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[Blog] Richtervereinigung gegen IP-Vorratsdatenspeicherung (23.04.2012) Print E-mail

Die Fachgruppe Strafrecht der Neuen Richtervereinigung fordert heute, zur Bekämpfung von Internetkriminalität Quick Freeze anstelle einer IP-Vorratsdatenspeicherung einzusetzen (siehe Pressemitteilung).

Während das Bundesjustizministerium eine IP-Vorratsdatenspeicherung mit der falschen Begründung der Verfolgung von Kinderpornografie voran treibt, hat die Neue Richtervereinigung einen solchen völlig unverhältnismäßigen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer schon im letzten Jahr zurückgewiesen.

Diese Position hatte der Vorstand der Vereinigung beschlossen. Die in der "Fachgruppe Strafrecht" zusammengeschlossenen Strafrichter und Staatsanwälte, also die "Basis", wollten sich jedoch eine eigene Meinung bilden und luden sowohl Strafverfolger als auch mich zu einem Vortrag zu der Streitfrage ein (Bericht von der Anhörung hier). Das Ergebnis:

Die grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber jeglicher verdachtsloser Vorratsdatenspeicherung wurde bestätigt. Es handele sich um einen "die gesamte Bevölkerung erfassenden Grundrechtseingriff". Bereits nach bestehender Rechtslage (ohne Vorratsdatenspeicherung) gebe es effektive Möglichkeiten, Gefahren abzuwehren und Straftaten wirksam zu verfolgen, auch im Internet.

Aber: "Den Anbietern von Telekommunikations-Zugangsdiensten wird dabei abverlangt werden müssen, schnell – in Echtzeit – auf Anfragen reagieren zu können. Die Neue Richtervereinigung würde es begrüßen, wenn hierzu alsbald ein konkret ausformulierter Regelungsentwurf in die Diskussion gegeben wird." Für eine solche verdachtsabhängige Datensicherung während bestehender Internetverbindungen bin auch ich in meinem Vortrag eingetreten.

Eine zum Schutz vor Internetdelikten wohl weit wichtigere Forderung der Strafrichter und Staatsanwälte: "So sollten die PCs mit geeigneten datenschützenden Grundeinstellungen ausgestattet und die Hersteller bzw. Händler verpflichtet werden, die Anwender über Sicherheitsrisiken besser aufzuklären und bei IT-Sicherheitsproblemen in Hotlines zu unterstützen." Konkrete Vorschläge dazu finden sich hier.

Die Presse meldet unterdessen erfreulicherweise, die Bundesregierung wolle "vorerst" auf eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten. Was dieses "vorerst" bedeutet, liegt auf der Hand: Die FDP will aus wahltaktischen Gründen die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen abwarten, bevor sie den Vorschlag des Bundesjustizministeriums einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen Deutschlands weiter verfolgt. Es ist also nur ein kurzes Aufatmen angebracht - das aber haben sich alle verdient, die am Samstag an der Aktion "Nicht umfallen, FDP" teilgenommen haben.

Blog-Beitrag von Patrick - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

 
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