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Irische Datenschützer klagen gegen Vorratsdatenspeicherung (18.09.2006) Drucken E-Mail
Die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland hat vor dem irischen High Court Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Irland und gegen die zugrunde liegende EU-Richtlinie erhoben. Die Kläger hoffen, mit ihrer Klage die Totalspeicherung der Telekommunikation auch in anderen Ländern Europas stoppen zu können.

In einer verdachtsunabhängigen Protokollierung der Telekommunikation sehen die irischen Bürgerrechtler einen Verstoß gegen die Irische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Grundrechtscharta und das Datenschutzrecht. Diese Vorschriften ließen einen Zugriff auf die Telekommunikation nur ausnahmsweise zu. Wenn Telekommunikationsdaten dagegen allgemein gespeichert würden - auch von Polizisten, Journalisten, Richtern und sonstigen Bürgern -, entstehe eine erhebliche Missbrauchsgefahr. Es lägen keine Nachweise vor, dass eine solche Datenanhäufung Terrorismus oder organisierte Kriminalität verhindern könne. Die Vorratsspeicherung der Telekommunikation stelle vielmehr einen Präzedenzfall für eine Massenüberwachung der Bevölkerung dar und drohe die Freiheit der Meinungsäußerung in politischen und sozialen Fragen zu beeinträchtigen, eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie. 

Eine irische Anwaltskanzlei hat die Klageschrift ausgearbeitet und betreibt das Verfahren vor dem High Court, über dem nur noch der irische Supreme Court steht. Die Klage wird international unterstützt von Privacy International, der europäischen Foundation for a Free Information Infrastructure, Iuridicum Remedium (Tschechien), Digital Rights (Dänemark), Liga voor de Mensenrechten (Belgien), Electronic Frontier Finland, der Open Rights Group (Großbritannien), ALCEI (Italien), IRIS (Frankreich), der Internet Society - Bulgaria, dem deutschen netzwerk Neue Medien and FITUG (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.), und den österreichischen Gruppen VIBE!AT und Quintessenz.

Irland hat bereits vor einigen Jahren eine dreijährige Speicherpflicht für sämtliche Telefon- und Handyverbindungsdaten eingeführt, jedoch ohne nennenswerte Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung.

Weitere Informationen: 

Pressemitteilung von Digital Rights Ireland vom 14.09.2006 (englisch)
Klageschrift (englisch)
 
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