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Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten (05.12.2007) Drucken E-Mail

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundespräsidenten Horst Köhler in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung sei "offensichtlich verfassungswidrig". Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

Vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätten CDU, CSU und SPD einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen, so die Bürgerrechtler in ihrem Schreiben. Sie führen unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 an[1], in dem es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Nach Einschätzung der Bürgerrechtler "höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern". Mit Inkrafttreten des Gesetzes drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Insgesamt würden sensible Kontakte und Kommunikationen entweder erschwert werden oder insgesamt enden. Damit würde "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt, was unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt".

Der Arbeitskreis schreibt dem Bundespräsidenten weiter, die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung decke nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen und müsse wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.

Das Schreiben an den Bundespräsidenten vom 4.12.2007 im Wortlaut:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundespraesident_VDS_2007-12-01.pdf

Quellen:
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030312_1bvr033096.html

Über uns

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/

 

 
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