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[Blog] Serienmörder von Toulouse ohne Vorratsdatenspeicherung identifiziert (22.03.2012) Print E-mail

Entgegen anders lautender Falschmeldungen haben die französischen Ermittler den Serienmörder von Toulouse ohne Vorratsdatenspeicherung identifiziert.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte der französische Inlandsgeheimdienst der Polizei eine Liste von 10-15 mutmaßlichen Nationalisten und Islamisten in der Region gegeben, auf welcher Merahs Name stand. Es war bekannt, dass Merah sich in einem afghanischen und einem pakistanischen Terrorcamp hatte ausbilden lassen.

Richtig ist, dass auch eine Datenspur zu Merah führte: Unter den 576 Personen, über deren Internetanschluss eine Kleinanzeige des ersten Opfers gelesen und/oder mit dem Inserenten Kontakt aufgenommen worden war, befand sich die Mutter von Merah. Sie wurde mithilfe vorratsgespeicherter IP-Adressen identifiziert. Dies erfolgte jedoch bereits am letzten Samstag und führte nicht zu einem Eingreifen der Polizei.

Zu dem Zugriff auf die Wohnung des Täters Mohammed Merah in der Nacht von Montag auf Dienstag entschloss sich die französische Justiz erst, nachdem ein Motorradhändler am Montag angegeben hatte, Merah habe einen Angestellten wenige Tagen zuvor gefragt, wie sich ein Lokalisierungschip von einem Motorrad entfernen lasse, welches (wie das Tatfahrzeug) umlackiert worden sei. Da Merah seit Jahren Kunde des Händlers war, konnte dieser aus seiner Kundendatei den Namen des Beschuldigten heraussuchen und der Polizei übergeben. 

Erst aufgrund der Aussage des Motorradhändlers am Montag griff die Polizei zu. Die Aussage des Händlers hätte auch ohne die Internetspur zur Identifizierung von Merah geführt.

Das Max-Planck-Institut stellte bereits vor Monaten fest: "Die Entwicklung von Aufklärungsraten und Fällen bei Morddelikten zeigt eine beständige Abnahme der Fallzahlen ab Anfang der 1990er Jahre und eine entsprechende Zunahme der Aufklärungsquote. Auch hier ergibt sich kein Hinweis darauf, dass sich die Vorratsdatenspeicherungin sichtbarer Weise ausgewirkt haben könnte."

Ungeachtet dessen droht die Bundesjustizministerin einzuknicken: Sie will eine Klage der EU-Kommission wegen Verletzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhindern. Diese Klage könnte aber selbst durch eine Teilumsetzung der Richtlinie nicht abgewendet werden. Die Bundesregierung muss deshalb jetzt kühlen Kopf bewahren, eine Befreiung von der Umsetzungspflicht beantragen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten abwarten. Ich gehe fest davon aus, dass die Richtlinie der grundrechtlichen Überprüfung ebenso wenig standhalten wird wie es die Umsetzungsgesetze von Rumänien, Deutschland und der tschechischen Republik getan haben.

Quellen (französisch): 1, 2, 3, 4

Blog-Beitrag von Patrick - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

 
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