| Stoppt die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet! |
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Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die verdachtslose Aufzeichnung unseres Surfverhaltens auf staatlichen Internet-Portalen erlaubt. Kurzinfo: SurfprotokollierungNach dem Gesetz, dessen Entwurf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegt hatte, wird künftig nachvollziehbar werden, wer wann welche Internetseite des Bundes betrachtet und welche Suchwörter dort eingegeben hat. Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" wird einem Bundesamt das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten der Besucher staatlicher Internetangebote ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten werden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Die Surfprotokolle dürften ohne richterliche Anordnung an den Verfassungsschutz sowie an die Polizei herausgegeben werden. Bisher dürfen staatliche Anbieter von Internetdiensten nur die zur Abrechnung erforderlichen Nutzungsdaten speichern. Diese Garantie zum Schutz vertraulicher Aktivitäten im Internet beseitigt der neue Vorstoß. Hintergrund-InformationenWeitere Informationen und Argumente finden Sie hier:
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