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AK Vorrat begrüßt Urteil zur Online-Durchsuchung, warnt aber vor BKA-Gesetz (27.02.2008) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Geheimdienstegesetz grundsätzlich.

"Die BürgerrechtsaktivistInnen aus dem Bündnis des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung konnten einen bahnbrechenden Sieg für die Grundrechte erringen!", freut sich padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Ohne vielfältige Unterstützung auch in Form von Spenden wäre diese Klage der Aktivistin Bettina Winsemann nur schwer möglich gewesen. Aber unsere Aktivitäten gehen weiter, denn die Schäubles dieser Welt ruhen nicht."

Insbesondere bahnbrechend ist die ausführliche und erstmalige Würdigung der Tatsache, dass heutzutage auch informationstechnische Systeme oftmals dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind.

In der ausführlichen und dezidierten Begründung des Gerichts wurde deutlich, wie hoch die Hürden sind und sein müssen, um nicht auch nur zufällig diesen Kernbereich zu verletzen.

Angesichts der Begründung ist davon auszugehen, dass es technisch nicht möglich sein wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung umzusetzen - die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erwartet, dass dies auch insbesondere für die geplante Novelle des BKA-Gesetzes gelten wird.

"Allerdings ist das neue BKA-Gesetz auch ohne Online-Durchsuchung brandgefährlich!", warnt Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis, "Dem BKA sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen - eine solche zukünftige 'Geheime Bundeskriminalpolizei' muss verhindert werden!"

Die grundsätzliche Erlaubnis zur sogenannten "Quellen-TKÜ", also des heimlichen Zugriffs auf die Umstände der Kommunikation wie der Verbindungsdaten nach Abschluß der Kommunkation ist aber als kritisch zu bewerten.

Es ist nicht einzusehen, warum eine solche nachträgliche Erhebung nicht im Rahmen eines offenen Beschlagnahmeverfahrens stattfinden sollte.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vertritt die Meinung, dass staatliche Eingriffe grundsätzlich offen und dadurch für die Betroffenen rechtsstaatlich überprüfbar zu erfolgen haben und dass heimliche Ermittlungsmaßnahmen nur in klar definierten, extremen Ausnahmefällen angewendet werden sollten.
 
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