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Online-Petition gegen das BKA-Gesetz Print E-mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht. Bis zum 01. Juli 2008 konnte die Petition online unterzeichnet werden.

Der Text der Petition:

Die Eingabe richtet sich gegen die Übertragung exekutiver Eingriffsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt.

Begründung:

Die Verhütung terroristischer Anschläge konnte in der Vergangenheit stets von den Ländern erfolgreich koordiniert werden, wie etwa im Fall der Anschlagsplanungen im Sauerland, so dass es keiner zentralen Polizeibehörde bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums verstößt vielmehr gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge der Bund nur die "Koordinierung" der Verbrechensverfolgung übernehmen darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen werden dürfen. Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land eingerichtet würde.

Diese Informationsseite zur Petition mit Link zur Online-Petition ist erreichbar unter:
http://www.bka-petition.de 

 

Was wird am neuen BKA-Gesetz kritisiert?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert zunächst einmal nicht das BKA selbst und fordert auch nicht dessen Abschaffung. Allerdings sind die Erweiterungen der Befugnisse durch das neue Gesetz für den Arbeitskreis untragbar. Zitat aus Wikipedia:

Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung sollen die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzentwurfes unter anderem folgende Befugnisse regeln:

Einer vorherigen Änderung des Artikel 13 des Grundgesetzes bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht; Art. 13 Abs.4 GG gestatte derartige Maßnahmen. Ob derart weitreichende Grundrechtseingriffe jedoch tatsächlich hierauf gestützt werden können, wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft.

Außerdem soll das BKA das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Erst wenn die Ermittler des BKA meinen, dass die Erkenntnisse ausreichend sind, muss die Bundesanwaltschaft informiert werden.

Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger wie Strafverteidiger oder Geistliche durchgeführt werden.

Nach Einschätzung des MdB Wolfgang Wieland (Grüne) wird es dem BKA damit in einem gewissen Grad möglich sein, sich der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.

Journalisten und der Chaos Computer Club kritisieren, dass der Entwurf des BKA-Gesetz den Trennungsgrundsatz von Geheimdienst und Polizei aufweicht, welcher als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus und der geheimen Staatspolizei eingeführt wurde.

 

Weiterführende Informationen:

 
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