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[Blog] Untersuchung beweist: Keine "Schutzlücken" ohne Vorratsdatenspeicherung (26.01.2012) Drucken E-Mail

Eine neue Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kommt zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland nach dem Wegfall der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 keine objektiv feststellbaren "Schutzlücken" gibt.

Oft ermittle die Polizei Täter auf andere Weise auch ohne Verkehrsdaten. Im Bereich von Missbrauchsdarstellungen im Internet führten IP-Adressen ohnehin allenfalls zu Konsumenten, kaum jemals aber zu den Herstellern solchen Materials. Im Bereich der Gefahrenabwehr sei die Ortung der Mobiltelefone gefährdeter Personen in Echtzeit auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich.

Die polizeiliche Aufklärungsquote ist der Untersuchung zufolge weder mit Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 2008 gestiegen noch nach dessen Nichtigerklärung im März 2010 gefallen. Insgesamt gebe es "keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären".

Die Forscher stellten allerdings fest, dass sich fast alle der von ihnen befragten Polizisten unter Verweis auf Einzelfälle für eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung aussprachen. Für den Staatssekretär Max Stadler (FDP) zeigt dies, "dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist."

Die Studie trägt den Titel "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" und ist vom Bundesjustizministerium Mitte 2010 in Auftrag gegeben worden. Sie ist bislang nicht veröffentlicht. Jedoch wird der Verfasser Prof. Dr. Dr. Albrecht morgen zu einer Podiumsdiskussion erwartet, die von 11-14 Uhr live im Internet zu verfolgen sein wird.

Weitere Meldungen von Mitgliedern des AK-Vorrat finden Sie in der Rubrik Informationen / Blog

 
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