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Keine Kommunikationserfassung ohne Verdacht! (14.11.2010) Print E-mail

+++ Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert den Meinungswechsel des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar in Sachen Vorratsdatenspeicherung +++

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) kritisiert die jüngst vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Diskussion gestellte Regelung einer zweiwöchigen Vorratsdatenspeicherung aufs Schärfste. Eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Prinzipien der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und gefährdet die Freiheit von Millionen von Menschen europaweit.

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Der vom Bundesdatenschutzbeauftragten vorgeschlagene Weg einer zweiwöchigen Vorratsdatenspeicherung ist völlig inakzeptabel. Eine Speicherung von sensiblen Telekommunikationsdaten auf Vorrat ohne jeden Anlass oder Verdacht darf es in unserem Rechtsstaat schlicht nicht geben. Egal, ob für zwei Jahre, zwei Wochen oder zwei Tage. Eine Vorratsdatenspeicherung verhängt einen Generalverdacht über alle Bürgerinnen und Bürger und gefährdet die Privatsphäre und das Kommunikationsverhalten von Millionen von Menschen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung im Gegenteil jetzt endlich auf EU-Ebene aktiv werden und sich aktiv für die Rücknahme der Verpflichtung der EU-Mitgliedssstaaten zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Alle Statistiken belegen, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeutet, sondern absolut überflüssig tief in unsere Freiheitsrechte eingreift."

Nach Meinung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist es nicht Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten, mit Überwachungsbefürwortern mögliche Kompromisse zu Lasten des Datenschutzes auszuhandeln. Mehr denn je werden heutzutage starke Stimmen gegen anlassunabhängige Überwachungsmaßnahmen und für die wissenschaftliche Überprüfung von Überwachungsbefugnissen benötigt.

Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert daher: "Dass Peter Schaar eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung zur Diskussion stellt, ist ein Schlag ins Gesicht aller Überwachungsgegner, die seit Jahren gegen diese unverhältnismäßige Maßnahme kämpfen. Ohne jede Not macht Schaar hier einen unsinnigen Vorstoß, obwohl Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bereits angekündigt hat, einer solchen anlassunabhängigen Überwachung auf gar keinen Fall zuzustimmen. Nur weil aus den Reihen von Union und Sicherheitsbehörden die immmer gleichen, sachlich falschen Argumente ins Feld geführt werden, müssen Datenschützer jetzt nicht anfangen, an ihren richtigen Grundsätzen und Argumenten zu zweifeln."

Auf europäischer Ebene ist gerade jetzt die Möglichkeit gegeben, die umstrittene Richtlinie grundsätzlich zu überprüfen und die Verpflichtung zur Speicherung auf Vorrat zurückzunehmen. Hierbei brauchen wir die Unterstützung von Peter Schaar und allen anderen Datenschutzbeauftragten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle politischen Akteure auf, sich nun endgültig vom falschen Weg der Vorratsdatenspeicherung zu lösen und auf EU-Ebene gemeinsam für die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

 
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