Menu Content/Inhalt

Suche

Zitat

Newsfeeds

Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

Petition gegen Vorratsspeicherung biometrischer Daten (12.04.2011) Drucken E-Mail

Mit einer Petition hat eine internationale Allianz von Organisationen und Einzelpersonen aus 27 Staaten den Europarat aufgefordert, eine vertiefte Untersuchung der Sammlung und Speicherung biometrischer Daten durch die Mitgliedsstaaten vorzunehmen.

 Europäische Regierungen verlangen in zunehmendem Maße die Abgabe biometrischer Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsscans), einschließlich der Speicherung auf kontaktlosen "RFID"-Chips in Reisepässen und/oder Personalausweisen. Manche gehen sogar noch weiter und richten Datenbanken zur Speicherung der biometrischen Daten ein, wie beispielsweise Frankreich, Litauen, die Schweiz und die Niederlande.

Eine Allianz von mehr als 80 Petitionsunterzeichnern hat nun Thorbjørn Jagland, den Generalsekretär des Europarates, dazu aufgefordert, von denjenigen Staaten, die an der Sammlung biometrischer Daten beteiligt sind, dringend eine Erklärung zu verlangen, ob diese Praxis in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht (Artikel 52 EMRK).

In der Petition heißt es: "Es ist sehr wichtig, einen Überblick über das gegenwärtige Labyrinth verschiedener nationaler Gesetzen zu schaffen, die diese sensible und wichtige Angelegenheit regeln. Eine vertiefte Untersuchung muss durchgeführt werden, um zu prüfen, ob die Menschenrechte beachtet werden und die von der Konvention voraus gesetzte Notwendigkeit (Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Schutzvorkehrungen) tatsächlich gegeben ist." Betroffen ist das Recht auf menschliche Behandlung (Artikel 3 EMRK), auf Sicherheit (Artikel 5), auf gerichtliches Gehör (Schutz vor Selbstbelastung und Unschuldsvermutung) (Artikel 6), auf körperliche Integrität und Achtung der Familien- und Privatsphäre (Artikel 8), auf Rechtsschutz bei Verletzung der Rechte (Artikel 13), das Verbot der Diskriminierung (Artikel 14) und das Recht, seine Heimat zu verlassen (Artikel 2 Zusatzprotokoll 4).

"Artikel 52 bestimmt ausdrücklich den Generalsekretär des Europarats als Hüter der Grundrechte, die durch diese Praxis in Gefahr sind. Wir möchten betonen, dass die nationale Erhebung biometrischer Daten (oft in Zusamenhang mit anderen Gesetzen) nicht dazu führen darf, die Demokratie zu zerstören, die sie zu schützen vorgibt", warnt die Allianz in dem Schreiben.

"In einer demokratischen Gesellschaft gilt die Speicherung von biometrischen Daten der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig und verletzt auch aus anderen Gründen das Recht auf Privatsphäre und die Unschuldsvermutung, die durch die Konvention geschützt sind. Aufgrund dieser Bedenken hat die Regierung von Großbritannien kürzlich die Speicherung der Fingerabdrücke seiner Bürger aufgegeben. Viele Länder möchten diese Merkmale jedoch weiterhin von gesamten Bevölkerungsgruppen speichern, obwohl diese keine Straftat begangen haben. Dadurch steigt das Risiko, einem Identitätsdiebstahl zum Opfer zu fallen", sagt Simon Davies von Privacy International, dem Koordinator der Online-Petition.

Zu den Organisationen, welche die Petition unterschrieben haben, gehören Organisationen zum Schutz digitaler Rechte sowie von Grund- und Menschenrechten, Medien, juristische und medizinische Organisationen, Wissenschaftler, Politiker und persönlich Betroffene, denen aufgrund ihrer Vorbehalte gegen die Erhebung und Speicherung biometrischer Daten ein Reisepass vorenthalten wird. Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gehört zu den Unterzeichnern der Petition.

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 18.05.2011:

 
< zurück   weiter >