| 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung |
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Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen. Wo liegt das Problem?Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
Aktueller StandMit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das
deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und
CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende
Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine
einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung
vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt. Werden Sie aktiv:
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