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Protokollierung der Telekommunikation unter Beschuss (30.07.2006) Print E-mail

Irische Bürgerrechtsorganisation kündigt Klage an - Europäischer Gerichtshof prüft Vorratsdatenspeicherung - Datenschützer fordern Konsequenzen auch für Deutschland

Die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland (www.digitalrights.ie) hat am Freitag eine Klage gegen die Protokollierung der Telefon- und Handynutzung in Irland angekündigt. In Irland müssen Telekommunikationsunternehmen seit 2002 protokollieren, wer wann mit wem telefoniert oder per SMS kommuniziert hat. Auch die jeweilige Position eingeschalteter Mobiltelefone wird festgehalten. Die Polizei kann drei Jahre lang auf die aufgezeichneten Daten zugreifen. Digital Rights Ireland erklärt nun, diese Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine Anwaltskanzlei sei beauftragt worden, rechtliche Schritte gegen die Vorratsdatenspeicherung einzuleiten.

Pikanterweise hat die irische Regierung ihrerseits am 6. Juli Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Der Europäische Gerichtshof soll die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2006 wegen fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklären, fordert Irland in seiner Klage. Ziel der Klage ist jedoch keine Verbesserung des Datenschutzes, sondern die Beibehaltung der bestehenden, weiter gehenden irischen Speicherpflichten. Digital Rights Ireland warnt nun, die Regierung könne ihre Klage jederzeit zurückziehen und dadurch eine Überprüfung der Richtlinie verhindern.

Hierzulande lehnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Juni eine Klage Deutschlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unter Hinweis auf das bereits von Irland initiierte Verfahren ab. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert von der deutschen Regierungskoalition nun, von einer "Totalprotokollierung der Telekommunikation" zumindest solange abzusehen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat. "Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", kritisiert der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird.

Hintergrund:

Die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Februar diesen Jahres von den Justizministern der EU mehrheitlich beschlossen. Zur verbesseren Strafverfolgung soll danach künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Das Wissen über die Person der Kommunikationspartner kann zudem Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden zulassen. Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung von Digital Rights Ireland vom 29.07.2006: http://www.digitalrights.ie/category/data-retention/

Bericht der Irish Times vom 29.07.2006: http://www.ireland.com/newspaper/front/2006/0729/1154075749923.html

 
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