaliger Bundestagsabgeordneter Bachmaier.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])

Hier wurde behauptet, dass diejenigen, die vom Überwachungsstaat reden, "Zündler" seien. In Richtung Union sage ich: Ich erinnere Sie an den Verfassungsrichter Udo di Fabio. Udo di Fabio ist ein Konservativer. Er hat Ihnen am Dienstag dieser Woche ins Stammbuch geschrieben - ich zitiere wörtlich -: Die Bürger wollen nicht den totalen Überwachungsstaat. - Das sind nicht meine Worte, sondern die Worte eines amtierenden Verfassungsrichters in diesem Land. Das Wort vom totalen Überwachungsstaat ist gegen Sie gerichtet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])

Die Bundesjustizministerin hat vor einigen Tagen ein Interview gegeben und sich dabei darüber mokiert, dass die Kritiker des heutigen Gesetzentwurfs von wenig Sachkunde beleckt seien. Ich muss und will in aller Deutlichkeit sagen, alle Punkte, die von der Bundesjustizministerin in diesem Interview zur Verteidigung dieses Gesetzes vorgebracht wurden - zum Teil tauchten sie in ihrer heutigen Rede auf -, sind in der Sache falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie hat gesagt, der Straftatenkatalog des § 100 a StPO würde von Ihnen entrümpelt. Nein, Sie machen ihn zur Hydra: Sie haben einen Kopf abgeschnitten und fünf weitere hinzugefügt. Die Ministerin hat gesagt, nach ihrem Gesetz könnte man nur noch abhören, wenn eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren droht. Falsch, Sie schlagen vor, dass man selbst bei Straftatbeständen, bei denen nur eine Geldstrafe inmitten steht, abhören kann.

(Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)

Die Bundesjustizministerin hat gesagt, dass Gespräche im Kernbereich nicht abgehört werden dürfen. Falsch, die Praxis des Gesetzes, das Sie vorschlagen, ist anders: Nur dann, wenn die Polizei von vorneherein sagt, allein zum Kernbereich würde gesprochen, darf nicht abgehört werden. So etwas ist - das wissen Sie - nie möglich. Gespräche zwischen Menschen umfassen immer verschiedenartige Gesprächsinhalte. Das bedeutet, dass Sie mittels dieses Gesetzes immer abhören wollen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Dyckmans [FDP])

Sie halten das Zweiklassenrecht, das Recht der Berufsgeheimnisträger, das wir haben, aufrecht. Durch die Ergänzungsanträge dieser Woche haben Sie das noch verschlimmert.

(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!)

Zur Vorratsdatenspeicherung will ich Folgendes sagen: Frau Ministerin, Sie machen mehr, als Sie müssen. Sie benutzen diese Datei nicht nur zum Kampf gegen den Terror, sondern auch bei einfachen Straftaten.

(Daniela Raab [CDU/CSU]: Zehn Minuten oder fünf Minuten?)

Das, was Sie machen, ist der erste Schritt. Im zweiten Schritt werden die Daten auch den Geheimdiensten zur Verfügung gestellt.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme zum Schluss.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass der Verleger und die Chefredaktion des Donaukuriers geschrieben haben: - -

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Montag, bitte.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme zum Ende.

Lassen Sie sich keine weiteren Eingriffe in die demokratischen Grundrechte bieten.

Ich habe Hochachtung vor diesen Journalisten.

Ich sage für meine Fraktion, die Grünen: Wir werden all diejenigen unterstützen, die sich gegen dieses Gesetz zur Wehr setzen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Siegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):

Kollege Montag hat versucht, den Eindruck zu erwecken, als würde dieser Gesetzentwurf die Rechte von Journalisten verschlechtern.

(Dirk Niebel [FDP]: Das hat er sogar geschafft!)

Hätte er mir doch nur zugehört! Habe ich nicht ausdrücklich auf § 100 h Abs. 2 der Strafprozessordnung hingewiesen? Schon nach jetzigem Recht dürfen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abgegriffen werden. Nach bisherigem Recht haben Journalisten überhaupt keinen Schutz. Den haben wir erst durch diesen Gesetzentwurf in § 160 a der Strafprozessordnung eingefügt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir verbessern den Schutz der Journalisten beim Zufallsfund.

Das, was Sie heute getan haben, Herr Kollege Montag, ist nicht das, was ich von Ihnen im Ausschuss gewohnt bin. Das ist keine sachliche Politik, sondern blinder Populismus. Schade drum.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zur Erwiderung, Herr Montag.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Herr Kollege Kauder, Sie wissen ja - das haben Sie zu Recht erwähnt -, dass ich mich um eine sachliche Diskussion bemühe,

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gelingt nicht!)

wo sie möglich ist. Deswegen habe ich ganz bewusst in der heutigen Debatte in weiten Teilen meiner kurzen fünfminütigen Rede andere zu Wort kommen lassen, wie zum Beispiel die Konservativen aus Bayern und den konservativen Verfassungsrichter, der vom totalen Überwachungsstaat spricht, in den Sie uns mit diesem Gesetz führen.

Hinsichtlich der Journalisten gestehe ich zu - Sie geben mir die Gelegenheit, das jetzt zu tun, also mache ich es -: In einigen Einzelheiten birgt der Gesetzentwurf Vorteile.

(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Aha!)

- Wenn man eine rationale Debatte führt, dann finden Sie auch das verkehrt.

Ich sage Ihnen: In einigen Kleinigkeiten gibt es in diesem Gesetzentwurf natürlich Verbesserungen gegen-über dem Status quo; das ist völlig richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

- Ja, beklatschen Sie sich nur selber.

Trotzdem bleibt die Kritik richtig, die nicht nur ich, nicht nur die Grünen äußern, sondern im breitesten Umfang in der öffentlichen Auseinandersetzung erhoben wird.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Weil sie so befeuert wird!)

Der Journalisten- und der Informantenschutz werden durch dieses Gesetz ausgehöhlt. Lieber Kollege Kauder, durch die neuesten Änderungen, die Sie in der letzten und dieser Woche nachgeschoben haben, wird der Schutz noch mehr ausgehöhlt als bisher.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Kollege Klaus Uwe Benneter von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Klaus Uwe Benneter (SPD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Montag, dies muss kein schwarzer Tag werden, wenn wir halbwegs redlich und seriös bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Wenn Sie sich hier aber aufführen wie Rumpelstilzchen

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Carl-Christian Dressel [SPD])

und entgegen Ihrer sonstigen Art, bei der Sie auf Argumente eingehen, Falschheiten verbreiten, dann wird das wirklich ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die heutige Situation von Ärzten, Anwälten, Notaren und Journalisten ist schlechter, als wir sie mit diesem Gesetz machen werden. Wir schreiben jetzt Abwägungsgründe - Dinge, die bisher nicht eingehalten wurden - in das Gesetz.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben Sie gestrichen!)

Unser Grundsatz bleibt: Vertrauliche Gespräche dieser Berufsgeheimnisträger bleiben geschützt und müssen geschützt bleiben.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: § 160 a Abs. 2! Sie haben die Gründe gestrichen!)

- Wir haben Riegel vorgeschoben. Wir haben neue Hürden gesetzt.

Schwere Straftaten haben wir im Katalog zusammengefasst. Das ist nichts Neues. Aber wir haben jetzt hi-neingeschrieben, dass Straftaten mit im Höchstmaß weniger als fünf Jahren herausfallen. Sie können jedenfalls heute nicht mehr mit heimlichen TKÜ-Maßnahmen überzogen werden. Das ist ein Fortschritt.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo steht das?)

- Das steht im Gesetz.

(Lachen des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Das steht in § 100 a Abs. 4. Gucken Sie doch rein!

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Witz, den Sie hier verbreiten!)

Außerdem ist es notwendig, dass es nicht nur abstrakt eine schwere Straftat sein muss, sondern es muss auch im konkreten Einzelfall eine schwere Straftat sein. Auch das ist eine weitere Hürde, die wir jetzt eingebaut haben.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Benneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?

Klaus Uwe Benneter (SPD):

Bitte.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Bitte, Herr Ströbele.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kollege Benneter, geben Sie mir recht, dass nach der Vorschrift, die Sie heute verabschieden wollen, so schwere Straftaten wie einfacher Diebstahl Anlassstraftaten sind, um abzuhören, und dass Sie den Straftatenkatalog, den Sie schon vorgefunden haben, um eine ganze Reihe von zusätzlichen Straftaten erweitert haben, sodass davon auszugehen sein wird, dass über das Maß dessen hinaus, was in Deutschland in den letzten Jahren abgehört worden ist - Deutschland hat sich bereits als Weltmeister im Abhören erwiesen -, weitere Abhörmaßnahmen zu erwarten sind - das heißt, es wird zu einer Steigerung auf mehr als 50 000 solcher Anordnungen im Jahr kommen -, und dass das genau der falsche Weg ist?

Klaus Uwe Benneter (SPD):

Das gebe ich nicht zu.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP - Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir nicht anders erwartet!)

Wir haben das Gegenteil dessen gemacht und das Gegenteil dessen ins Gesetz geschrieben.

Was den Schutz der Berufsgeheimnisträger angeht, so haben wir die Maßstäbe für die Abwägung ausdrücklich mit ins Gesetz hineingenommen. Es müssen Straftaten von erheblicher Bedeutung sein; ansonsten ist kein Strafverfolgungsinteresse gegeben. All das sind Dinge, die bisher so nicht im Gesetz standen. Selbst wenn bei Journalisten ein konkreter Verdacht auf Verstrickung besteht, ist es nicht mehr möglich - das haben wir ausdrücklich ins Gesetz geschrieben -, Zufallsfunde zu beschlagnahmen und mitzunehmen. Das ist ein ganz wesentlicher Forschritt gegenüber dem, was wir bisher hatten.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbst das stimmt nicht! - Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbst das steht nicht im Gesetz!)

Obwohl es in der Praxis bisher üblich war, die Verstrickung über den sogenannten Geheimnisverratsparagrafen herzustellen, haben wir jetzt klargestellt, dass, wenn es um Geheimnisverrat geht, es keine solche Verstrickung für Journalisten gibt. All das sind wesentliche Fortschritte, die es zu berücksichtigen gilt, und deshalb ist es unredlich, hier in dieser Art und Weise Besorgnis zu mobilisieren, die hier nicht angebracht ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine wirksame Strafverfolgung - das wird hier im Hause wohl jeder einräumen - ist nicht nur legitim, sondern eine der wesentlichen Aufgaben, die der Staat leisten muss. Wir haben ein Interesse an der Ermittlung der Täter, an der Feststellung ihrer Schuld und auch ihrer Verurteilung bzw. am Freispruch bei Unschuldigen. Das alles ist unter den heutigen Bedingungen nur möglich, wenn auch die Kommunikationsmöglichkeiten überwacht, erhoben und gespeichert werden. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in einer kürzlich ergangenen Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass dies möglich und auch notwendig ist

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht für alle Bundesbürger!)

und dass dies geeignet, erforderlich und angemessen ist, wenn es sich um eine entsprechend schwere Straftat handelt.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie doch ohne Anlass!)

- Ohne Anlass wird bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert, und dort bleiben die Daten. Das sind alles automatisiert erfasste Daten, und da guckt keiner rein.

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer es glaubt, wird selig!)

Es darf erst zugegriffen werden, wenn ein ganz konkreter Verdacht auf eine erhebliche Straftat vorliegt. Sonst darf darauf nicht zugegriffen werden. Alles andere ist unwahr. Es ist unwahr, wenn Sie hier so tun, als ob wir alle unter Generalverdacht gestellt würden.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber so!)

Das ist Quatsch. Dann würde heute auch jeder unter Generalverdacht stehen, der irgendwo ein Konto hat. Denn auch darauf darf bei entsprechenden Verdachtsmomenten zugegriffen werden. Es ist unredlich, hier gegenüber Regelungen, die verfassungsgemäß sind, Besorgnis zu formulieren. Es wäre verfassungswidrig, dem Strafgebot, das der Staat zu verwirklichen hat, nicht nachzukommen und alle Berufsgeheimnisträger in diesen Schutz einzubeziehen. Nichts wurde verschlechtert, aber vieles verbessert, insbesondere für die Berufsgeheimnisträger.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU - Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch selber nicht, was Sie da sagen!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Gert Winkelmeier.

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Oh! Jetzt kommen die Betroffenen zu Wort!)

Gert Winkelmeier (fraktionslos):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Das sagte bereits Benjamin Franklin, und das hat noch heute Gültigkeit. Dies sollten wir bedenken, wenn wir heute über den vorliegenden Gesetzentwurf namentlich abstimmen.

In der Bevölkerung und in vielen Berufsverbänden mehrt sich der Widerstand gegen die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. Noch sind es keine Hunderttausende von Menschen, die auf die Straße gehen. Aber die Gegner formieren sich. Mehr als 7 000 Bürgerinnen und Bürger wollen sich an einer Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht beteiligen. Auch ich habe meine Solidarität erklärt und gehöre zu den Unterstützern.

Zum Glück begreifen immer mehr Bürgerinnen und Bürger, dass dieses Gesetz jede und jeden unter Generalverdacht stellt. Zudem ermöglicht die Vorratsdatenspeicherung, Bewegungsprofile zu erstellen. Dies widerspricht nicht nur dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern kann auch zu Veränderungen im Kommunikationsverhalten der Menschen führen. Hier geht es um sensible Informationen über soziale Beziehungen im privaten, im geschäftlichen und im individuellen Bereich. So könnte man zumindest annehmen, dass derjenige, der mehrmals mit einem Psychologen telefoniert, seelische Probleme hat. Das geht den Staat nichts an.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Es ist richtig, es  darf auf die gewünschten Daten nur mit richterlichem Beschluss zugegriffen werden. Aber so wie sich dieser Staat in den vergangenen Jahren im Wahn und auf der Suche nach vermeintlicher Sicherheit verändert hat, so verändert sich nach und nach auch das Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit. Dass allein die Möglichkeit besteht, die Telekommunikationsdaten von mehr als 80 Millionen Menschen uneingeschränkt zu speichern, widerspricht unserer Verfassung. Ich prophezeie: Dieses Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Es ist sowieso unverständlich, weshalb sich die Regierung bei einem derart sensiblen Thema nicht etwas mehr Zeit lässt. Zeit hätte sie gehabt. Denn noch ist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage Irlands gegen die entsprechende EU-Richtlinie anhängig. Ehe dort nicht entschieden ist, gibt es, was den heute vorliegenden Gesetzentwurf angeht, sowieso keine Bestandssicherheit. Man hätte sich also mehr Zeit lassen können.

Dem Justizministerium, nicht aber den Abgeordneten, liegt ein Gutachten zu den Erfahrungen der deutschen Ermittlungsbehörden mit der Telekommunikationsüberwachung vor. Ich frage die Bundesregierung: Warum wird dieses Gutachten den Abgeordneten vorenthalten? Es gibt keinen plausiblen Grund, warum wir ohne diese Sachkenntnis entscheiden sollten. Dieses Gutachten wurde vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegeben. Warum warten wir mit unserer Entscheidung nicht, bis wir es gelesen haben?

Die deutsche Fußballnationalmannschaft der Frauen ist Weltmeister geworden, und die Handballnationalmannschaft der Männer ist ebenfalls Weltmeister geworden; das ist phantastisch. Deutschland ist schon jetzt Datensammelweltmeister. Darauf sollten wir nicht stolz sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kollege Joachim Stünker von der SPD-Fraktion das Wort.

Joachim Stünker (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zitate von Bundesverfassungsrichtern ersetzen nicht die Rechtspolitik. Die Rechtspolitik haben wir hier im Deutschen Bundestag zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und zur Aufklärung von Straftaten sind Methoden der verdeckten Ermittlung unerlässlich; das wissen Sie alle, die Sie heute zu diesem Thema gesprochen haben.

(Beifall der Abg. Daniela Raab [CDU/CSU])

Das gilt insbesondere für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität weltweit, für die Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten und für die Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten. All dies sind Delikte schwerer Kriminalität, häufig mit erheblichen Verletzungen von Opfern und hohem wirtschaftlichen Schaden. Die Vorratsdatenspeicherung dient auch der Abwehr terroristischer Angriffe auf die Sicherheit dieses Landes. Darum geht es und um nichts anderes.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Die Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf - und sie können sich darauf verlassen - dass der Staat sie wirksam vor diesen Straftätern schützt und diese Erscheinungsformen der Kriminalität wirksam bekämpft. Darum geht es und um nichts anderes.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Nichts anderes tun wir mit unserer Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht. Das wissen Sie alle ganz genau, auch wenn Sie heute in Ihren Barrikadenreden, kann man fast sagen, etwas anderes behauptet haben.

Andererseits bedeutet jede verdeckte Ermittlungsmaßnahme in der Regel einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger. Wir alle sind uns dessen bewusst. Betroffen sind in der Regel das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Schutz der Wohnung und im Ergebnis auch die Pressefreiheit. Deshalb bedarf es der Abwägung, bereits im Gesetz: Es ist in jedem Einzelfall streng zu prüfen, ob das Allgemeininteresse an effektiver Kriminalitätsbekämpfung oder aber der Grundrechtsschutz des Einzelnen überwiegt. Beides sind absolut schutzwürdige Rechtsgüter. Deshalb muss jeder Eingriff so schonend wie möglich ausgestaltet sein: So viel Eingriff wie nötig, aber so viel Schutz der Freiheitsrechte wie möglich.

Genau das tun wir mit der vorliegenden Novellierung der Regelungen zur Telefonüberwachung. Wir verschärfen die Eingriffsvoraussetzungen: Es muss im Einzelfall immer eine schwere Straftat vorliegen. Wir verschärfen die inhaltlichen Schranken bei der Überwachung, indem wir Verwertungsverbote einführen. Wir erweitern - es ist darauf hingewiesen worden - den Schutz der Berufsgeheimnisträger. Heute ist vom Marburger Bund der Eindruck erweckt worden, als könnten zukünftig Patientendaten auf diesem Wege mitgenommen werden. Da kann ich nur sagen: Das ganze Gesetz muss man lesen. Patientendaten dürfen nach § 97 unserer Strafprozessordnung nicht beschlagnahmt werden; sie sind von dem, was wir hier im Ergebnis verabschieden, überhaupt nicht betroffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Wir verstärken den Grundrechtschutz durch Verfahrensgarantien, obwohl uns die Praxis schon sagt: Das wird uns alles viel zu kompliziert. Wir machen durch Verfahrensgarantien massiven Grundrechtschutz. Die Anschlusskontrolle, die wir für eine umfassende, öffentliche Transparenz der Maßnahme vorsehen, hat hier auch keiner erwähnt: Zukünftig müssen die Länder und der Generalbundesanwalt jedes Jahr über Art und Umfang der Maßnahmen, die sie getroffen haben - sowohl bei der Vorratsdatenspeicherung als auch bei der Anordnung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen - berichten. Transparenz ist der wirksamste Schutz vor Missbrauch.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich empfehle all denen, die hier so leichtfertig dahergeredet haben - vor allen Dingen der linken Seite -, sich einmal die Mühe zu machen, den § 97 StPO im geltenden Recht und den § 108 Abs. 3 (neu) zu studieren. Dann werden Sie feststellen, dass zukünftig der Berufsgeheimnisträger, Medienmitarbeiter fast umfassend vor Eingriffsmaßnahmen geschützt ist, es sei denn, er verabredet selber am Telefon schwere Straftaten. Aber ansonsten ist er massiv geschützt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn durch Reden oder durch Veröffentlichungen in den Medien, vor allen Dingen in den Printmedien, in den letzten Tagen und Wochen gezielt der Eindruck erweckt worden ist, als würde von heute an das massive Abhören von Telefongesprächen möglich. In Wahrheit ist bei dem, was wir heute beschließen wollen, das Gegenteil der Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Lassen Sie mich eine letzte Anmerkung machen. Es ist eigentlich müßig, darauf hinzuweisen. Aber nach den Diskussionen der letzten Wochen und Monate, die ich mitgemacht habe, und der Debatte, die heute geführt worden ist, muss ich feststellen: Es ist bedauerlich, dass solche Reden heute gehalten worden sind. Alle diese Maßnahmen, von denen wir reden, stehen unter dem Richtervorbehalt. Bei jeder Maßnahme bedarf es einer richterlichen Entscheidung, zum Beispiel wenn Verkehrsdaten an den Staat herausgegeben werden sollen. Es bedarf einer richterlichen Entscheidung, wenn ein Telefongespräch abgehört werden soll. Wir haben einen umfassenden Richtervorbehalt. Was ist das letzten Endes für ein Verständnis von Gewaltenteilung, wenn Sie der dritten Gewalt nicht zutrauen, diese Gesetze rechtsstaatlich, im Interesse der Menschen in diesem Land, einzuhalten?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Es ist absurd, was hier teilweise erzählt worden ist. Da wird teilweise bewusst Massenhysterie verursacht. Deshalb sage ich deutlich: Zielobjekt aller Maßnahmen sind nur Personen, die irgendwie im Bereich der Begehung von Straftaten stehen. In aller Deutlichkeit sage ich Ihnen: Ich stehe mit fester Überzeugung - ich glaube, diejenigen, die mich kennen, wissen das - für Rechtsstaatlichkeit. Heute ist in diesem Land ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG.

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6979, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/5846 in der Ausschussfassung anzunehmen.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über den wir zuerst abstimmen.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wir sind noch nicht bei der namentlichen Abstimmung. Ich kann das Abstimmergebnis nicht feststellen, wenn Sie sich vor dem Platz des Präsidenten gruppieren. Nehmen Sie bitte Ihre Plätze wieder ein. - Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 16/7016?

(Unruhe)

Anscheinend niemand.

(Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Man versteht nichts!)

Ich wiederhole das Ganze: Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über den wir jetzt zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 16/7016? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Die Fraktionen der FDP und des Bündnisses 90/Die Grünen haben namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Ich bitte, abzustimmen.

Haben alle Mitglieder ihre Stimmkarte abgegeben? - Das ist offenkundig der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte, auszuzählen.

Ergänzend möchte ich mitteilen, dass zu dieser Abstimmung zahlreiche schriftliche Erklärungen gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung vorliegen, die wir mit Ihrer Erlaubnis zu Protokoll nehmen.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Telekommunikationsüberwachung. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6979, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/3827 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel "Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen": Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6979, den Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 16/1421 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke angenommen.

           

Anlage 2

Erklärung

des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung) (Zusatztagesordnungspunkt 15 a)

Ich erkläre, dass die Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf ablehnt.

           

Anlage 4

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungspunkt 15 a)

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

Zweitens. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass - nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

Drittens. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

Viertens. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns zum Beispiel nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

Fünftens. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie  2006/24/EG herbeizuführen - so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen -, werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

 

Anlage 5

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungspunkt 15 a)

Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG werde ich nicht zustimmen.

Ich stimme diesem Gesetzentwurf nicht zu, weil die vorgesehene Differenzierung zwischen einerseits Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten sowie andererseits weiteren Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Ärzte gehören, meiner Auffassung nach nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist. Ich bin zudem der Auffassung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt besonders schützenswert und damit dem zu Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern gleichzustellen ist. Jeder Patient muss ohne Vorbehalt darauf vertrauen können, dass das, was er seinem Arzt mitteilt, geheim bleibt. Durch das Gesetz wird nach meiner Überzeugung der überwiegenden Zahl der Patienten der Eindruck vermittelt, dass dem Arzt anvertraute Geheimnisse - anders als bisher - nicht mehr umfassend geschützt sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich zudem immer wieder betont, dass der Schutz des Patienten höchste Priorität besitzen soll. Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine Gesundheit erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann, auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt.

 

Anlage 6

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungspunkt 15 a)

Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG schafft die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen.

Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnahmen bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten einen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer Meinung nach nicht ausreichend schützt.

Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten müssen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Nur so kann der Schutz des im Arztgespräch regelmäßig betroffenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam sichergestellt worden.

Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustimmung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für richtig.

 
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