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Volkszählung 2011 leistet Vorschub für Datenmissbrauch (05.05.2011) Print E-mail

Die EU-weite Volkszählung 2011 ist nach Ansicht der Datenschützer vom AK Zensus überflüssig und in ihrer Umsetzung stark verbessungswürdig. Der 9. Mai ist Stichtag für die Befragungen, die etwa ein Drittel der Bevölkerung betreffen. Vertrauliche Daten aus Meldeämtern, der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Behörden werden beim Zensus zweckentfremdet und zentral zusammengeführt, von allen in Deutschland lebenden Menschen. Eigentümer von Wohnraum erhalten dieser Tage ebenfalls Fragebögen. Sie sollen zusätzliche Angaben über die Lebensverhältnisse ihrer Bewohner machen, die Betroffenen werden in diesem Punkt nicht einbezogen. Weitere zwei Millionen Menschen, die in Studenten-, Alten-, Behinderten- und Obdachlosenheimen, in Gefängnissen, Frauenhäusern und Flüchtlingslagern leben, sollen bei der Befragung in “Sonderbereichen” erfasst werden. Der AK Zensus empfiehlt: Lassen Sie die Volkszähler/-innen nicht in Ihre Wohnung!

“Wir kritisieren an der Volkszählung 2011 vor allem die fehlende Anonymisierung und die Zweckentfremdung von Daten. Außerdem werden mehr Daten erfasst als nötig und das Risiko des Datendiebstahls sensibelster Informationen ist sehr groß”, sagt Michael Ebeling vom AK Zensus.

Probleme beim Zensus 2011

  • Mehr Daten als nötig: Statt sich auf planerisch notwendige Angaben zu beschränken, erhebt der Zensus auch Daten zum Migrationshintergrund, der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und der Weltanschauung. Die EU-Richtlinie gibt derartige Erhebungen nicht vor, ebenso ist nicht schlüssig, warum das beim Zensus nicht auf kleinteiligere Erhebungen zurückgegriffen wird. Beim Zensus werden zudem sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen für Studenten, Alten, Behinderten und Obdachlosen sowie Gefängnisse, Frauenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte erfasst.
  • Anonymisierung zweifelhaft: Die persönliche Ordnungsnummer macht nachvollziehbar, wer welche Angaben bei der Volkszählung gemacht hat. Bis zu vier Jahre lang. Dies ist für den angegebenen Zweck der Erhebung jedoch nicht nötig. Der AK Zensus fordert eine unumkehrbare Anonymisierung der Daten, wie dies bei statistischen Erhebungen üblich und notwendig ist. Auf sensible Informationen, wie etwa Religionszugehörigkeit oder Migrationshintergrund muss verzichtet werden, weil sie einer De-Anonymisierung auch ohne Angabe persönlicher Daten vorschub leisten.
  • Angriff auf die Vertraulichkeit: Obwohl persönliche Daten (z.B. Religionszugehörigkeit) beim Meldeamt zu ganz anderen Zwecken angegeben wurden, werden diese Informationen in den Volkszählungsdatenbanken zentral gespeichert. Diese Zweckentfremdung stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welches im Volkszählungsurteil 1983 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde.
  • Datenmissbrauch ist möglich: Die zentral gesammelten Daten der Volkszählung sind nicht sicher. Die zentrale Speicherung sensibler Persönlichkeitsdaten weckt Begehrlichkeiten und birgt die Gefahr des Datendiebstahls. Die Daten werden von Privatunternehmen verarbeitet. So entstehen unter anderem zentrale Datenbanken über Menschen mit so genannten Auskunftssperren – dies betrifft beispielsweise Aussteiger aus der Nazi- und Radikalenszene, V-Leute, Angehörige von Zeugenschutzprogrammen, Stalking-Opfer, Prominente und Richter. Diese Informationssammlung ist höchst riskant, denn nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten.
  • Fragebögen nicht ausreichend geschützt: Die ausgefüllten Fragebögen werden in der Phase ab dem 9. Mai von den Volkszählern viele Tage ungesichert zuhause gelagert. Die sensiblen Daten der Befragten sind zu diesem Zeitpunkt jeder behördliche Aufsicht entzogen.

Der AK Zensus kristisiert, dass die Behörden nicht ausreichend darüber informieren, welche persönlichen Daten weitergegeben werden. Die zentrale Speicherung großer Datenbestände weckt außerdem Begehrlichkeiten, die Daten später noch weiter zweckzuentfremden. “Gesetze zum Schutz dieser Daten können jederzeit wieder geändert werden!”, warnt der Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann. Die aktuellen Datenschutz-Skandale zeigen einmal mehr, dass die Missbrauchsgefahr erst einmal erhobener Daten enorm ist. Die beim Zensus gesammelten Daten lassen sich auch nachträglich einer konkreten Person zuordnen. Die Volkszählung 2011 wurde daher erst kürzlich mit dem Negativpreis “Big Brother Award” ausgezeichnet.

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschützern wird oft entgegnet, dass viele Menschen heute zum Beispiel in sozialen Netzwerken mehr persönliche Daten über sich Preis geben als die Volkszählung 2011 abfragt. Michael Ebeling vom AK Zensus entgegnet hierzu: “Was Menschen freiwillig über sich im Internet veröffentlichen, ist ihre private und – hoffentlich – bewusste Entscheidung. Die Volkszählung ist jedoch staatlich verordnet – das ist ein entscheidender Unterschied, insbesondere für Menschen, die datensparsam leben wollen. Ich möchte auf jeden Fall nicht auf meine im Grundgesetz verankerten Grundrechte verzichten und meine dort verbrieften Persönlichkeitsrechte will ich nicht hergeben.”

Was tun, wenn die Volkszähler klingeln?

Niemand muss die Volkszähler in die eigene Wohnung lassen. Die Volkszähler müssen sich außerdem mit einem offiziellen Ausweis und einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument ausweisen können. Der AK Zensus weist darauf hin, dass man beim Besuch eines Volkszählers nur folgende Angaben machen muss: Name, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Lage der Wohnung im Haus, Anzahl der Haushaltsmitglieder. Niemand muss den Fragebogen direkt beim Besuch des Volkszählers ausfüllen, auch wenn dieser darauf drängen mag – Volkszähler bekommen für einen ausgefüllten Fragebogen mehr Geld als für einen unausgefüllten. Der Fragebogen kann aber auch später per Post an die Behörden geschickt werden. Von einer Übertragung der Fragebogen-Daten über das Internet rät der AK Zensus aus Sicherheitsgründen ab.

Bei der Volkszählung 2011 besteht eine Auskunftspflicht. Die Bußgeldandrohung bei Auskunftsverweigerung wird mit 5000 Euro angegeben. Tatsächlich dürften die zu erwartenden Strafen bei einem Boykott weit darunter liegen, sofern überhaupt damit zu rechnen ist. Der AK Zensus rät allen Betroffenen, sich gründlich zu informieren. Unabhängige Informationen hierzu gibt es unter http://www.zensus11.de – Beispielsweise zu der Frage “Was kann ich tun, wenn der Volkszähler vor der Tür steht?”

Aufruf zum Zensus-Aktionstag am 8. Mai 2011

Der AK Zensus ruft für Sonntag, 8. Mai 2011 zu einem Aktionstag unter dem Motto “Walk of information” auf. Dabei sollen sich Interessierte überall in Deutschland zusammenfinden, um Informationsmaterial des AK Zensus zu verteilen. Weitere Informationen hierzu unter http://www.zensus11.de/

Verfassungsbeschwerde 2010

Die vom AK Zensus am 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde von mehr als 13.000 Menschen unterstützt. Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch wegen “nicht vorliegenden Annahmevoraussetzungen” ab, ohne die vorgebrachten Kritikpunkte inhaltlich bewertet zu haben. Im so genannten “Volkszählungsurteil” von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht u.a. das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” eingeführt.

Mehrere Kläger betreiben derzeit Gerichtsverfahren, über die Instanzen will man bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – das Zensusgesetz wird also einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak: “Ich rate den betroffenen Bürgern Widerspruch einzulegen, sowie den notwendigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen und dann bei diesen Verfahren auf die geführten Musterverfahren zu verweisen. Damit kann die Auskunftspflicht zunächst gestoppt und Verfahrenskosten gespart werden, ohne dass man seien Rechte verliert.” Informationen und Musterformulare dazu werden im Internet zur Verfügung gestellt.

Über die Initiative

Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (“AK Vorrat“) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen überparteilich und unabhängig agiert. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird durch weitere Organisationen unterstützt, zum Beispiel durch den FoeBuD e.V. und durch das “Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.” (FIfF).

 
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