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"Quick Freeze"-Gesetzentwurf enthält versteckte Vorratsdatenspeicherung (16.07.2011) Print E-mail

 Im Juni wurde bekannt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) einen Diskussionsentwurf zur Speicherung von Telekommunikationsdaten entwickelt und dem Innenminister Friedrich (CSU) vorgelegt hat. Uns ist dieser Entwurf zugespielt worden, wir haben ihn in unserem Wiki der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.[1]

Der Gesetzentwurf orientiert sich am vom Justizministerium im Januar herausgegebenen Eckpunktepapier[2] und sieht eine neue verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der Nutzerdaten aller sich im Internet bewegenden Menschen von sieben Tagen ohne jeden Verdacht vor. Die Nachverfolgung von Internetnutzern soll ohne richterliche Anordnung und auch bei Verdacht einer Bagatellstraftat wie Tauschbörsennutzung oder Beleidigung zugelassen werden. Nicht einmal eine Befristung dieser Vorratsdatenspeicherung bis zur Nichtigerklärung der entsprechenden EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof ist vorgesehen. 

Trotz immens auftretender Datenskandale,[3] trotz Warnungen zahlreicher renommierter Bürgerrechtler[4] und entgegen jeder menschlichen Vernunft soll damit eine neue Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden - wir lehnen das als AK Vorrat grundlegend ab und beziehen in unserer Stellungnahme eine klare und mit Fakten unterlegte Position dazu.[5] Statt blindwütig sämtliche Internetnutzer in Deutschland zu erfassen, muss sich die Bundesregierung jetzt endlich entschieden für ein politisches Ende des EU-Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Wozu die mit dem Vorhaben verbundene Vorratsspeicherung von Internetnutzungsdaten führen würde, scheint den Verantwortlichen nicht klar zu sein. Welchen Umfang und tiefgreifende Eingriffe eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen in der Praxis tatsächlich bedeuten würde, machen wir mit Hilfe eines 16 Fragen umfassenden Wissensquiz auf unserer Homepage deutlich.[6]

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