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ELENA ist tot, lang lebe ELENA! - Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung (16.11.) Print E-mail

 Der Bundestag beschloss es am 21.9.2011, der Bundesrat ließ es am 7.11. gewähren: Das Ende von ELENA im Zusammenhang mit dem neuen "Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz".

ELENA ist der Name, hinter dem sich die anlasslose Sammlung von umfangreichen Arbeitnehmerdaten verbarg. Monat für Monat sind Arbeitgeber und Behörden dazu verpflichtet, diese Daten einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) zuzuführen, um irgendwann, Jahre später zum Beispiel, zur Überprüfung von Berechtigungen für Sozialleistungen zu dienen - oder auch nicht. Die anlasslose und umfangreiche zentrale Speicherung sensibler Daten ist ein klassisches Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, gegen die Datenschützer, Bürgerrechtler, Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte seit langer Zeit Sturm laufen [1] [2] [3].

Während sich das offizielle und vom Bundeswirtschaftsministerium betriebene Informationsportal "Das-Elena-Verfahren" nun recht schmallippig zur Beendigung des Vorhabens äußert [4] lassen die etwas weitergehenden Informationen anderer Nachrichtenportale [5] [6] aufhorchen:

Selbst jetzt noch seien die Unternehmen zur - inzwischen sinnlosen - monatlichen Übertragung der Arbeitnehmer-Daten an die ZSS verpflichtet, erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01.01.2012 sei das nicht mehr notwendig, auch wenn es keinerlei Überprüfung der übertragenen Daten und damit keine Sanktion bei Nichtlieferung gibt.

Weiterhin ist die Rede von außerhalb der ZSS eigens für das ELENA-Verfahren angelegten neue Personendatenbanken. Alleine rund 120.000 Versicherungskonten seien es beispielsweise bei den Rentenversicherungsträgern. Um diese ebenfalls nun überflüssigen Daten zu löschen, seien noch gar keine Gesetzentwürfe vorhanden. Unklar ist auch, bei welchen weiteren Behörden derartige Datensammlungen angelegt worden sind.

Schließlich geben reichlich schwammige Äußerungen des Bundeswirtschaftsministeriums der Vermutung Nahrung, dass man über ein Nachfolgesystem für ELENA nachdenkt. Mal ist der Wunsch ein "praktikables und unbürokratisches Verfahren", mal ist von einer "einfachen und kostensparenden Lösung" die Rede. Die Ankündigung eines "Ersatzprogramms für das Sammeln und Zusammenführen von Daten über das Elster-Portal" lässt nichts Gutes erahnen.

"Wir müssen darauf achten, dass die GIGA-Datenbank ELENA nicht durch eine behördliche Cloud ersetzt wird," betont Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es wird immer selbstverständlicher, dass irgendwo gespeicherte Daten von jeder Behörde abgerufen werden können. Zur Zeit passiert das z.B. mit der Steuer-ID, die von den Sozialversicherungen abgefragt wird. Wenn der Staat die Abschottung der Daten bei einzelnen Behörden, praktisch aufhebt und in einer ganz großen Zahl von Fällen den Abruf der Daten durch andere als die speichernde Behörde zulässt, haben wir eine Cloud anstelle des Zentralspeichers."

"Wir erwarten klare und verbindliche Worte aus dem Bundeswirtschaftsministerium," verlangt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratdatenspeicherung. "Die Zeit des Taktierens in internen, nicht-öffentlich tagenden Zirkeln muss nun endlich vorbei sein. Die bisherigen Desaster behördlicher eGovernment-Projekte wie ELENA, elektronische Gesundheitskarte und zuletzt die elektronische Lohnsteuerkarte haben bewiesen, dass dieses intransparente Vorgehen zu heiklen Datensammlungen führt, die praktisch nicht gesichert und geschützt werden können - das beweisen die in Anzahl und Umfang immer mehr zunehmenden Datenskandale. Außerdem verpulvern diese für den einfachen Menschen undurchblickbaren Projekte Unmengen von Steuergeldern."

 
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