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5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022) Drucken E-Mail

Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD sollte spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 Dem Europäischen Gerichtshof folgend hat das Bundesverwaltungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2023 für rechtswidrig und nicht anwendbar erklärt.

Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dennoch die Wiedereinführung einer flächendeckenden eine Internet-Vorratsdatenspeicherung:

Jedem Internet-Zugangsanbieter, der dies nicht schon freiwillig tut, soll die vollständige und verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Daten aller Internetnutzer vorgeschrieben werden – ohne jeden Anlass. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz.

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