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Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (16.7.2010) Print E-mail

 +++ 13.000 Menschen unterstützen die Verfassungsbeschwerde +++

Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben am Freitag, 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben sie eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen. Sie protestieren damit gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten bei der im kommenden Jahr anstehenden Volkszählung (Zensus).

Die Bürgerrechtler sehen das Zensus-Gesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, als in Teilen verfassungswidrig an. "Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", erklärte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat gegenüber dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne", sagte Dworschak weiter. Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.

"Mehr als 13.000 Menschen unterstützen die Verfassungbeschwerde gegen die Volkszählung 2011", sagte Rena Tangens vom FoeBuD. "Diese große Zahl zeigt, dass Datenschutz vielen Menschen sehr wichtig ist."

Für die Volkszählung 2011 werden die Daten aller in Deutschland lebender Menschen im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Für die deutschland- und EU-weite Volkszählung (Zensus) wird bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet. So wird zum Beispiel nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibt. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der davon Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet – das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird eingeschränkt.

Über die Initiative

Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird durch weitere Organisationen unterstützt, zum Beispiel durch den FoeBuD e.V. und das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V" (FIfF).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

Zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen ruft der AK Vorrat für den 11.9.2010 zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf, um gegen die geplante Volkszählung und den sonstigen Abbau von Bürgerrechten zu demonstrieren. Informationen zu der geplanten Demonstration finden sich im Internet unter www.freiheitstattangst.de.

Bilder der Beschwerdeeinreichung am 16.07.2010

 
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