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Handykarten-Tauschbörse ermöglicht anonyme Handytelefonate (10.01.2008) Print E-mail

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet seit heute eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten an. Ziel des Angebots ist die Umgehung der Registrierungspflicht für Handykarten, die der Arbeitskreis für verfassungswidrig hält.

"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation”, begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das neue Angebot. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Aidsberatung, Eheberatung), Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können.

Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld). Nach wenigen Tagen erhält man eine andere, ebenfalls mit 10 Euro aufgeladene Handykarte mitsamt Rufnummer und PIN-Code zurück gesandt. Mit dieser Karte kann man nun telefonieren, ohne dass die eigenen Personalien bei dem Anbieter gespeichert sind. Auch der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.

Die Verwendung getauschter Handykarten schützt vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und vor der ausufernden Neugier des Staates: Laut Bundesnetzagentur rief der Staat im Jahr 2006 über 3 Mio. mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber; über 1.000 Behörden sind abfrageberechtigt. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Identifizierungspflicht und Datenabfrage liegt dem Bundesverfassungsgericht seit 2005 vor (Az. 1 BvR 1299/05). Seit dem 1. Januar 2008 lässt der Gesetzgeber neben den Kundendaten auch die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sammeln. Rund 30.000 Menschen haben einen Anwalt beauftragt, Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz in Karlsruhe zu erheben.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet- Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

Die Kartentauschbörse des Arbeitskreises im Internet: http://kartentausch.vorratsdatenspeicherung.de

 
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